M.Ed. Sonderpädagogik (Lehramt an ISS und Gymnasien)
Studienaufbau | Inhalte | Förderschwerpunkte | Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte | Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung | Praxissemester | Fach- oder professionsbezogene Ergänzung | Abschlussarbeit | Studien- und Prüfungsordnung | Weitere Informationen
Studienaufbau
Im M.Ed. Sonderpädagogik (Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien) wird das Fach Sonderpädagogik im Kernfach studiert und mit einem Unterrichtsfach (Zweitfach) kombiniert.
Das Kernfach Sonderpädagogik besteht aus folgenden Teilen:
- Fachwissenschaftlicher- und fachdidaktischer Anteil (37 LP)
- Fach- oder professionsbezogene Ergänzung (5 LP)
- Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung (21 LP)
Zusätzlich wird das Unterrichtsfach (Zweitfach) in einem Umfang von 42 LP studiert.
Weitere 15 LP werden im Rahmen der Masterarbeit erbracht.
Inhalte
Das Studium des Faches Sonderpädagogik (Lehramt an ISS und Gymnasien) umfasst folgende Inhalte:
- Vertiefung der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte in den Bereichen Didaktik und Diagnostik
- Inklusive Schulentwicklung und Unterrichtsforschung
- Praxissemester (3. Fachsemester) - mehr Informationen zum Praxissemester s. unten
Förderschwerpunkte
Im M.Ed. Sonderpädagogik (Lehramt an ISS und Gymnasien) werden die im BA studierten sonderpädagogischen Fachrichtungen fortgeführt.
Es können die folgenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkte studiert werden:
Gruppe 1:
- Sehen
- Geistige Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Körperliche und motorische Entwicklung
Gruppe 2:
- Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung
- Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung
Für die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 werden getrennte Lehrveranstaltungen angeboten.
Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Förderschwerpunkte zu kombinieren:
Es können zwei Förderschwerpunkte aus Gruppe 1 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung.
Die beiden Förderschwerpunkte werden dann als Fachrichtung I bzw. II bezeichnet.
Es kann ein Förderschwerpunkt aus Gruppe 1 mit einem Förderschwerpunkt aus Gruppe 2 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung.
Der Förderschwerpunkt aus der Gruppe I ist immer als vertiefter Schwerpunkt zu studieren und wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.
Es können die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 kombiniert werden: Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung. Bei dieser Variante wird der Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung nicht doppelt studiert, sondern Sie können einen der drei Förderschwerpunkte bestimmen, den Sie in einem größeren Umfang studieren.
Der Förderschwerpunkt, den Sie in größerem Umfang studieren, wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.
Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung
Das Studium beinhaltet die Studienanteile Bildungswissenschaften (18 LP) und Sprachbildung (3 LP). Weitere 2 LP im Bereich der Sprachbildung sind in die Veranstaltungen des Erst- und Zweitfaches integriert.
Es sind die folgenden Module im Umfang von insgesamt 21 LP zu absolvieren:
- Modul 1a oder 1b "Lernförderung und Lernmotivation"
- Modul 2 "Evaluation, Diagnostik und Inklusion"
- Modul 3 "Lehr- und Lernforschungsprojekt im Praxissemester"
Es empfiehlt sich, die Module 1 und 2 im 1. Fachsemester abzuschließen, um Überschneidungen mit dem Praxissemester (3. Fachsemester) zu vermeiden.
Modul 3 wird parallel zum Praxissemester absolviert.
Die Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter dem Zweig "Zentrales Angebot für alle Lehramtsstudierenden" zu finden.
STO/ PO Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung (AMB 36/2025)
Praxissemester
Informationen der Professional School of Education zum Praxissemester
Ansprechpartner für die Anrechnung von Leistungen aus praktischer Tätigkeit sowie die Anerkennung bereits absolvierter Unterrichtspraktika im Fach Sonderpädagogik: Dr. Josef Hofman (bzw. Vertretung), Mail: anerkennung.reha@hu-berlin.de
Ansprechpartner für allgemeine organisatorische und formale Fragen am IfR: Dr. Holger Hünermund (Praktikumsbeauftragter des IfR)
Bei folgenden Fragen stehen Ihnen die zuständigen MitarbeiterInnen der für den Förderschwerpunkt zuständigen Fachabteilung, in dem Sie das Unterrichtspraktikum absolvieren wollen, gerne zur Beratung zur Verfügung:
- Teilzeitregelungen für das Praxissemester
- Praxissemester im Ausland
informieren Sie sich bitte zuerst auf der Website der PSE zu den Rahmenbedingungen. Als Ansprechpartner steht Ihnen das Team International zur Verfügung (e-mail: pse.international@hu-berlin.de). Bitte bedenken Sie, dass Sie mit der Planung mindestens neun Monate im Voraus beginnen sollten.
