Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Rehabilitationswissenschaften

Berufsbegleitendes Studium in einer sonderpädagogischen Fachrichtung für Lehrkräfte aus Brandenburg

 

Bitte beachten Sie, dass dieses Studienangebot ausläuft und keine Immatrikulation mehr möglich ist.

 

Aufgaben

1. Allgemeine Angaben

1.1 Das Studium in einer sonderpädagogischen Fachrichtung wird seit dem Wintersemester 2003/04 für Lehrkräfte, die an Förderschulen beziehungsweise im gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern im Land Brandenburg tätig oder aufgrund anderer Voraussetzungen besonders geeignet sind, berufsbegleitend angeboten.
1.2 Die Studienplätze werden unter Angabe der angebotenen sonderpädagogischen Fachrichtungen ausgeschrieben. Die Zulassung zum Studium erfolgt zum Beginn eines Wintersemesters. Die Auswahl der Studierenden liegt in der Zuständigkeit des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
1.3 Für das Studium ist eine Einschreibung an der Humboldt-Universität - Studienabteilung - erforderlich. Die Studierenden entrichten pro Semester die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Beiträge gemäß der §§3 und 8 der Satzung für Studienangelegenheiten der Humboldt-Universität. Weitere Gebühren werden nicht erhoben.
1.4 Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Im Rahmen des Studiums wird eine sonderpädagogische Fachrichtung studiert. Die Festlegung der Fachrichtung erfolgt vor der Aufnahme des Studiums in Übereinstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
1.5 Das berufsbegleitende Studium für brandenburgische Lehrkräfte wird am Institut für Rehabilitationswissenschaften der Philosophischen Fakultät IV durchgeführt. Sitz des Instituts ist Georgenstraße 36 (Nähe Bahnhof Friedrichstraße).

2. Studienorganisation

Die Organisation des berufsbegleitenden Studiums erfolgt unter Berücksichtigung einer teilnehmerorientierten Studienzeitgestaltung. Die Lehrveranstaltungen werden überwiegend an einem Studientag (dienstags ganztägig) in der Vorlesungszeit angeboten. Darüber hinaus finden Blockveranstaltungen am Wochenende oder in der vorlesungsfreien Zeit statt.

3. Studieninhalte und Prüfungsanforderungen

3.1 Das Studium wird nach der Studien- und Prüfungsordnung für das berufsbegleitende Studium in einer sonderpädagogischen Fachrichtung für brandenburgische Lehrkräfte (Amtliches Mitteilungsblatt 49/2009) durchgeführt. Die Verlängerung der Studien- und Prüfungsordnung für das berufsbegleitende Studium in einer sonderpädagogischen Fachrichtung wurde am 26.10.2010 veröffentlicht (Amtliches Mitteilungsblatt 46/2010).
3.2 Bestandteil des Studiums ist ein Unterrichtspraktikum im Umfang von 50 Zeitstunden, das in einer Schule mit dem Förderschwerpunkt, der der studierten Fachrichtung entspricht, absolviert wird.
3.3 Die bestandene Abschlussprüfung wird im Land Brandenburg im Rahmen der geltenden Gesetze anerkannt und führt zu einer Lehrbefähigung in der studierten sonderpädagogischen Fachrichtung. Sie wird bei Vorliegen der lehrerbildungsrechtlichen Voraussetzungen auch als Ergänzungsprüfung für den Erwerb der Befähigung für ein sonderpädagogisches Lehr- oder Lehreramt gemäß der Lehramtsprüfungsverordnung des Landes Brandenburg anerkannt.


Kontakt

Humboldt-Universität zu Berlin
Philosophische Fakultät IV
Institut für Rehabilitationswissenschaften
Koordinationsbüro Ergänzungsstudium Berlin und Zusatzstudium Brandenburg
Georgenstraße 36
10117 Berlin

Telefon: (030) 2093-xxxx
E-Mail: ergaenzungsstudium (at) reha.hu-berlin.de

Sprechzeiten / Öffnungszeiten: keine


Mitarbeiter/innen der Einrichtung