Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Rehabilitationswissenschaften

B.A. Bildung an Grundschulen, Studienfach Sonderpädagogik


Studienaufbau | Inhalte | Förderschwerpunkte | Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik | Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung | Berufsfelderschließendes Praktikum | Abschlussarbeit | Studien- und Prüfungsordnung Weitere Informationen

Studienaufbau


Im BA Bildung an Grundschulen wird das Studienfach Sonderpädagogik mit zwei weiteren Fächern kombiniert.

Der Studiengang besteht aus 6 Teilen:

  • 1. Studienfach: Sonderpädagogik (62 LP) beinhaltet bereits die Vertiefung und die Fach- oder professionsbezogene Ergänzung !
  • 2. Studienfach: Mathe oder Deutsch (42 LP)
  • 3. Studienfach: Mathe, Deutsch, Sachunterricht, Sport, Ev. Theologie, Islamische Theologie oder Kath. Theologie (42 LP)
  • Allgemeine Grundschulpädagogik (8 LP)
  • Bildungswissenschaften und Sprachbildung (16 LP)
  • Abschlussmodul (10 LP)

Inhalte


Das Studium umfasst Inhalte aus den folgenden Fachgebieten:

  • Allgemeine Sonder- und Inklusionspädagogik
  • Rehabilitationspsychologie
  • Diagnostik
  • Beratung und Kooperation
  • Fachrichtungsspezifische Grundlagen der Förderschwerpunkte
  • ggf. Vertiefungsmöglichkeiten (u.a. Unterstützte Kommunikation, Medienpädagogik, Kommunikation bei Sinnesbeeinträchtigungen)
  • Allgemeine Grundschulpädagogik
  • Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung

Förderschwerpunkte


Im BA Bildung an Grundschulen mit dem Studienfach Sonderpädagogik können die folgenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkte gewählt werden:

Gruppe 1:

  • Sehen
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung

Gruppe 2:

  • Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung
  • Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung

Für die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 werden getrennte Lehrveranstaltungen angeboten (z.B. je eine Einführung in den Förderschwerpunkt Sprache und in Emotionale und soziale Entwicklung, je ein Seminar zu theoretischen Grundlagen etc.).

Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte


Sie haben folgende Möglichkeiten, die Förderschwerpunkte zu kombinieren:

Es können zwei Förderschwerpunkte aus Gruppe 1 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung.

Die beiden Förderschwerpunkte werden dann als Fachrichtung I bzw. II bezeichnet.

Es kann ein Förderschwerpunkt aus Gruppe 1 mit einem Förderschwerpunkt aus Gruppe 2 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung.

Der Förderschwerpunkt aus der Gruppe I ist immer als vertiefter Schwerpunkt zu studieren und wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.

Es können die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 kombiniert werden: Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung. Bei dieser Variante wird der Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung nicht doppelt studiert, sondern Sie können einen der drei Förderschwerpunkte bestimmen, den Sie in einem größeren Umfang studieren.

Der Förderschwerpunkt, den Sie in größerem Umfang studieren, wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.

Hier finden Sie Informationen, welche medizinischen Grundlagenveranstaltungen Sie im Modul 3/4 für Ihre gewählte Kombination der Förderschwerpunkte besuchen müssen:

Medizinische Grundlagenveranstaltungen

Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik


Der Bereich "Allgemeine Grundschulpädagogik" besteht aus einem Modul und beinhaltet zwei Vorlesungen und ein Seminar (Studienordnung ab S. 92).

Die Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter "Module des Studienanteils Allgemeine Grundschulpädadgogik" dem Studiengang (BA Bildung an Grundschulen) zugeordnet.

Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung


Das Studium beinhaltet Studienanteile im Bereich Bildungswissenschaften (11 LP, inkl. Praktikum) und Sprachbildung (5 LP).

Hierbei belegen die Studierenden des Studienfaches Sonderpädagogik

  • Modul 2 "Schule als pädagogisches Handlungsfeld (Sonderpädagogik)" (Studienordnung S. 90)
  • Modul 1 "Sprachbildung" (Studienordnung S. 94)

Die Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter "Module des Studienanteils Bildungswissenschaften" sowie "Module des Studienanteils Sprachbildung" dem Studiengang (BA Bildung an Grundschulen) zugeordnet.

