Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Rehabilitationswissenschaften

B.A. Sonderpädagogik ISS/Gym mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation


Studienaufbau | Inhalte | Fachrichtungen und DGS-Propädeutikum |  Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung | Berufsfelderschließendes Praktikum | Abschlussarbeit | Studien- und Prüfungsordnung | Weitere Informationen


Studienaufbau


Der Studiengang Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation wird im Kernfach studiert. Er bereitet auf ein Lehramt an Integrierten Sekundarschulen (ISS) oder Gymnasien vor.

Die Studienpunkte sind wie folgt auf euer Kern- und Zweitfach1 aufgeteilt:

  • Kernfach: 113 LP
  • Zweitfach: 67 LP

Inhalte


Das Studium umfasst Inhalte aus den folgenden Fachgebieten:

  • Grundlagen der Gebärdensprach- und Audiopädagogik
  • Grundlagen, Vertiefung und Anwendung der Deutschen Gebärdensprache (DGS)
  • Medizinische und pädaudiologische Grundlagen
  • Spracherwerb und Sprachbildung im Kontext von Hörschädigungen
  • Psychologische, soziologische und historische Grundlagen
  • Grundlagen inklusiver Didaktik
  • Lern- und Förderkonzepte für Menschen mit Hörschädigungen
  • Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung

Fachrichtungen und DGS-Propädeutikum


Die bereits festgelegten Fachrichtungen sind Gebärdensprachpädagogik sowie Hören und Kommunikation.

Um am "Basismodul Deutsche Gebärdensprache" teilnehmen zu können, muss der Spracheingangstest bestanden werden. Dieser wird immer zum Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters durchgeführt. Der Besuch des Propädeutikums (10 LP) im 1. Semester bereitet darauf vor.

Das Propädeutikum ist in einem gesonderten Mitteilungsblatt veröffentlicht:

Ordnung über das Propädeutikum für den BA Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation (AMB 04/2016)

Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung


Das Studium beinhaltet Studienanteile im Bereich Bildungswissenschaften (11 LP, inkl. Praktikum) und Sprachbildung (5 LP).

Nach der Studienordnung der Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung sind folgende Module zu belegen:

  • Modul 2 "Schule als pädagogisches Handlungsfeld – BA-BW-SP"
  • Modul 4 "Sprachbildung – BA-SB"

Die Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter dem Zweig "Zentrales Angebot für alle Lehramtsstudierenden" zu finden.

Berufsfelderschließendes Praktikum


Das Berufsfelderschließende Praktikum (BPR) setzt sich aus einer Vorbereitungs- und einer Nachbereitungsveranstaltung sowie dem Praktikum selbst zusammen. Es ist Bestandteil des Modul 2 der Bildungswissenschaften.

Das Berufsfelderschließende Praktikum wird in einem der Förderschwerpunkte durchgeführt.

Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt ab dem Wintersemester 2023/24 über die Lehrveranstaltungsbelegung in Agnes und die Zuordnung zu einem Vorbereitungsseminar.

Da die Veranstaltungen nicht jedes Semester angeboten werden, empfiehlt sich folgender Ablauf:

  • Belegung der Vorbereitungsveranstaltung im 3. Semester
  • Absolvieren des Praktikums in der vorlesungsfreien Zeit zwischen 3. und 4. Semester
  • Belegung der Nachbereitungsveranstaltung im 4. Semester

Praktische Tätigkeiten werden in den lehramtsbezogenen Studiengängen des Instituts für Rehabilitationswissenschaften für Modul 2 Bildungswissenschaften "Schule als pädagogisches Handlungsfeld (Sonderpädagogik)" - Berufsfelderschließendes Praktikum – nicht angerechnet. Das Modul muss vollständig – Vorlesung, Vorbereitungsseminar Praktikum, sechswöchiges Praktikum, Nachbereitungsseminar Praktikum - absolviert werden.

Die Möglichkeit der Anrechnung von Praktika, die im Kontext anderer pädagogischer Studiengänge, verbunden mit einer universitäreren Begleitung, absolviert wurden, wird auf Antrag bei der jeweils zuständigen Studienfachberatung des Institutes für Rehabilitationswissenschaften im Rahmen einer Einzelfallentscheidung geprüft. Bitte wenden Sie sich an Frau Prof. Dr. Becker.

Abschlussarbeit


Die Abschlussarbeit muss im Kernfach des gewählten Studienganges absolviert werden und aus dem Themenbereich der Gebärdensprachpädagogik oder des Förderschwerpunktes Hören und Kommunikation stammen. Sie wird im Rahmen des Moduls 11 "Bachelorabschluss" angefertigt. Die Voraussetzung für die Teilnahme am Modul 11 ist der erfolgreiche Abschluss der Module 1, 2, 3 und 5. Es wird ausdrücklich empfohlen (und teilweise auch verlangt), im Modul 11 das Kolloquium der Fachrichtung zu besuchen, in der die Abschlussarbeit angefertigt wird. Die möglichen Erst- und ZweitgutacherInnen für die Abschlussarbeit ergeben sich aus der gewählten Fachrichtung und können auf den Seiten des Prüfungsbüros eingesehen werden. Es ist eine schriftliche Anmeldung der Abschlussarbeit in Form eines Antrages notwendig, der im Prüfungsbüro ausgehändigt und anschließend dort abgegeben werden muss. Nach der Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit 8 Wochen.

Studien- und Prüfungsordnung


Die Lehrveranstaltungsnachweise sind auf der Seite des Prüfungsbüros zu finden.

Weitere Informationen



1Übersicht über mögliche Zweitfächer im Merkblatt zum Lehramtstudium an der HU