Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Rehabilitationswissenschaften

M.Ed. Lehramt an Grundschulen, Studienfach Sonderpädagogik (Übergangsregelung)

Studienaufbau

Studierende, die im BA Rehabilitationswissenschaften oder BA Rehabilitationswissenschaften mit Schwerpunkt Gebärdensprach-/Audiopädagogik die Unterrichtsfächer Deutsch oder Mathematik belegt haben, haben die Möglichkeit, bereits ab dem Wintersemester 2015/16 den M.Ed. Lehramt an Grundschulen mit dem Fach Sonderpädagogik zu studieren. Dafür wurde eine Übergangsregelung gefunden, nach der im Master das jeweils fehlende Unterrichtsfach (Mathe oder Deutsch) "nachstudiert" werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Im Studienfach Sonderpädagogik sind folgende Module zu belegen:

  • SE Spezifische Aspekte der Bildung von Kindern FR 1 oder 2 (3 LP)
  • SE Didaktisch-methodische und diagnostische Fragestellungen der FR 1 (3 LP)
  • SE Didaktisch-methodische und diagnostische Fragestellungen der FR 2 (3 LP)
  • MAP (1 LP)

Im Studienfach Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation sind folgende Modul zu absolvieren:

  • SE Didaktisch‐methodische und diagnostische Fragestellungen der Gebärdensprachpädagogik (3 LP)
  • SE Spezifische Aspekte der Bildung von Kindern und Jugendlichen im Förderschwerpunkt Hören & Kommunikation (3 LP)
  • SE Vertiefung im Förderschwerpunkt Gebärdensprachpädagogik oder im Förderschwerpunkt Hören & Kommunikation (2 LP)
  • MAP (2 LP)

 

Daraus ergibt sich im M.Ed. Lehramt an Grundschulen folgender Studienaufbau.

Der Studiengang besteht aus 7 Teilen:

  • 1. Studienfach: Sonderpädagogik oder Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation (10 LP)
  • 2. Studienfach: Mathe oder Deutsch (25 LP)

Die Vertiefung und die Fach- oder professionsbezogene Ergänzung sind bereits enthalten !

[Hinweis: Dies ist das neu aufgenomme Studienfach.]

  • 3. Studienfach: Mathe oder Deutsch (10 LP)

[Hinweis: Dies ist das bereits im BA studierte Studienfach.]

  • Allgemeine Grundschulpädagogik (10 LP)

[Weitere 4 LP sind im Studienanteil Bildungswissenschaften und Sprachbildung integriert.]

  • Fachpraktikum (24 LP)
  • Bildungswissenschaften und Sprachbildung (26 LP)
  • Abschlussmodul (15 LP)

 

Inhalte

Das Studium des Studienfaches Sonderpädagogik umfasst folgende Inhalte:

 

Förderschwerpunkte

Sie führen die im BA gewählten sonderpädagogischen Fachrichtungen im MA fort.

 

Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik

Der Anteil "Allgemeine Grundschulpädagogik" (10 LP) besteht aus zwei Modulen und beinhaltet zwei Seminare sowie ein Studienprojekt (Studienordnung ab S. 50).

Nach § 14 der Studienordnung werden weitere 4 LP im Studienanteil Bildungswissenschaften absolviert.

Die Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter "Module des Studienanteils Allgemeine Grundschulpädadgogik" dem Studiengang (MA Lehramt an Grundschulen) zugeordnet.

 

Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung

Das Studium beinhaltet Studienanteile im Bereich Bildungswissenschaften (17 LP[+4 LP aus dem Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik]) und Sprachbildung (5 LP).

Es sind die folgenden Module der Bildungswissenschaften (Studienordnung S. 47) zu absolvieren:

  • Modul 1 "Lernförderung und Lernmotivation"
  • Modul 2 "Evaluation, Diagnostik und Inklusion"
  • Modul 3 "Lehr- und Lernforschungsprojekt im Praxissemester"

Es empfiehlt sich, die Module 1 und 2 im 1. Fachsemester abzuschließen, um Überschneidungen mit dem Praxissemester (3. Fachsemester) zu vermeiden.

Modul 3 wird parallel zum Praxissemester absolviert.

Darüber hinaus ist folgendes Modul der Sprachbildung abzuschließen:

Die Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter "Module des Studienanteils Bildungswissenschaften" sowie "Module des Studienanteils Sprachbildung" dem Studiengang (MA Lehramt an Grundschulen) zugeordnet.

 

Abschlussarbeit

(betrifft ausschließlich Studierende, die das Studienfach Sonderpädagogik studieren!)

Die Abschlussarbeit muss im Studienfach Sonderpädagogik in einer der zwei gewählten sonderpädagogischen Förderschwerpunkte absolviert werden (vgl. § 76a Abs. 4 ZSP-HU). Sie wird im Rahmen des "Abschlussmoduls" angefertigt. Die Voraussetzung für die Teilnahme am "Abschlussmodul" ist der Nachweis von min. 60 absolvierten Leistungspunkten im M.Ed. Lehramt an Grundschulen. Es wird verlangt, im "Abschlussmodul" das Kolloquium der Fachrichtung zu besuchen, in der die Abschlussarbeit angefertigt wird. Die möglichen Erst- und ZweitgutacherInnen für die Abschlussarbeit ergeben sich aus der gewählten Fachrichtung und können auf den Seiten des Prüfungsbüro eingesehen werden. Es ist eine schriftliche Anmeldung der Abschlussarbeit in Form eines Antrages notwendig, der im Prüfungsbüro ausgehändigt und anschließend dort abgegeben werden muss. Nach der Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit 16 Wochen.

 

Studien- und Prüfungsordnung

(Module des Studienfaches Sonderpädagogik ab S. 30)

 

Lehrveranstaltungsnachweise

(betrifft Studierende ab WiSe 2016/17 !)

Die Lehrveranstaltungsnachweise der anderen Studienfächer finden Sie hier.

 

Weitere Informationen