B.A. Sonderpädagogik ISS/Gym/Beruf
Studienaufbau | Inhalte | Förderschwerpunkte | Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte | Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung | Berufsfelderschließendes Praktikum | Abschlussarbeit | Studien- und Prüfungsordnung | Weitere Informationen
Studienaufbau
Im Kernfach bereitet der Studiengang Sonderpädagogik auf ein Lehramt an Integrierten Sekundarschulen (ISS) oder Gymnasien vor. Im Zweitfach bereitet der Studiengang Sonderpädagogik auf ein Lehramt an beruflichen Schulen vor.
Die Studienpunkte sind wie folgt auf euer Kern- und Zweitfach1 aufgeteilt:
- Kernfach: 113 LP
- Zweitfach: 67 LP
Inhalte
Das Studium umfasst Inhalte aus den folgenden Fachgebieten:
- Allgemeine Sonder- und Inklusionspädagogik
- Rehabilitationspsychologie
- Rehabilitationssoziologie
- Diagnostik
- Beratung und Kooperation
- Fachrichtungsspezifische Grundlagen der Förderschwerpunkte
- Vertiefungsmöglichkeiten (u.a. Unterstützte Kommunikation, Medienpädagogik, Kommunikation bei Sinnesbeeinträchtigungen)
Förderschwerpunkte
Im BA Sonderpädagogik ISS/Gym/Beruf2 können die folgenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkte gewählt werden:
Gruppe 1:
- Sehen
- Geistige Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Körperliche und motorische Entwicklung
Gruppe 2:
- Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung
- Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung
Für die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 werden getrennte Lehrveranstaltungen angeboten (z.B. je eine Einführung in den Förderschwerpunkt Sprache und in Emotionale und soziale Entwicklung, je ein Seminar zu theoretischen Grundlagen etc.).
Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Förderschwerpunkte2 zu kombinieren:
Es können zwei Förderschwerpunkte aus Gruppe 1 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung.
Die beiden Förderschwerpunkte werden dann als Fachrichtung I bzw. II bezeichnet.
Es kann ein Förderschwerpunkt aus Gruppe 1 mit einem Förderschwerpunkt aus Gruppe 2 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung.
Der Förderschwerpunkt aus der Gruppe I ist immer als vertiefter Schwerpunkt zu studieren und wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.
- Variante C (nicht für Studierende im Zweitfach im Rahmen des Berufsschullehramts):
Es können die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 kombiniert werden: Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung. Bei dieser Variante wird der Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung nicht doppelt studiert, sondern Sie können einen der drei Förderschwerpunkte bestimmen, den Sie in einem größeren Umfang studieren.
Der Förderschwerpunkt, den Sie in größerem Umfang studieren, wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.
Hier finden Sie Informationen, welche medizinischen Grundlagenveranstaltungen Sie im Modul 5/6/6a/6b für Ihre gewählte Kombination der Förderschwerpunkte besuchen müssen:
Medizinische Grundlagenveranstaltungen
Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung
Das Studium beinhaltet Studienanteile im Bereich Bildungswissenschaften (11 LP, inkl. berufsfelderschließendes Praktikum) und Sprachbildung (5 LP).
Nach der Studienordnung der Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung sind im Kernfach (ISS/Gym) folgende Module zu belegen:
- Modul 2 "Schule als pädagogisches Handlungsfeld – BA-BW-SP", NEU: seit WiSe 24/25 mit der neuen Studienordnung Wahl zwischen Modul 2a oder 2b
- Modul 4 "Sprachbildung – BA-SB"
Im Zweitfach (Berufsschule) sind nach der Studienordnung der Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung davon abweichend folgende Module zu belegen:
- Modul 3 "Schule als pädagogisches Handlungsfeld – BA-BW-BS", NEU: seit WiSe 24/25 mit der neuen Studienordnung Wahl zwischen Modul 3a oder 3b
- Modul 4 "Sprachbildung – BA-SB"
Die Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter dem Zweig "Zentrales Angebot für alle Lehramtsstudierenden" zu finden.
Berufsfelderschließendes Praktikum
Das Berufsfelderschließende Praktikum (BPR) setzt sich aus einer Vorbereitungs- und einer Nachbereitungsveranstaltung sowie dem Praktikum selbst zusammen. Es ist Bestandteil des Modul 2 (bzw. Modul 3 bei Berufsschule) der Bildungswissenschaften und wird in der Regel im Kernfach absolviert.
Im Kernfach Sonderpädagogik wird das Berufsfelderschließende Praktikum in einem der gewählten Förderschwerpunkte durchgeführt.
Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt ab dem Wintersemester 2023/24 über die Lehrveranstaltungsbelegung in Agnes und die Zuordnung zu einem Vorbereitungsseminar.
Da die Veranstaltungen nicht jedes Semester angeboten werden, empfiehlt sich folgender Ablauf:
- Belegung der Vorbereitungsveranstaltung im 3. Semester
- Absolvieren des Praktikums in der vorlesungsfreien Zeit zwischen 3. und 4. Semester
- Belegung der Nachbereitungsveranstaltung im 4. Semester
Praktische Tätigkeiten werden in den lehramtsbezogenen Studiengängen des Instituts für Rehabilitationswissenschaften für die Modul 2a (BA-BW-SPa) und 2b (BA-BW-SPb) - Berufsfelderschließendes Praktikum – in der Regel nicht angerechnet. Das Modul muss vollständig – Vorlesung, Vorbereitungsseminar Praktikum, sechswöchiges Praktikum, Nachbereitungsseminar Praktikum - absolviert werden.
