Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Rehabilitationswissenschaften

B.A. Sonderpädagogik ISS/Gym/Beruf


Studienaufbau | Inhalte | Förderschwerpunkte | Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte | Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung | Berufsfelderschließendes Praktikum | Abschlussarbeit  | Studien- und Prüfungsordnung | Weitere Informationen


Studienaufbau


Im Kernfach bereitet der Studiengang Sonderpädagogik auf ein Lehramt an Integrierten Sekundarschulen (ISS) oder Gymnasien vor. Im Zweitfach bereitet der Studiengang Sonderpädagogik auf ein Lehramt an beruflichen Schulen vor.

Die Studienpunkte sind wie folgt auf euer Kern- und Zweitfach1 aufgeteilt:

  • Kernfach: 113 LP
  • Zweitfach: 67 LP

Inhalte


Das Studium umfasst Inhalte aus den folgenden Fachgebieten:

  • Allgemeine Sonder- und Inklusionspädagogik
  • Rehabilitationspsychologie
  • Rehabilitationssoziologie
  • Diagnostik
  • Beratung und Kooperation
  • Fachrichtungsspezifische Grundlagen der Förderschwerpunkte
  • Vertiefungsmöglichkeiten (u.a. Unterstützte Kommunikation, Medienpädagogik, Kommunikation bei Sinnesbeeinträchtigungen)

Förderschwerpunkte


Im BA Sonderpädagogik ISS/Gym/Beruf2 können die folgenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkte gewählt werden:

Gruppe 1:

  • Sehen
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung

Gruppe 2:

  • Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung
  • Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung

Für die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 werden getrennte Lehrveranstaltungen angeboten (z.B. je eine Einführung in den Förderschwerpunkt Sprache und in Emotionale und soziale Entwicklung, je ein Seminar zu theoretischen Grundlagen etc.).

Kombinationsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte


Sie haben folgende Möglichkeiten, die Förderschwerpunkte2 zu kombinieren:

Es können zwei Förderschwerpunkte aus Gruppe 1 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung.

Die beiden Förderschwerpunkte werden dann als Fachrichtung I bzw. II bezeichnet.

Es kann ein Förderschwerpunkt aus Gruppe 1 mit einem Förderschwerpunkt aus Gruppe 2 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung.

Der Förderschwerpunkt aus der Gruppe I ist immer als vertiefter Schwerpunkt zu studieren und wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.

  • Variante C (nicht für Studierende im Zweitfach im Rahmen des Berufsschullehramts):

Es können die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 kombiniert werden: Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung. Bei dieser Variante wird der Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung nicht doppelt studiert, sondern Sie können einen der drei Förderschwerpunkte bestimmen, den Sie in einem größeren Umfang studieren.

Der Förderschwerpunkt, den Sie in größerem Umfang studieren, wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.

Hier finden Sie Informationen, welche medizinischen Grundlagenveranstaltungen Sie im Modul 5/6/6a/6b für Ihre gewählte Kombination der Förderschwerpunkte besuchen müssen:

Medizinische Grundlagenveranstaltungen

Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung


Das Studium beinhaltet Studienanteile im Bereich Bildungswissenschaften (11 LP, inkl. berufsfelderschließendes Praktikum) und Sprachbildung (5 LP).

Nach der Studienordnung der Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung sind im Kernfach (ISS/Gym) folgende Module zu belegen:

  • Modul 2 "Schule als pädagogisches Handlungsfeld – BA-BW-SP"
  • Modul 4 "Sprachbildung – BA-SB"

Im Zweitfach (Berufsschule) sind nach der Studienordnung der Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung davon abweichend folgende Module zu belegen:

  • Modul 3 "Schule als pädagogisches Handlungsfeld – BA-BW-BS"
  • Modul 4 "Sprachbildung – BA-SB"

Die Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter dem Zweig "Zentrales Angebot für alle Lehramtsstudierenden" zu finden.

