M.Ed. Sonderpädagogik (für das Lehramt an beruflichen Schulen)
Studienaufbau | Inhalte | Förderschwerpunkte | Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte | Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung | Praxissemester | Fach- oder professionsbezogene Ergänzung | Abschlussarbeit | Studien- und Prüfungsordnung | Weitere Informationen
Studienaufbau
Im M.Ed. Sonderpädagogik (für das Lehramt an beruflichen Schulen) wird das Fach Sonderpädagogik im Zweitfach studiert und mit einem Unterrichtsfach (Erstfach) kombiniert.
Das Zweitfach Sonderpädagogik besteht aus folgenden Teilen:
- Fachwissenschaftlicher- und fachdidaktischer Anteil (42 LP)
Zusätzlich wird das Unterrichtsfach (Erstfach) in einem Umfang von 63 LP studiert.
Weitere 15 LP werden im Rahmen der Masterarbeit erbracht.
Inhalte
Das Studium des Faches Sonderpädagogik (für das Lehramt an beruflichen Schulen) umfasst folgende Inhalte:
- Vertiefung der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte in den Bereichen Didaktik und Diagnostik
- Inklusive Schulentwicklung und Unterrichtsforschung
- Praxissemester (3. Fachsemester) - mehr Informationen zum Praxissemester
Förderschwerpunkte
Studierende, die den BA Rehabilitationswissenschaften (StPO 2011) an der HU abgeschlossen haben, führen die sonderpädagogischen Fachrichtungen aus dem BA fort! Das betrifft auch die Fachrichtungen Lernen und emotional-soziale Entwicklung. Es muss (und kann) keine neue Kombination gewählt werden.
Im M.Ed. Sonderpädagogik (für das Lehramt an beruflichen Schulen) können die folgenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkte gewählt werden:
Gruppe 1:
- Sehen
- Geistige Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Körperliche und motorische Entwicklung
Gruppe 2:
- Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung
Für die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 werden getrennte Lehrveranstaltungen angeboten.
Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Förderschwerpunkte zu kombinieren:
Es können zwei Förderschwerpunkte aus Gruppe 1 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung.
Die beiden Förderschwerpunkte werden dann als Fachrichtung I bzw. II bezeichnet.
Es kann ein Förderschwerpunkt aus Gruppe 1 mit einem Förderschwerpunkt aus Gruppe 2 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung.
Der Förderschwerpunkt aus der Gruppe I ist immer als vertiefter Schwerpunkt zu studieren und wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.
Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung
Das Studium beinhaltet die Studienanteile Bildungswissenschaften (18 LP) und Sprachbildung (3 LP). Weitere 2 LP im Bereich der Sprachbildung sind in die Veranstaltungen des Erst- und Zweitfaches integriert.
Es sind die folgenden Module im Umfang von insgesamt 21 LP zu absolvieren:
- Modul 1 "Lernförderung und Lernmotivation"
- Modul 2 "Diagnostik und Inklusion in der beruflichen Bildung"
- Modul 3 "Lehr- und Lernforschungsprojekt zur beruflichen Bildung im Praxissemester"
Es empfiehlt sich, die Module 1 und 2 im 1. Fachsemester abzuschließen, um Überschneidungen mit dem Praxissemester (3. Fachsemester) zu vermeiden.
Modul 3 wird parallel zum Praxissemester absolviert.
Die Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter dem Zweig "Zentrales Angebot für alle Lehramtsstudierenden" zu finden.
Praxissemester
Ergänzende Informationen zum Unterrichtspraktikum im Fach Sonderpädagogik im Rahmen des Praxissemesters
Informationen zur Anrechnung von Unterrichtspraktika und Praktikumsleistungen, die im Rahmen von Lehramtsmasterstudiengängen oder vergleichbaren Studiengängen erbracht wurden bzw. außeruniversitären berufspraktischen Tätigkeiten für das Unterrichtspraktikum im Fach Sonderpädagogik in den MA-Studiengängen Lehramt ISG und Lehramt Berufliche Schulen.
