Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Rehabilitationswissenschaften

M.Ed. Lehramt an Grundschulen - Studienfach Sonderpädagogik


Studienaufbau | Inhalte | Förderschwerpunkte | Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte | Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik | Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung | Praxissemester | Abschlussarbeit | Studien- und Prüfungsordnung | Weitere Informationen


Zugang zum M.Ed. Lehramt an Grundschulen


  • Genauere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für den M.Ed. Lehramt an Grundschulen finden Sie hier.
  • Besondere Regelungen im Zweitstudium:

Wenn Sie bereits ein anderes Hochschulstudium abgeschlossen haben (egal welcher Studiengang) und im BA Bildung an Grundschulen im Zweitstudium sind, gelten besondere Regelungen für den Masterübergang. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.

Studienaufbau


Im M.Ed. Lehramt an Grundschulen wird das Studienfach Sonderpädagogik mit zwei weiteren Fächern kombiniert.

Der Studiengang besteht aus 7 Teilen:

  • 1. Studienfach: Sonderpädagogik (25 LP) Die Vertiefung und die Fach- oder professionsbezogene Ergänzung sind bereits enthalten !
  • 2. Studienfach: Mathematik oder Deutsch (10 LP)
  • 3. Studienfach: Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Sport, Ev. Theologie, Kath. Theologie oder Islamische Theologie (10 LP)
  • Allgemeine Grundschulpädagogik (10 LP) Weitere 4 LP sind im Studienanteil Bildungswissenschaften und Sprachbildung integriert.
  • Fachpraktikum (24 LP)
  • Bildungswissenschaften und Sprachbildung (26 LP)
  • Abschlussmodul (15 LP)

Inhalte


Das Studium des Studienfaches Sonderpädagogik umfasst folgende Inhalte:

  • Vertiefung der sonderpädagogischen Fachrichtungen, u.a. in den Bereichen Didaktik und Diagnostik
  • Inklusive Schulentwicklung und Unterrichtsforschung
  • Praxissemester (3. Fachsemester) - mehr Informationen zum Praxissemester

Fachrichtungen/Förderschwerpunkte im Fach Sonderpädagogik


Die sonderpädagogischen Fachrichtungen/Förderschwerpunkte aus dem Bachelorstudium werden (in der gewählten Kombination und Gewichtung) im Master fortgesetzt!

 

Sie haben folgende Möglichkeiten, folgende Förderschwerpunkte im Fach Sonderpädagogik vertiefend zu studieren:

Gruppe 1:

  • Sehen
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung

Gruppe 2:

  • Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung
  • Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung

Für die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 werden getrennte Lehrveranstaltungen angeboten.

Kombinationsmöglichkeiten der Fachrichtungen/Förderschwerpunkte


Die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte können wie folgt kombiniert werden:

Es können zwei Förderschwerpunkte aus Gruppe 1 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung.

Die beiden Förderschwerpunkte werden dann als Fachrichtung I bzw. II bezeichnet.

Es kann ein Förderschwerpunkt aus Gruppe 1 mit einem Förderschwerpunkt aus Gruppe 2 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung.

Der Förderschwerpunkt aus der Gruppe I ist immer als vertiefter Schwerpunkt zu studieren und wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.

Es können die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 kombiniert werden: Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung. Bei dieser Variante wird der Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung nicht doppelt studiert, sondern Sie können einen der drei Förderschwerpunkte bestimmen, den Sie in einem größeren Umfang studieren.

Der Förderschwerpunkt, den Sie in größerem Umfang studieren, wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.

Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik


Der Anteil "Allgemeine Grundschulpädagogik" (10 LP) besteht aus zwei Modulen und beinhaltet eine Vorlesung, ein Seminar sowie ein Studienprojekt.

Nach § 14 der Studienordnung werden weitere 4 LP im Studienanteil Bildungswissenschaften absolviert.

Die Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) zum Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen unter "Module des Studienanteils Allgemeine Grundschulpädadgogik".

Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung


Das Studium beinhaltet Studienanteile im Bereich Bildungswissenschaften (17 LP [+4 LP aus dem Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik]) und Sprachbildung (5 LP).

Es sind die folgenden Module der Bildungswissenschaften zu absolvieren:

  • Modul 1 "Lernförderung und Lernmotivation"
  • Modul 2 "Evaluation, Diagnostik und Inklusion"
  • Modul 3 "Lehr- und Lernforschungsprojekt im Praxissemester"

Es empfiehlt sich, die Module 1 und 2 im 1. Fachsemester abzuschließen, um Überschneidungen mit dem Praxissemester (3. Fachsemester) zu vermeiden.

Modul 3 wird parallel zum Praxissemester absolviert.

Darüber hinaus ist folgendes Modul der Sprachbildung abzuschließen:

  • Modul 1 "Sprachbildung in der Grundschule"

Die Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) zum Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen unter "Module des Studienanteils Bildungswissenschaften" sowie "Module des Studienanteils Sprachbildung".

Praxissemester


 

Allgemeine formale und organisatorische Fragen zum Unterrichtspraktikum im Fach Sonderpädagogik:

Dr. Holger Hünermund (Praktikumsbeauftragter des IfR)

 

Praxissemester in Teilzeit:

Bei Fragen zu Teilzeitregelungen stehen Ihnen die Ansprechpersonen der sonderpädagogischen Fachrichtung, in der Sie das Unterrichtspraktikum im Fach Sonderpädagogik absolvieren wollen, zur Beratung zur Verfügung. Die Liste der Ansprechpersonen finden Sie unten.