Die Möglichkeit der Anerkennung von Praktika, die im Kontext anderer pädagogischer Studiengänge, verbunden mit einer universitäreren Begleitung, absolviert wurden, wird auf Antrag durch die Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Institutes für Rehabilitationswissenschaften im Rahmen einer Einzelfallentscheidung geprüft. Zum Vorgehen siehe untenstehenden Link Infobrief.
Ansprechpersonen der Förderschwerpunkte für das BFP (Stand: Oktober 2020)
FS Emotional-soziale Entwicklung |
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FS Geistige Entwicklung |
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FS Hören/Kommunikation/Gebärdensprachpädagogik |
Dr. Sylvia Wolff |
FS Körperlich-motorische Entwicklung |
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FS Lernens |
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FS Sehens |
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FS Sprache |
Abschlussarbeit
(betrifft ausschließlich Studierende, die Sonderpädagogik im Kernfach studieren!)
Die Abschlussarbeit muss im Kernfach des gewählten Studienganges absolviert werden. Am IfR exisitiert ein Verteilverfahren für Abschlussarbeiten, um die Verteilung der Betreuungen zw. den Fachabteilung besser zu steuern. Bitte informieren Sie sich dazu rechtzeitig unter "Abschlussarbeiten am IfR". Die BA-Arbeit wird im Rahmen des Moduls 15 "Bachelorabschluss" angefertigt. Die Voraussetzung für die Teilnahme am Modul 15 ist der erfolgreiche Abschluss der Module 1, 2, 5 und 6 (bzw. 6a sowie die Teilnahme am Modul 6b). Es wird ausdrücklich empfohlen (und teilweise auch verlangt), im Modul 15 das Kolloquium der Fachrichtung oder Querschnittsdisziplin zu besuchen, in der die Abschlussarbeit angefertigt wird. Die möglichen Erst- und ZweitgutacherInnen für die Abschlussarbeit ergeben sich aus der gewählten Fachrichtung oder Querschnittsdisziplin und können auf den Seiten des Prüfungsbüros eingesehen werden. Es ist eine schriftliche Anmeldung der Abschlussarbeit in Form eines Antrages notwendig, der im Prüfungsbüro ausgehändigt und anschließend dort abgegeben werden muss. Nach der Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit 8 Wochen.
Studien- und Prüfungsordnung
- NEU (Hinweise s.u. beachten): Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sonderpädagogik, Kern- und Zweitfach im Kombinationsstudiengang mit Lehramtsbezug, Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Bachelorstudiengänge und -studienfächer (AMB 48/2023)
Gilt für alle Studierenden, die sich ab dem WiSe 2023/24 immatrikulieren. Alle bereits eingeschriebenen Studierenden dürfen ihr Studium bis zum 30.09.2026 in den jeweiligen Vorgänger-SPOen fortführen. Danach erfolgt automatisch der Wechsel in die SPO 2023. - Studien- und Prüfungsordnung BA Sonderpädagogik ISS/Gymnasium/Berufsschule (AMB 128/2015)
- 1. Änderung der Studien- und Prüfungsordnung BA Sonderpädagogik ISS/Gymnasium/Berufsschule (AMB 128/2015, Änderung von 2018)
Bitte beachten Sie, dass die Änderungsordnung im Wintersemester 2018/19 zunächst nur für die zu diesem Semester neu immatrikulierten Studierenden gilt. Ab dem 01. April 2019 gilt die Änderungsordnung auch für alle anderen Studierenden, die in der Studienordnung 128/2015 immatrikuliert sind. - NEU: Studien- und Prüfungsordnung für die Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung (AMB 57/2024)
- Studien- und Prüfungsordnung für die Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung (AMB 80/2015)
Die Lehrveranstaltungsnachweise sind auf der Seite des Prüfungsbüros zu finden.
Weitere Informationen
- Studienfachberatung: Dr. Grit Wachtel, Mail: sfb-sopaed-iss-gym-bs@hu-berlin.de
- Neu ab 1.10.24: Anerkennung/ Anrechnung von Leistungen für Studierende im Erststudium im BA sowie für alle Studierende im MA: Prof. Dr. Gudrun Wansing, Mail: pruefungsausschuss.reha@hu-berlin.de
- Neu ab 1.10.24: Anerkennung/ Anrechnung von Leistungen für den BA Sonderpädagogik für Studierende im Zweitstudium sowie Studierende im Erststudium, die im Rahmen der Bewerbung in ein höheres Fachsemester eingestuft wurden: Dr. Grit Wachtel, Mail: sfb-sopaed-iss-gym-bs@hu-berlin.de
- Studentische Studienberatung: Ben Luis Hertramph & Marlene Lutz, Mail: studienberatung-reha@hu-berlin.de
- Zuständiges Prüfungsbüro: Patrycja Siering & Cathleen Salan
- Studiengangsbeschreibung der HU
- Praktikumsbüro der Professional School of Education
- Merkblatt zum Lehramtsstudium an der HU
- Zugangsvoraussetzungen für Studierende im Zweitstudium zum MA of Education
1Übersicht über mögliche Zweitfächer im Merkblatt zum Lehramtstudium an der HU.
2Der Förderschwerpunkt Sprache kann im Lehramt an beruflichen Schulen nicht gewählt werden.