Bei folgenden Fragen stehen Ihnen die zuständigen MitarbeiterInnen der für den Förderschwerpunkt zuständigen Fachabteilung, in dem Sie das Unterrichtspraktikum bereits absolviert haben bzw. absolvieren wollen, gerne zur Beratung zur Verfügung:
- Teilzeitregelungen für das Praxissemester
Wenn Sie Interesse daran haben, das Praxissemester als Ganzes oder einen Teil davon (z.B. ein Unterrichtspraktikum) im Ausland zu absolvieren, informieren Sie sich bitte zuerst auf der Website der PSE zu den Rahmenbedingungen. Als AnsprechpartnerInnen stehen Ihnen Kathinka Rosenkranz bzw. die studentischen BeraterInnen zur Verfügung (e-mail: pse.international@hu-berlin.de). Bitte bedenken Sie, dass Sie mit der Planung mindestens neun Monate im Voraus beginnen sollten.
Beabsichtigen Sie, dass UP in Fach Sonderpädagogik im Ausland zu absolvieren, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der für den Förderschwerpunkt zuständigen Fachabteilung, in dem Sie das Unterrichtspraktikum absolvieren wollen, ebenfalls als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. Sie stimmen mit diesen auch den entsprechenden Teil des Learning Agreement (für jeden Auslandsaufenthalt verbindlich), im Rahmen des Antragsverfahrens zum „Praxissemester im Ausland“ ab.
AnsprechpartnerInnen in den Fachabteilungen sind (Stand: Oktober 2020):
FS Sehen | Dr. Alexander Geimer |
FS Hören/ Kommunikation und Gebärdensprach-/ Audiopäd. | Dr. Sylvia Wolf |
FS Emotional-soziale Entwicklung | Dr. Ulrike Fickler-Stang & Katharina Obens |
FS Lernen | Dr. Grit Wachtel |
FS Körperlich-motorische Entwicklung | Dr. Holger Hünermund |
FS Geistige Entwicklung | Dr. Angelika Thäle |
Fach- oder professionsbezogene Ergänzung
Bitte beachten Sie die Vorgaben der Studienordnung Ihres Erstfaches !
Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit kann sowohl im Kernfach oder Zweitfach als auch in den Bildungswissenschaften absolviert werden (vgl. § 76 Abs. 5 ZSP-HU). Entscheidend ist, dass ein Kolloquium in dem Bereich besucht wird, in dem auch die Abschlussarbeit geschrieben wird.
Im Zweitfach Sonderpädagogik wird die Abschlussarbeit im Rahmen des Moduls 6 "Masterarbeit" angefertigt, für das es keine Zugangsvoraussetzungen gibt. Es wird ausdrücklich empfohlen (und teilweise auch verlangt), im Modul 6 das Kolloquium der Fachrichtung oder Querschnittsdiziplin zu besuchen, in der die Abschlussarbeit angefertigt wird. Die möglichen Erst- und ZweitgutacherInnen für die Abschlussarbeit ergeben sich aus der gewählten Fachrichtung und können auf den Seiten des Prüfungsbüros eingesehen werden. Es ist eine schriftliche Anmeldung der Abschlussarbeit in Form eines Antrages notwendig, der im Prüfungsbüro ausgehändigt und anschließend dort abgegeben werden muss. Nach der Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit 16 Wochen.
Informationen zum Verteilverfahren der Abschlussarbeiten: Abschlussarbeiten am IfR
Studien- und Prüfungsordnung
- Studien- und Prüfungsordnung M.Ed. Sonderpädagogik (für das Lehramt an beruflichen Schulen) (AMB 71/2015)
- 1. Änderung M.Ed. Sonderpädagogik (für das Lehramt an beruflichen Schulen) (AMB 71/2015, Änderung von 2018)
- !!NEU!! 2. Änderung M.Ed. Sonderpädagogik (für das Lehramt an beruflichen Schulen) (AMB 68/2019)
- Studien- und Prüfungsordnung M.Ed. Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung (für das Lehramt an beruflichen Schulen) (AMB 42/2015)
Die Lehrveranstaltungsnachweise sind auf der Seite des Prüfungsbüros zu finden.
Weitere Informationen
- Studienfachberatung: Dr. Grit Wachtel, Mail: sfb-sopaed-iss-gym-bs@hu-berlin.de
- Studentische Studienberatung: Ben Luis Hertramph & Katja Tempke, Mail: studienberatung-reha@hu-berlin.de
- Zuständiges Prüfungsbüro: Patrycja Siering
- Merkblatt zum Lehramtsstudium an der HU
- Information zur Anerkennung von Leistungen nach Studiengangs- bzw. Hochschulwechsel, für ein Zweitstudium sowie aus praktischer Tätigkeit
- Besondere Zugangsvoraussetzungen für den vorläufigen Master für Studierende im Zweitstudium bei abgeschlossenem Erststudium (egal welches Fach)