Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Rehabilitationswissenschaften

M.Ed. Sonderpädagogik (für das Lehramt an beruflichen Schulen)


Studienaufbau | Inhalte | Förderschwerpunkte | Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte | Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung | Praxissemester | Fach- oder professionsbezogene Ergänzung | Abschlussarbeit | Studien- und Prüfungsordnung | Weitere Informationen


Studienaufbau


Im M.Ed. Sonderpädagogik (für das Lehramt an beruflichen Schulen) wird das Fach Sonderpädagogik im Zweitfach studiert und mit einem Unterrichtsfach (Erstfach) kombiniert.

Das Zweitfach Sonderpädagogik besteht aus folgenden Teilen:

  • Fachwissenschaftlicher- und fachdidaktischer Anteil (42 LP)

Zusätzlich wird das Unterrichtsfach (Erstfach) in einem Umfang von 63 LP studiert.

Weitere 15 LP werden im Rahmen der Masterarbeit erbracht.

Inhalte


Das Studium des Faches Sonderpädagogik (für das Lehramt an beruflichen Schulen) umfasst folgende Inhalte:

  • Vertiefung der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte in den Bereichen Didaktik und Diagnostik
  • Inklusive Schulentwicklung und Unterrichtsforschung
  • Praxissemester (3. Fachsemester) - mehr Informationen zum Praxissemester

Förderschwerpunkte


Studierende, die den BA Rehabilitationswissenschaften (StPO 2011) an der HU abgeschlossen haben, führen die sonderpädagogischen Fachrichtungen aus dem BA fort! Das betrifft auch die Fachrichtungen Lernen und emotional-soziale Entwicklung. Es muss (und kann) keine neue Kombination gewählt werden.

Im M.Ed. Sonderpädagogik (für das Lehramt an beruflichen Schulen) können die folgenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkte gewählt werden:

Gruppe 1:

  • Sehen
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung

Gruppe 2:

  • Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung

Für die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 werden getrennte Lehrveranstaltungen angeboten.

Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte


Sie haben folgende Möglichkeiten, die Förderschwerpunkte zu kombinieren:

Es können zwei Förderschwerpunkte aus Gruppe 1 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung.

Die beiden Förderschwerpunkte werden dann als Fachrichtung I bzw. II bezeichnet.

Es kann ein Förderschwerpunkt aus Gruppe 1 mit einem Förderschwerpunkt aus Gruppe 2 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung.

Der Förderschwerpunkt aus der Gruppe I ist immer als vertiefter Schwerpunkt zu studieren und wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.

Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung


Das Studium beinhaltet die Studienanteile Bildungswissenschaften (18 LP) und Sprachbildung (3 LP). Weitere 2 LP im Bereich der Sprachbildung sind in die Veranstaltungen des Erst- und Zweitfaches integriert.

Es sind die folgenden Module im Umfang von insgesamt 21 LP zu absolvieren:

  • Modul 1 "Lernförderung und Lernmotivation"
  • Modul 2 "Diagnostik und Inklusion in der beruflichen Bildung"
  • Modul 3 "Lehr- und Lernforschungsprojekt zur beruflichen Bildung im Praxissemester"

Es empfiehlt sich, die Module 1 und 2 im 1. Fachsemester abzuschließen, um Überschneidungen mit dem Praxissemester (3. Fachsemester) zu vermeiden.

Modul 3 wird parallel zum Praxissemester absolviert.

Die Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter dem Zweig "Zentrales Angebot für alle Lehramtsstudierenden" zu finden.

Praxissemester


Ergänzende Informationen zum Unterrichtspraktikum im Fach Sonderpädagogik im Rahmen des Praxissemesters

Informationen zur Anrechnung von Unterrichtspraktika und Praktikumsleistungen, die im Rahmen von Lehramtsmasterstudiengängen oder vergleichbaren Studiengängen erbracht wurden bzw. außeruniversitären berufspraktischen Tätigkeiten für das Unterrichtspraktikum im Fach Sonderpädagogik in den MA-Studiengängen Lehramt ISG und Lehramt Berufliche Schulen.

Bei folgenden Fragen stehen Ihnen die zuständigen MitarbeiterInnen der für den Förderschwerpunkt zuständigen Fachabteilung, in dem Sie das Unterrichtspraktikum bereits  absolviert haben bzw. absolvieren wollen, gerne zur Beratung zur Verfügung:

  • Teilzeitregelungen für das Praxissemester

Wenn Sie Interesse daran haben, das Praxissemester als Ganzes oder einen Teil davon (z.B. ein Unterrichtspraktikum) im Ausland zu absolvieren, informieren Sie sich bitte zuerst auf der Website der PSE zu den Rahmenbedingungen. Als AnsprechpartnerInnen stehen Ihnen Kathinka Rosenkranz bzw. die studentischen BeraterInnen zur Verfügung (e-mail: pse.international@hu-berlin.de). Bitte bedenken Sie, dass Sie mit der Planung mindestens neun Monate im Voraus beginnen sollten. 

Beabsichtigen Sie, dass UP in Fach Sonderpädagogik im Ausland zu absolvieren, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der für den Förderschwerpunkt zuständigen Fachabteilung, in dem Sie das Unterrichtspraktikum absolvieren wollen,  ebenfalls als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. Sie stimmen mit diesen auch den entsprechenden Teil des Learning Agreement (für jeden Auslandsaufenthalt verbindlich), im Rahmen des Antragsverfahrens zum „Praxissemester im Ausland“ ab.

AnsprechpartnerInnen in den Fachabteilungen sind (Stand: Oktober 2020):

FS Sehen Dr. Alexander Geimer
FS Hören/ Kommunikation und Gebärdensprach-/ Audiopäd. Dr. Sylvia Wolf
FS Emotional-soziale Entwicklung Dr. Ulrike Fickler-Stang Katharina Obens
FS Lernen Dr. Grit Wachtel
FS Körperlich-motorische Entwicklung Dr. Holger Hünermund
FS Geistige Entwicklung Dr. Angelika Thäle

Fach- oder professionsbezogene Ergänzung


Bitte beachten Sie die Vorgaben der Studienordnung Ihres Erstfaches !

 

Abschlussarbeit


Die Abschlussarbeit kann sowohl im Kernfach oder Zweitfach als auch in den Bildungswissenschaften absolviert werden (vgl. § 76 Abs. 5 ZSP-HU). Entscheidend ist, dass ein Kolloquium in dem Bereich besucht wird, in dem auch die Abschlussarbeit geschrieben wird.

Im Zweitfach Sonderpädagogik wird die Abschlussarbeit im Rahmen des Moduls 6 "Masterarbeit" angefertigt, für das es keine Zugangsvoraussetzungen gibt. Es wird ausdrücklich empfohlen (und teilweise auch verlangt), im Modul 6 das Kolloquium der Fachrichtung oder Querschnittsdiziplin zu besuchen, in der die Abschlussarbeit angefertigt wird. Die möglichen Erst- und ZweitgutacherInnen für die Abschlussarbeit ergeben sich aus der gewählten Fachrichtung und können auf den Seiten des Prüfungsbüros eingesehen werden. Es ist eine schriftliche Anmeldung der Abschlussarbeit in Form eines Antrages notwendig, der im Prüfungsbüro ausgehändigt und anschließend dort abgegeben werden muss. Nach der Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit 16 Wochen.

Informationen zum Verteilverfahren der Abschlussarbeiten: Abschlussarbeiten am IfR

Studien- und Prüfungsordnung

Die Lehrveranstaltungsnachweise sind auf der Seite des Prüfungsbüros zu finden.

Weitere Informationen