Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Rehabilitationswissenschaften

M.Ed. Lehramt an Grundschulen - Studienfach Sonderpädagogik


Studienaufbau | Inhalte | Förderschwerpunkte | Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte | Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik | Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung | Praxissemester | Abschlussarbeit | Studien- und Prüfungsordnung | Weitere Informationen


Studienaufbau


Im M.Ed. Lehramt an Grundschulen wird das Studienfach Sonderpädagogik mit zwei weiteren Fächern kombiniert.

Der Studiengang besteht aus 7 Teilen:

  • 1. Studienfach: Sonderpädagogik (25 LP) Die Vertiefung und die Fach- oder professionsbezogene Ergänzung sind bereits enthalten !
  • 2. Studienfach: Mathe oder Deutsch (10 LP)
  • 3. Studienfach: Mathe, Deutsch, Sachunterricht, Sport, Evangelische Theologie, Katholische Theologie oder Islamische Theologie (10 LP)
  • Allgemeine Grundschulpädagogik (10 LP) Weitere 4 LP sind im Studienanteil Bildungswissenschaften und Sprachbildung integriert.
  • Fachpraktikum (24 LP)
  • Bildungswissenschaften und Sprachbildung (26 LP)
  • Abschlussmodul (15 LP)

Inhalte


Das Studium des Studienfaches Sonderpädagogik umfasst folgende Inhalte:

  • Vertiefung der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte in den Bereichen Didaktik und Diagnostik
  • Inklusive Schulentwicklung und Unterrichtsforschung
  • Praxissemester (3. Fachsemester) - mehr Informationen zum Praxissemester

Förderschwerpunkte


Sie haben folgende Möglichkeiten, die Förderschwerpunkte zu kombinieren:

Gruppe 1:

  • Sehen
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung

Gruppe 2:

  • Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung
  • Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung

Für die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 werden getrennte Lehrveranstaltungen angeboten.

Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte


Studierende, die den BA Rehabilitationswissenschaften (StPO 2011) an der HU abgeschlossen haben, führen die sonderpädagogischen Fachrichtungen aus dem BA fort! Das betrifft auch die Fachrichtungen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung. Es muss (und kann) keine neue Kombination gewählt werden.

Es können die folgenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkte studiert werden:

Es können zwei Förderschwerpunkte aus Gruppe 1 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung.

Die beiden Förderschwerpunkte werden dann als Fachrichtung I bzw. II bezeichnet.

Es kann ein Förderschwerpunkt aus Gruppe 1 mit einem Förderschwerpunkt aus Gruppe 2 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung.

Der Förderschwerpunkt aus der Gruppe I ist immer als vertiefter Schwerpunkt zu studieren und wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.

Es können die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 kombiniert werden: Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung. Bei dieser Variante wird der Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung nicht doppelt studiert, sondern Sie können einen der drei Förderschwerpunkte bestimmen, den Sie in einem größeren Umfang studieren.

Der Förderschwerpunkt, den Sie in größerem Umfang studieren, wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.

Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik


Der Anteil "Allgemeine Grundschulpädagogik" (10 LP) besteht aus zwei Modulen und beinhaltet zwei Seminare sowie ein Studienprojekt (Studienordnung ab S. 50).

Nach § 14 der Studienordnung werden weitere 4 LP im Studienanteil Bildungswissenschaften absolviert.

Die Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter "Module des Studienanteils Allgemeine Grundschulpädadgogik" dem Studiengang (MA Lehramt an Grundschulen) zugeordnet.

Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung


Das Studium beinhaltet Studienanteile im Bereich Bildungswissenschaften (17 LP[+4 LP aus dem Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik]) und Sprachbildung (5 LP).

Es sind die folgenden Module der Bildungswissenschaften (Studienordnung S. 47) zu absolvieren:

  • Modul 1 "Lernförderung und Lernmotivation"
  • Modul 2 "Evaluation, Diagnostik und Inklusion"
  • Modul 3 "Lehr- und Lernforschungsprojekt im Praxissemester"

Es empfiehlt sich, die Module 1 und 2 im 1. Fachsemester abzuschließen, um Überschneidungen mit dem Praxissemester (3. Fachsemester) zu vermeiden.

Modul 3 wird parallel zum Praxissemester absolviert.

Darüber hinaus ist folgendes Modul der Sprachbildung abzuschließen:

Die Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter "Module des Studienanteils Bildungswissenschaften" sowie "Module des Studienanteils Sprachbildung" dem Studiengang (MA Lehramt an Grundschulen) zugeordnet.

Praxissemester


Ergänzende Informationen zum Unterrichtspraktikum im Fach Sonderpädagogik im Rahmen des Praxissemesters

Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen und Anrechnung von Praxisleistungen für das Praxissemster finden Sie auf der Website der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Grundschule - Prof. Dr. Bettina Rösken-Winter.

