B.A. Bildung an Grundschulen, Studienfach Sonderpädagogik
Studienaufbau | Inhalte | Förderschwerpunkte | Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte | Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik | Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung | Berufsfelderschließendes Praktikum | Abschlussarbeit | Studien- und Prüfungsordnung | Weitere Informationen
Studienaufbau
Im BA Bildung an Grundschulen wird das Studienfach Sonderpädagogik mit zwei weiteren Fächern kombiniert.
Der Studiengang besteht aus 6 Teilen:
- 1. Studienfach: Sonderpädagogik (62 LP) beinhaltet bereits die Vertiefung und die Fach- oder professionsbezogene Ergänzung!
- 2. Studienfach: Mathematik oder Deutsch (42 LP)
- 3. Studienfach: Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Sport, Ev. Theologie, Islamische Theologie oder Kath. Theologie (42 LP)
- Allgemeine Grundschulpädagogik (8 LP)
- Bildungswissenschaften und Sprachbildung (16 LP)
- Abschlussmodul (10 LP)
Zweitstudium:
Wenn Sie bereits ein anderes Hochschulstudium abgeschlossen haben (egal welcher Studiengang) und im BA Bildung an Grundschulen im Zweitstudium sind, gelten besondere Regelungen für den Masterübergang. Genauere Informationen dazu finden Sie hier:
Inhalte
Das Studium im Fach Sonderpädagogik umfasst Inhalte aus den folgenden Fachgebieten:
- Allgemeine Sonder- und Inklusionspädagogik
- Rehabilitationspsychologie
- Diagnostik
- Beratung und Kooperation
- Fachrichtungsspezifische Grundlagen der Förderschwerpunkte
- Vertiefungsmöglichkeiten (u.a. Unterstützte Kommunikation, Medienpädagogik, Kommunikation bei Sinnesbeeinträchtigungen)
Fachrichtungen/Förderschwerpunkte im Fach Sonderpädagogik
Im BA Bildung an Grundschulen mit dem Studienfach Sonderpädagogik können die folgenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkte gewählt werden:
Gruppe 1:
- Sehen
- Geistige Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Körperliche und motorische Entwicklung
Gruppe 2:
- Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung
- Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung
Für die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 werden getrennte Lehrveranstaltungen angeboten (z.B. je eine Einführung in den Förderschwerpunkt Sprache und in Emotionale und soziale Entwicklung, je ein Seminar zu theoretischen Grundlagen etc.).
Hier finden Sie Informationen, welche medizinischen Grundlagenveranstaltungen Sie für die jeweiligen Fachrichtungen besuchen müssen: Medizinische Grundlagenveranstaltungen
Kombinationsmöglichkeiten der Fachrichtungen/Förderschwerpunkte
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Förderschwerpunkte zu kombinieren:
Es können zwei Förderschwerpunkte aus Gruppe 1 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung.
Die beiden Förderschwerpunkte werden dann als Fachrichtung I bzw. II bezeichnet.
Es kann ein Förderschwerpunkt aus Gruppe 1 mit einem Förderschwerpunkt aus Gruppe 2 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung.
Der Förderschwerpunkt aus der Gruppe I ist immer als vertiefter Schwerpunkt zu studieren und wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.
Es können die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 kombiniert werden: Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung. Bei dieser Variante wird der Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung nicht doppelt studiert, sondern Sie können einen der drei Förderschwerpunkte bestimmen, den Sie in einem größeren Umfang studieren.
Der Förderschwerpunkt, den Sie in größerem Umfang studieren, wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.
Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik
Der Bereich "Allgemeine Grundschulpädagogik" besteht aus einem Modul und beinhaltet zwei Vorlesungen und ein Seminar.
Die Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter dem Studiengang BA Bildung an Grundschulen, "Module des Studienanteils Allgemeine Grundschulpädadgogik".
Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung
Das Studium beinhaltet Studienanteile im Bereich Bildungswissenschaften (11 LP, inkl. Praktikum) und Sprachbildung (5 LP).
Hierbei belegen die Studierenden des Studienfaches Sonderpädagogik
- Modul 2a "Beobachtung und Reflexion von pädagogischen Prozessen in heterogenen
Gruppen und Beziehungsgestaltung aus sonderpädagogischer Sicht" ODER Modul 2b "Beobachtung und Reflexion von Unterrichtsgestaltung und Vermittlungs-
geschehen im Kontext Schule aus sonderpädagogischer Sicht" - Modul 1 "Sprachbildung"
Die Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter dem Studiengang BA Bildung an Grundschulen, "Module des Studienanteils Bildungswissenschaften" sowie "Module des Studienanteils Sprachbildung".
Berufsfelderschließendes Praktikum
Wenn Sonderpädagogik als Fach im Grundschullehramt studiert wird, wird das Berufsfelderschließende Praktikum (BPR) in diesem Fach absolviert. Es ist Bestandteil des Modul 2a bzw. 2b der Bildungswissenschaften.
Das BPR setzt sich aus einer Vorbereitungsveranstaltung, einer Nachbereitungsveranstaltung, dem Praktikum selbst sowie einer Prüfungsleistung zusammen.
Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt über die Lehrveranstaltungsbelegung in Agnes und die Zuordnung zu einem Vorbereitungsseminar.
Da die Veranstaltungen nicht jedes Semester angeboten werden, empfiehlt sich folgender Ablauf:
- Belegung der Vorbereitungsveranstaltung im 3. Fachsemester
- Absolvieren des Praktikums in der vorlesungsfreien Zeit zwischen 3. und 4. Fachsemester
- Belegung der Nachbereitungsveranstaltung im 4. Fachsemester
Ansprechpersonen bei Fragen zum BPR (z.B. Auslandspraktikum)
- Allgemeine organisatorische und formale Fragen: Dr. Holger Hünermund (Praktikumsbeauftragter des IfR)
- Fachrichtungsspezifische Fragen:
Pädagogik bei psychosozialen Beeinträchtigungen |
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Pädagogik bei geistiger Behinderung |
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Gebärdensprach- und Audiopädagogik |
Dr. Sylvia Wolff |
Pädagogik bei Beeinträchtigungen der körperlich-motorischen Entwicklung |
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Pädagogik bei Beeinträchtigungen des Lernens |
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Pädagogik bei Beeinträchtigungen des Sehens |
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Pädagogik bei Beeinträchtigungen der Sprache und Kommunikation |
Leistungsanrechnung zum BPR im Fach Sonderpädagogik
Anfragen zur Leistungsanrechnung richten Sie bitte an Dr. Natalie Jankowski (Anrechnungsbeauftragte).
Abschlussarbeit
Die Bachelorarbeit muss im Fach Sonderpädagogik geschrieben werden, wenn Sonderpädagogik als Fach im Grundschullehramt studiert wird. Das Thema muss einen Bezug zu einem der studierten Förderschwerpunkte aufweisen (siehe Fachspezifische Prüfungsordnung für den BA "Bildung an Grundschulen" § 5 ).
Die Betreuung kann durch alle für Bachelorarbeiten zugelassenen Prüfungsberechtigten des Instituts erfolgen, also sowohl durch die Mitarbeiter*innen der fachrichtungsbezogenen Fachabteilungen als auch der Querschnittsdisziplinen (Liste der Gutachter*innen: Seiten des Prüfungsbüros).
Informationen zum Verteilverfahren zur Zuordnung der Betreuung zur Bachelorarbeit finden Sie hier.
Im Rahmen des Abschlussmoduls besuchen Sie das Kolloquium in der Fachabteilung, die die Bachelorarbeit betreut.
Es ist eine schriftliche Anmeldung der Abschlussarbeit notwendig. Der Antrag wird beim Prüfungsbüro eingereicht. Nach Bestätigung der Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit 8 Wochen.
Studien- und Prüfungsordnung
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) 2023 gilt für alle Studierenden, die sich ab dem WiSe 2023/24 immatrikulieren.
Alle bereits davor eingeschriebenen Studierenden können ihr Studium bis zum 30.09.2026 nach der bisherigen SPO 2015 (letzte Änderung 2020) fortführen. Danach erfolgt automatisch der Wechsel in die SPO 2023.
Informationen zum Wechsel in die neue SPO 2023 auf eigenen Wunsch: Prüfungsbüro Bachelorstudiengang Bildung an Grundschulen
- Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildung an Grundschulen, unter Berücksichtigung der Änderungsordnungen 1,2,3 und 4 (Nichtamtliche Lesefassung inkl. aller Änderungen) (SPO 2015, letzte Änderung 2020)
Die Lehrveranstaltungsnachweise und amtlichen Studien- und Prüfungsordnungen sind auf den Seiten des Prüfungsbüros Bachelorstudiengang Bildung an Grundschulen zu finden.
Weitere Informationen
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Studienfachberatung Lehramt Sonderpädagogik Grundschule
(Zuständigkeit nach Nachnamen der Studierenden):
A - Bq: Dr.in Katharina Urbann
Br - E: Dr.in Katharina Weiland
F - Hd: Dr.in Nadja Burgio
He - Z: Dr.in Judith Riegert
E-Mail-Anfragen:
Alle Anfragen bitte ausschließlich an die gemeinsame E-Mail-Adresse der Studienfachberatung Sonderpädagogik/Grundschullehramt:
Persönliche Beratung:
Informationen zu Sprechzeiten der zuständigen Person finden Sie auf der verlinkten Homepage.
Die Beratung findet grundsätzlich vertraulich und auf Wunsch auch anonym statt.
- Studentische Studienberatung: Ben Luis Hertramph & Marlene Lutz, Mail: studienberatung-reha@hu-berlin.de
- Leistungsanrechnung für das Fach Sonderpädagogik/Grundschullehramt (inkl. Berufsfelderschließendes Praktikum und Abschlussmodul):
- alle neuen Anträge auf Leistungsanrechnung: Dr. Natalie Jankowski
- laufende Anträge bzw. bereits abgestimmte Leistungsanrechnungen (noch bis 31.03.2025): Dr. Judith Riegert
- Zuständiges Prüfungsbüro: Studienfach Sonderpädagogik: Tatjana Schreiner und Nadine Krahmann