 

Praxissemester im Ausland:

Wenn Sie Interesse daran haben, das Praxissemester als Ganzes oder einen Teil davon (z.B. ein Unterrichtspraktikum) im Ausland zu absolvieren, informieren Sie sich bitte zuerst auf der Website der PSE "Humboldt geht in die Schulen_international" zu den Rahmenbedingungen (E-mail: pse.international@hu-berlin.de). Bitte bedenken Sie, dass Sie mit der Planung mindestens neun Monate im Voraus beginnen sollten. 

Beabsichtigen Sie, dass UP in Fach Sonderpädagogik im Ausland zu absolvieren, stehn Ihnen die Ansprechpersonen der sonderpädagogischen Fachrichtungen, in der Sie das Unterrichtspraktikum im Fach Sonderpädagogik absolvieren wollen, zur Beratung zur Verfügung. Sie stimmen mit dieser Person auch den entsprechenden Teil des Learning Agreement (für jeden Auslandsaufenthalt verbindlich) im Rahmen des Antragsverfahrens zum „Praxissemester im Ausland“ ab.

Ansprechpersonen zum Unterrichtspraktikum in den Förderschwerpunkten:

 

FS Sehen Dr. Alexander Geimer
FS Hören/ Kommunikation und Gebärdensprach-/Audiopäd. Dr. Sylvia Wolf
FS Emotional-soziale Entwicklung Dr. Ulrike Fickler-StangKatharina Obens
FS Lernen Lukas Gerhards
FS Körperlich-motorische Entwicklung Dr. Holger Hünermund
FS Geistige Entwicklung Dr. Angelika Thäle
FS Sprache Dr. Juliane Augustin

Leistungsanrechnung (u.a. für das Fach Sonderpädagogik):

Alle Anfragen zur Leistungsanrechnung für das Praxissemester richten Sie bitte an den Prüfungsausschuss Bildung und Lehramt an Grundschulen.

Abschlussarbeit


Die Masterarbeit muss im Studienfach Sonderpädagogik absolviert werden (vgl. § 76a Abs. 4 ZSP-HU). Sie wird im Rahmen des "Abschlussmoduls" angefertigt. Die Voraussetzung für die Teilnahme am "Abschlussmodul" ist der Nachweis von mindestens 60 absolvierten Leistungspunkten im M.Ed. Lehramt an Grundschulen.

Das Thema der Masterarbeit muss einen Bezug zu einem der studierten Förderschwerpunkte aufweisen (siehe Prüfungsordnung für den Masterstudiengang "Lehramt an Grundschulen").

Die Betreuung kann durch alle für Masterarbeiten zugelassene Prüfungsberechtigte des Instituts erfolgen, also sowohl durch die Mitarbeiter*innen der fachrichtungsbezogenen Fachabteilungen als auch der Querschnittsdisziplinen. Die möglichen Erst- und Zweitgutacher*innen für die Abschlussarbeit können auf den Seiten des Prüfungsbüros eingesehen werden.

Informationen zum Verteilverfahren zur Zuordnung der Betreuung der Abschlussarbeit finden Sie hier: Abschlussarbeiten am IfR

Das Kolloquium wird in der Fachabteilung besucht, die die Masterarbeit betreut.

Es ist eine schriftliche Anmeldung der Abschlussarbeit im Prüfungsbüro notwendig. Nach Bestätigung der Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit 16 Wochen.

Studien- und Prüfungsordnung


Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen (SPO 2023)

Die SPO 2023 gilt für alle Studierenden, die sich ab dem WiSe 2023/24 immatrikulieren. Alle bereits eingeschriebenen Studierenden können ihr Studium bis zum 30.09.2026 nach der vorherigen SPO fortführen. Danach erfolgt automatisch der Wechsel in die SPO 2023.

Informationen zum Wechsel in die neue SPO 2023 auf eigenen Wunsch finden Sie auf der Seite des Prüfungsbüros Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen.

 

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Bildung an Grundschulen, unter Berücksichtigung der Änderungsordnungen 1 & 2 (Nichtamtliche Lesefassung, inkl. Änderungsordnungen) (SPO 2015, letzte Änderung 2019)

 

Die Lehrveranstaltungsnachweise und amtliche Studien- und Prüfungsordnungen sind auf den Seiten der verschiedenen Prüfungsbüros zu finden.

Weitere Informationen


  • Studienfachberatung Lehramt Sonderpädagogik Grundschule

(Zuständigkeit nach Nachnamen der Studierenden):

A - Bq:   Dr.in Katharina Urbann

Br - E:    Dr.in Katharina Weiland

F - Hd:   N.N. (vorläufig: Studentische Studienberatung: Marlene Lutz & Ben Luis Hertramph)

He - Z:   Dr.in Judith Riegert

 

E-Mail-Anfragen:

Alle Anfragen bitte ausschließlich an die gemeinsame E-Mail-Adresse der Studienfachberatung Sonderpädagogik/Grundschullehramt:

sfb-sopaed-gs@hu-berlin.de

 

Persönliche Beratung:

Informationen zu Sprechzeiten der zuständigen Person finden Sie auf der verlinkten Homepage.

Die Beratung findet grundsätzlich vertraulich und auf Wunsch auch anonym statt.

 

 

  • Leistungsanrechnung für das Fach Sonderpädagogik/Grundschullehramt (inkl. Abschlussmodul):

 

  • Zuständiges Prüfungsbüro: Studienfach Sonderpädagogik: Cindy Hoffmann