Beabsichtigen Sie, dass UP in Fach Sonderpädagogik im Ausland zu absolvieren, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der für den Förderschwerpunkt zuständigen Fachabteilung, in dem Sie das Unterrichtspraktikum absolvieren wollen, ebenfalls als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. Sie stimmen mit diesen den entsprechenden Teil des Learning Agreement (für jeden Auslandsaufenthalt verbindlich), im Rahmen des Antragsverfahrens zum „Praxissemester im Ausland“ ab.
AnsprechpartnerInnen in den Fachabteilungen:
| FS Sehen | Dr. Alexander Geimer |
| FS Hören/ Kommunikation und Gebärdensprach-/ Audiopäd. | Dr. Sylvia Wolf |
| FS Emotional-soziale Entwicklung | Katharina Obens |
| FS Lernen | Lukas Hümpert-Gerhards |
| FS Körperlich-motorische Entwicklung | Dr. Holger Hünermund |
| FS Geistige Entwicklung | Dr. Angelika Thähle |
| FS Sprache | Dr. Juliane Augustin |
Fach- oder professionsbezogene Ergänzung
In der fach- oder professionsbezogenen Ergänzung wird ein komplettes Modul im Umfang von 5 LP absolviert. D.h., dass Sie keine "losen" Lehrveranstaltungen besuchen, wie es beispielsweise im Studium Generale üblich ist, sondern tatsächlich ein vollständiges Modul (möglicherweise mit unbenoteter Modulabschlussprüfung) abschließen müssen. Als MA-Studierende dürfen Sie sowohl BA- als auch MA-Angebote wählen.
Das Modul kann aus den folgenden Bereichen kommen:
- Überfachlicher Wahlpflichtbereich anderer Studienfächer, das Lehrangebot für den ÜWP ist in AGNES extra ausgewiesen und hier zu finden.
- Module zentraler Einrichtungen (z.B. das Sprachenzentrum)
- Module des eigenen Studienfaches, es empfiehlt sich, Veranstaltungen aus nicht bereits gewählten Förderschwerpunkten zu besuchen.
- Den Leistungsnachweis für dieses Modul finden Sie hier
- Für dieses Modul ist auch eine Anrechnung praktischer Tätigkeiten, Ausbildungen etc. sowie von Lehrveranstaltungen aus abgebrochenen Studien, nicht angerechneten Leistungen aus einem Ersttudium etc. möglich - Infos dazu finden Sie hier
Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit kann sowohl im Kernfach oder Zweitfach als auch in den Bildungswissenschaften absolviert werden (vgl. § 76 Abs. 5 ZSP-HU).
Im Kernfach Sonderpädagogik wird die Abschlussarbeit im Rahmen des Moduls 5 "Masterarbeit" angefertigt, für das es keine Zugangsvoraussetzungen gibt.
Das Modul setzt sich aus dem verpflichtenden CO (2 LP) in der Fachabteilung, die die Abschlussarbeit betreut, und der Masterarbeit (13 LP) zusammen.
Am IfR exisitiert ein Verteilverfahren für die Abschlussarbeiten, an dem Sie teilnehmen müssen, wenn Sie die Arbeit im Kernfach Sonderpädagogik schreiben wollen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld Ihrer Entscheidung dazu. Infos dazu finden Sie hier: Abschlussarbeiten am IfR. Bitte beachten Sie die dort ausgewiesenen Fristen.
Die möglichen Erst- und Zweitgutacher*nnen für die Abschlussarbeit ergeben sich aus der gewählten Fachrichtung oder Querschnittsdisziplin
Es ist eine schriftliche Anmeldung der Abschlussarbeit im Prüfungsbüro in Form eines Antrages notwendig. Nach der Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit 16 Wochen.
Studien- und Prüfungsordnung
- Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Sonderpädagogik (für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien), Erstes Fach, Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Masterstudiengänge (AMB 68/2023)
- Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung (AMB 36/2025)
Die Lehrveranstaltungsnachweise sind auf der Seite des Prüfungsbüros zu finden.
Weitere Informationen
- Studienfachberatung: Dr. Grit Wachtel, Mail: sfb-sopaed-iss-gym-bs@hu-berlin.de
Persönliche Beratung: Informationen zu meinen Sprechzeiten finden Sie auf meiner Homepage.
Die Beratung findet grundsätzlich vertraulich und auf Wunsch auch anonym statt.
- Anerkennung/ Anrechnung von Leistungen: Dr. Josef Hofman (bzw. Vertretung), Mail: anerkennung.reha@hu-berlin.de
- Studentische Studienberatung: Ben Luis Hertramph & Jonas Lung Lim, Mail: studienberatung-reha@hu-berlin.de
- Zuständiges Prüfungsbüro: Reha 2 - Tim Sdun