Berufsfelderschließendes Praktikum


Das Berufsfelderschließende Praktikum (BPR) setzt sich aus einer Vorbereitungs- und einer Nachbereitungsveranstaltung sowie dem Praktikum selbst zusammen. Es ist Bestandteil des Modul 2 (bzw. Modul 3 bei Berufsschule) der Bildungswissenschaften und wird in der Regel im Kernfach absolviert.

Im Kernfach Sonderpädagogik wird das Berufsfelderschließende Praktikum in einem der gewählten Förderschwerpunkte durchgeführt.

Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt ab dem Wintersemester 2023/24 über die Lehrveranstaltungsbelegung in Agnes und die Zuordnung zu einem Vorbereitungsseminar.

Da die Veranstaltungen nicht jedes Semester angeboten werden, empfiehlt sich folgender Ablauf:

  • Belegung der Vorbereitungsveranstaltung im 3. Semester
  • Absolvieren des Praktikums in der vorlesungsfreien Zeit zwischen 3. und 4. Semester
  • Belegung der Nachbereitungsveranstaltung im 4. Semester

Praktische Tätigkeiten werden in den lehramtsbezogenen Studiengängen des Instituts für Rehabilitationswissenschaften für Modul 2 Bildungswissenschaften "Schule als pädagogisches Handlungsfeld (Sonderpädagogik)" - Berufsfelderschließendes Praktikum – nicht angerechnet. Das Modul muss vollständig – Vorlesung, Vorbereitungsseminar Praktikum, sechswöchiges Praktikum, Nachbereitungsseminar Praktikum - absolviert werden.

Die Möglichkeit der Anrechnung von Praktika, die im Kontext anderer pädagogischer Studiengänge, verbunden mit einer universitäreren Begleitung, absolviert wurden, wird auf Antrag bei der jeweils zuständigen Studienfachberatung des Institutes für Rehabilitationswissenschaften im Rahmen einer Einzelfallentscheidung geprüft. Zum Vorgehen siehe untenstehenden Link Infobrief.

Ansprechpersonen der Förderschwerpunkte für das BFP (Stand: Oktober 2020)

FS Emotional-soziale Entwicklung

Katharina Obens

FS Geistige Entwicklung

Hubertus Redlich

FS Hören/Kommunikation/Gebärdensprachpädagogik

Dr. Sylvia Wolff

FS Körperlich-motorische Entwicklung

Dr. Holger Hünermund

FS Lernens

Dr. Ellen Brodesser

FS Sehens

Dr. Alexander Geimer

FS Sprache

Dr. Juliane Augustin

Abschlussarbeit


(betrifft ausschließlich Studierende, die Sonderpädagogik im Kernfach studieren!)

Die Abschlussarbeit muss im Kernfach des gewählten Studienganges absolviert werden. Sie wird im Rahmen des Moduls 15 "Bachelorabschluss" angefertigt. Die Voraussetzung für die Teilnahme am Modul 15 ist der erfolgreiche Abschluss der Module 1, 2, 5 und 6 (bzw. 6a sowie die Teilnahme am Modul 6b). Es wird ausdrücklich empfohlen (und teilweise auch verlangt), im Modul 15 das Kolloquium der Fachrichtung oder Querschnittsdisziplin zu besuchen, in der die Abschlussarbeit angefertigt wird. Die möglichen Erst- und ZweitgutacherInnen für die Abschlussarbeit ergeben sich aus der gewählten Fachrichtung oder Querschnittsdisziplin und können auf den Seiten des Prüfungsbüros eingesehen werden. Es ist eine schriftliche Anmeldung der Abschlussarbeit in Form eines Antrages notwendig, der im Prüfungsbüro ausgehändigt und anschließend dort abgegeben werden muss. Nach der Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit 8 Wochen.

Informationen zum Verteilverfahren zu den Abschlussarbeiten finden Sie hier.

Studien- und Prüfungsordnung


Die Lehrveranstaltungsnachweise sind auf der Seite des Prüfungsbüros zu finden.

Weitere Informationen



1Übersicht über mögliche Zweitfächer im Merkblatt zum Lehramtstudium an der HU.

2Der Förderschwerpunkt Sprache kann im Lehramt an beruflichen Schulen nicht gewählt werden.