Bei Fragen zu Teilzeitregelungen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der für den Förderschwerpunkt zuständigen Fachabteilung, in dem Sie das Unterrichtspraktikum im Fach Sonderpädagogik absolvieren wollen, gerne zur Beratung zur Verfügung.

Wenn Sie Interesse daran haben, das Praxissemester als Ganzes oder einen Teil davon (z.B. ein Unterrichtspraktikum) im Ausland zu absolvieren, informieren Sie sich bitte zuerst auf der Website der PSE zu den Rahmenbedingungen. Als AnsprechpartnerInnen stehen Ihnen Kathinka Rosenkranz bzw. die studentischen BeraterInnen zur Verfügung (e-mail: pse.international@hu-berlin.de). Bitte bedenken Sie, dass Sie mit der Planung mindestens neun Monate im Voraus beginnen sollten. 

Beabsichtigen Sie, dass UP in Fach Sonderpädagogik im Ausland zu absolvieren, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der für den Förderschwerpunkt zuständigen Fachabteilung, in dem Sie das Unterrichtspraktikum absolvieren wollen,  ebenfalls als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. Sie stimmen mit diesen auch den entsprechenden Teil des Learning Agreement (für jeden Auslandsaufenthalt verbindlich), im Rahmen des Antragsverfahrens zum „Praxissemester im Ausland“ ab.

AnsprechpartnerInnen in den Fachabteilungen sind (Stand: Oktober 2020):

FS Sehen Dr. Alexander Geimer
FS Hören/ Kommunikation und Gebärdensprach-/ Audiopäd. Dr. Sylvia Wolf
FS Emotional-soziale Entwicklung Dr. Ulrike Fickler-StangKatharina Obens
FS Lernen Lukas Gerhards
FS Körperlich-motorische Entwicklung Dr. Holger Hünermund
FS Geistige Entwicklung Dr. Angelika Thäle
FS Sprache Dr. Juliane Augustin

Abschlussarbeit


(betrifft ausschließlich Studierende, die das Studienfach Sonderpädagogik studieren!)

Die Abschlussarbeit muss im Studienfach Sonderpädagogik in einer der zwei bzw. drei gewählten sonderpädagogischen Förderschwerpunkte absolviert werden (vgl. § 76a Abs. 4 ZSP-HU) . Sie wird im Rahmen des "Abschlussmoduls" angefertigt. Die Voraussetzung für die Teilnahme am "Abschlussmodul" ist der Nachweis von min. 60 absolvierten Leistungspunkten im M.Ed. Lehramt an Grundschulen. Es wird verlangt, im "Abschlussmodul" das Kolloquium der Fachrichtung zu besuchen, in der die Abschlussarbeit angefertigt wird. Die möglichen Erst- und ZweitgutacherInnen für die Abschlussarbeit ergeben sich aus der gewählten Fachrichtung und können auf den Seiten des Prüfungsbüros eingesehen werden. Es ist eine schriftliche Anmeldung der Abschlussarbeit in Form eines Antrages notwendig, der im Prüfungsbüro ausgehändigt und anschließend dort abgegeben werden muss. Nach der Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit 16 Wochen.

Das Thema der MA-Arbeit  im Fach Sonderpädagogik im Studiengang Lehramt an Grundschulen muss einen Bezug zu einem der studierten Förderschwerpunkte ausweisen (siehe Fachspezifische Prüfungsordnung für den MA "Lehramt an Grundschulen"). Die Betreuung kann durch alle für MA-Arbeiten zugelassenen Prüfungsberechtigten des Institutes erfolgen, also sowohl durch die Mitarbeiter/-innen der förderschwerpunktbezogenen Fachabteilungen als auch die der Querschnittsdisziplinen. Die Erstbegutachtung übernimmt immer ein Professor, eine Professorin oder ein Privatdozent, eine Privatdozentin.
Im Rahmen des Abschlussmoduls besuchen Sie das Colloquium in der Fachabteilung, der der Erstgutachter, die Erstgutachterin für die MA-Arbeit angehört.

Informationen zum Verteilverfahren der Abschlussarbeiten: Abschlussarbeiten am IfR

Studien- und Prüfungsordnung


Nichtamtliche Lesefassung: Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Bildung an Grundschulen, unter Berücksichtigung der Änderungsordnungen 1 & 2

NEU: Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen (2023) Gilt für alle Studierenden, die sich ab dem WiSe 2023/24 immatrikulieren. Alle bereits eingeschriebenen Studierenden dürfen ihr Studium bis zum 30.09.2026 in den jeweiligen Vorgänger-SPOen fortführen. Danach erfolgt automatisch der Wechsel in die SPO 2023.

Die Lehrveranstaltungsnachweise und amtliche Studien- und Prüfungsordnungen sind auf den Seiten der verschiedenen Prüfungsbüros zu finden.

Weitere Informationen