Berufsfelderschließendes Praktikum


Das Berufsfelderschließende Praktikum (BPR) setzt sich aus einer Vorbereitungs- und einer Nachbereitungsveranstaltung sowie dem Praktikum selbst zusammen. Es ist Bestandteil des Modul 2 der Bildungswissenschaften und wird im Bereich der Sonderpädagogik absolviert.

Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt ab dem Wintersemester 2023/24 über die Lehrveranstaltungsbelegung in Agnes und die Zuordnung zu einem Vorbereitungsseminar.

Da die Veranstaltungen nicht jedes Semester angeboten werden, empfiehlt sich folgender Ablauf:

  • Belegung der Vorbereitungsveranstaltung im 3. Semester
  • Absolvieren des Praktikums in der vorlesungsfreien Zeit zwischen 3. und 4. Semester
  • Belegung der Nachbereitungsveranstaltung im 4. Semester

Praktische Tätigkeiten werden in den lehramtsbezogenen Studiengängen des Instituts für Rehabilitationswissenschaften für Modul 2 Bildungswissenschaften "Schule als pädagogisches Handlungsfeld (Sonderpädagogik)" - Berufsfelderschließendes Praktikum – nicht angerechnet. Das Modul muss vollständig – Vorlesung, Vorbereitungsseminar Praktikum, sechswöchiges Praktikum, Nachbereitungsseminar Praktikum - absolviert werden.

Die Möglichkeit der Anrechnung von Praktika, die im Kontext anderer pädagogischer Studiengänge, verbunden mit einer universitäreren Begleitung, absolviert wurden, wird auf Antrag bei der jeweils zuständigen Studienfachberatung des Institutes für Rehabilitationswissenschaften im Rahmen einer Einzelfallentscheidung geprüft. Zum Vorgehen siehe untenstehenden Link Infobrief.

Ansprechpersonen der Förderschwerpunkte für das BFP (Stand: Oktober 2020)

FS Emotional-soziale Entwicklung

Katharina Obens

FS Geistige Entwicklung

Hubertus Redlich

FS Hören/Kommunikation/Gebärdensprachpädagogik

Dr. Sylvia Wolff

FS Körperlich-motorische Entwicklung

Dr. Holger Hünermund

FS Lernens

Dr. Ellen Brodesser

FS Sehens

Dr. Alexander Geimer

FS Sprache

Dr. Juliane Augustin

Abschlussarbeit


(betrifft ausschließlich Studierende, die das Studienfach Sonderpädagogik studieren!)

Das Thema der BA-Arbeit im Studienfach Sonderpädagogik im Studiengang Bildung an Grundschulen muss einen Bezug zu einem der studierten Förderschwerpunkte aufweisen (siehe Fachspezifische Prüfungsordnung für den BA "Bildung an Grundschulen" § 5 ). Die Betreuung kann durch alle für BA-Arbeiten zugelassenen Prüfungsberechtigten des Institutes erfolgen, also sowohl durch die Mitarbeiter/-innen der förderschwerpunktbezogenen Fachabteilungen als auch die der Querschnittsdisziplinen (Liste der Gutachter:innen: Seiten des Prüfungsbüros). Im Rahmen des Abschlussmoduls besuchen Sie das Kolloquium in der Fachabteilung, der der Erstgutachter, die Erstgutachterin für die BA-Arbeit angehört. Es ist eine schriftliche Anmeldung der Abschlussarbeit in Form eines Antrages notwendig, der im Prüfungsbüro ausgehändigt und anschließend dort abgegeben werden muss. Nach der Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit 8 Wochen.

Informationen zum Verteilverfahren zu den Abschlussarbeiten finden Sie hier.

Studien- und Prüfungsordnung


Die Lehrveranstaltungsnachweise und amtliche Studien- und Prüfungsordnungen sind auf den Seiten der verschiedenen Prüfungsbüros zu finden.

Weitere Informationen