Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Rehabilitationswissenschaften

M.Ed. Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation (Schwerpunkt Integrierte Sekundarschule)


Studienaufbau | Inhalte | Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung Praxissemester | Fach- oder professionsbezogene Ergänzung | Abschlussarbeit | Studien- und Prüfungsordnung | Weitere Informationen 


Studienaufbau


Achtung!

In diese Studienordnung wird nicht mehr neu immatrikuliert, da die ehemals getrennten Studienordnungen für den M.Ed. Sonderpädagogik an Gymnasien und für den M.Ed. Sonderpädagogik an Integrierten Sekundarschulen seit dem 1. Oktober 2018 zusammengeführt wurden (siehe auch Absatz Studienordnungen)

Aktuelle Informationen werden ab sofort nur noch auf der Seite zum zusammengeführten M.Ed. Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören & Kommunikation (Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien) bereitgestellt.

 

Im M.Ed. Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation (Schwerpunkt Integrierte Sekundarschule) wird das Fach Sonderpädagogik (Kernfach) mit einem Unterrichtsfach (Zweitfach) kombiniert.

Das Kernfach Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation besteht aus folgenden Teilen:

  • Fachwissenschaftlicher- und fachdidaktischer Anteil (37 LP)
  • Fach- oder professionsbezogene Ergänzung (5 LP)
  • Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung (21 LP)

Zusätzlich wird das Unterrichtsfach (Zweitfach) in einem Umfang von 42 LP studiert.

Weitere 15 LP werden im Rahmen der Masterarbeit erbracht.

Inhalte


Das Studium des Faches Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation (Schwerpunkt Integrierte Sekundarschule) umfasst folgende Inhalte:

  • Vertiefung der Gebärdensprachpädagogik und Fachrichtung Hören + Kommunikation in den Bereichen Didaktik und Diagnostik
  • Inklusive Schulentwicklung und Unterrichtsforschung
  • Praxissemester (3. Fachsemester) - mehr Informationen zum Praxissemester

Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung


Das Studium beinhaltet die Studienanteile Bildungswissenschaften (18 LP) und Sprachbildung (3 LP). Weitere 2 LP im Bereich der Sprachbildung sind in die Veranstaltungen des Erst- und Zweitfaches integriert.

Es sind die folgenden Module im Umfang von insgesamt 21 LP zu absolvieren:

  • Modul 1 "Lernförderung und Lernmotivation"
  • Modul 2 "Evaluation, Diagnostik und Inklusion"
  • Modul 3 "Lehr- und Lernforschungsprojekt im Praxissemester"

Es empfiehlt sich, die Module 1 und 2 im 1. Fachsemester abzuschließen, um Überschneidungen mit dem Praxissemester (3. Fachsemester) zu vermeiden.

Modul 3 wird parallel zum Praxissemester absolviert.

Die Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter dem Zweig "Zentrales Angebot für alle Lehramtsstudierenden" zu finden.

Praxissemester


Ergänzende Informationen zum Unterrichtspraktikum im Fach Sonderpädagogik im Rahmen des Praxissemesters

Informationen zur Anrechnung von Unterrichtspraktika und Praktikumsleistungen, die im Rahmen von Lehramtsmasterstudiengängen oder vergleichbaren Studiengängen erbracht wurden bzw. außeruniversitären berufspraktischen Tätigkeiten für das Unterrichtspraktikum im Fach Sonderpädagogik in den MA-Studiengängen Lehramt ISG und Lehramt Berufliche Schulen.

Bei folgenden Fragen stehen Ihnen die zuständigen MitarbeiterInnen der für den Förderschwerpunkt zuständigen Fachabteilung, in dem Sie das Unterrichtspraktikum bereits  absolviert haben bzw. absolvieren wollen, gerne zur Beratung zur Verfügung:

  • Teilzeitregelungen für das Praxissemester

Wenn Sie Interesse daran haben, das Praxissemester als Ganzes oder einen Teil davon (z.B. ein Unterrichtspraktikum) im Ausland zu absolvieren, informieren Sie sich bitte zuerst auf der Website der PSE zu den Rahmenbedingungen. Als AnsprechpartnerInnen stehen Ihnen Kathinka Rosenkranz bzw. die studentischen BeraterInnen zur Verfügung (e-mail: pse.international@hu-berlin.de). Bitte bedenken Sie, dass Sie mit der Planung mindestens neun Monate im Voraus beginnen sollten. 

Beabsichtigen Sie, dass UP in Fach Sonderpädagogik im Ausland zu absolvieren, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der für den Förderschwerpunkt zuständigen Fachabteilung, in dem Sie das Unterrichtspraktikum absolvieren wollen,  ebenfalls als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. Sie stimmen mit diesen auch den entsprechenden Teil des Learning Agreement (für jeden Auslandsaufenthalt verbindlich), im Rahmen des Antragsverfahrens zum „Praxissemester im Ausland“ ab.

AnsprechpartnerInnen in den Fachabteilungen (Stand: 10.05.2018) ist Dr. Sylvia Wolf.

Fach- oder professionsbezogene Ergänzung


In der fach- oder professionsbezogenen Ergänzung wird ein komplettes Modul im Umfang von 5 LP absolviert. D.h., dass Sie keine "losen" Lehrveranstaltungen besuchen, wie es beispielsweise im Studium Generale üblich ist, sondern tatsächlich ein vollständiges Modul (möglicherweise mit unbenoteter Modulabschlussprüfung) abschließen müssen. Als MA-Studierende dürfen Sie sowohl BA- als auch MA-Angebote wählen.

Das Modul kann aus den folgenden Bereichen kommen:

  • Überfachlicher Wahlpflichtbereich anderer Studienfächer, das Lehrangebot für den ÜWP ist in AGNES extra ausgewiesen und hier zu finden
  • Module zentraler Einrichtungen (z.B. das Sprachenzentrum)
  • Module des eigenen Studienfaches, es empfiehlt sich, Veranstaltungen aus nicht bereits gewählten Förderschwerpunkten zu besuchen

Abschlussarbeit


Die Abschlussarbeit kann sowohl im Kernfach oder Zweitfach als auch in den Bildungswissenschaften oder der Sprachbildung absolviert werden. Entscheidend ist, dass ein Kolloquium in dem Bereich besucht wird, in dem auch die Abschlussarbeit geschrieben wird.

Im Kernfach Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation wird die Abschlussarbeit im Rahmen des Moduls 5 "Masterarbeit" angefertigt, für das es keine Zugangsvoraussetzungen gibt. Die Themenstellung muss aus dem Themenbereich der Gebärdensprachpädagogik oder des Förderschwerpunktes Hören und Kommunikation stammen. Es wird verlangt, im Modul 5 das Kolloquium der Fachrichtung zu besuchen, in der die Abschlussarbeit angefertigt wird. Die möglichen Erst- und ZweitgutacherInnen für die Abschlussarbeit ergeben sich aus der gewählten Fachrichtung und können auf den Seiten des Prüfungsbüros eingesehen werden. Es ist eine schriftliche Anmeldung der Abschlussarbeit in Form eines Antrages notwendig, der im Prüfungsbüro ausgehändigt und anschließend dort abgegeben werden muss. Nach der Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit 16 Wochen.

Informationen zum Verteilverfahren der Abschlussarbeiten: Abschlussarbeiten am IfR

Studien- und Prüfungsordnung


Alte Studienordnungen:

Die Lehrveranstaltungsnachweise sind auf der Seite des Prüfungsbüros zu finden.

Weitere Informationen