Außerschulisches Pflichtpraktikum Mono-B.A. Rehabilitationspädagogik
Die Arbeit des Praktikumsbüros dient der ordnungsgemäßen Durchführung von außerschulischen Praktika im Studiengang Rehabilitationspädagogik (Mono-Bachelor).
Herzlich willkommen auf der Informationsseite zum außerschulischen Praktikum im Studiengang Mono-B.A. Rehabilitationspädagogik
Die Mitarbeiter:innen des Praktikumsbüros informieren Studierende über die Modalitäten der Praktika und unterstützen die Suche einer geeigneten Praktikumsstelle durch die Bereitstellung einer Praktikumsbörse.
Das Praktikumsbüro ist per E-Mail uneingeschränkt erreichbar und zu den Servicezeiten ohne Voranmeldung besuchbar.
Frau Dr. Nadja Melina Burgio koordiniert das Praktikum im Studiengang Mono-Bachelor Rehabilitationspädagogik und ist per E-Mail erreichbar.
Fehlen Informationen zum Praktikum? Dann einfach eine kurze E-Mail an das Praktikumsbüro schreiben oder zu den Öffnungszeiten im Praktikumsbüro vorbeikommen.
Praktikumsbörse
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In der Praktikumsbörse können Praktikumsangebote sowie Kurzeinschätzungen ehemaliger Praktikant:innen eingesehen werden.
Die Praktikumsbörse ist als Moodlekurs online, um den Kurs aufzurufen bitte auf den folgenden Textlink klicken: Link zur Praktikumsbörse.
Der Moodle-Schlüssel für die Praktikumsbörse kann per E-Mail an praktikum.reha (at) hu-berlin.de erfragt werden.
Praktikumsbegleitendes/-nachbereitendes Seminar
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Die aktuelle Veranstaltung zur Vorbereitung, Begleitung oder Nachbereitung des außerschulischen Praktikums ist im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) im Modul 13 unter der Veranstaltungsnummer 13.2 zu finden.
Allgemeine Informationen zur Durchführung des Praktikums
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In der Regel kann das Praktikum ab dem dritten Fachsemester absolviert werden.
Grundlegende Lehrveranstaltungen, die nach idealtypischem Studienverlaufsplan empfohlen werden, sollten bereits besucht worden sein:
- Modul 01 Studieneingangsphase
- Modul 02 Einführung in die Fachrichtungen/Querschnittsdisziplinen
- Modul 03 Medizinische Grundlagen
- Modul 04 Psychologische Grundlagen
- Modul 06 Soziologische Grundlagen
- Modul 08 Rehabilitationspädagogik
- Modul 11 Recht
- 2 Semesterwochenstunden im überfachlichen Wahlpflichtbereich (nach idealtypischem Studienverlaufsplan ohne Auslandssemester)
- Modul 7 Erziehungswissenschaft (nach idealtypischem Studienverlaufsplan mit Auslandssemester)
Das Praktikum kann an außerschulische Einrichtungen, die sich mit der Rehabilitation von Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Menschen beschäftigen, durchgeführt werden.
Ein Praktikum sollte möglichst in einem neuen Arbeitsfeld erfolgen, da im Praktikum neue Handlungsfelder erschlossen werden sollen. Idealerweise wird das Praktikum in einem für einen selbst vollkommen neuen Bereich der Rehabilitation absolviert. Es ist aber auch möglich dabei auf (eine) Institution:en zurückzugreifen, bei der:denen bereits eine Tätigkeit ausgeübt wurde oder noch ausgeübt wird. Der Arbeitsschwerpunkt im Praktikum sollte jedoch nicht mit dem vergangenen oder bestehenden Arbeitsverhältnis deckungsgleich sein.
Das Praktikum kann weiterhin auch im Ausland oder in einem anderen Bundesland durchgeführt werden, sofern es sich um eine Praktikumseinrichtung handelt, die als Praxisfeld für Absolvent:innen der Rehabilitationspädagogik fachlich relevant ist.
Ablauf des Praktikums
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Anmeldeprozess:
- ggf. einen Antrag auf Anerkennung einschlägiger Tätigkeiten, die vor dem Studium geleistet wurden, bei der Studienfachberatung stellen. Antragsprozedere: Mit den Unterlagen (im Original und in Kopie) sowie dem Studierendenausweis in die Präsenzsprechstunde der zuständigen Studienfachberatung für den Studiengang BA Rehabilitationspädagogik gehen. Dort werden die Unterlagen geprüft und es kann eine Rückmeldung zur Anerkennung gegeben. Wichtig ist, dass aus den Dokumenten eine Stundenanzahl hervorgeht.
- eigenständig eine Praktikumsstelle mit qualifizierter Mentor:innenbetreuung suchen
- bei Unsicherheiten hinsichtlich der Eignung der Praktikumseinrichtung im Praktikumsbüro nachfragen
- eigenständig eine:n Dozent:in des Instituts für die wissenschaftliche Praktikumsbetreuung anfragen
- des wird empfohlen die Anmeldung des Praktikums acht Wochen vor Praktikumsbeginn digital per E-Mail oder persönlich während der Servicezeiten des Praktikumsbüros einzureichen
- Absprachen bezüglich des Praktikumsberichts beziehungsweise der Reflexion in anderer Form (siehe Studien- und Prüfungsordnung) mit der:dem wissenschaftlichen Betreuer:in treffen
Während des Praktikums/Nach dem Praktikum:
- Seminar/Übung 13.2 praktikumsvorbereitend/begleitend/nachbereitend besuchen;
- Modulabschlussprüfung für das Modul 13 während des Prüfungs- & Anmeldezeitraums über AGNES anmelden
- absolvierte Arbeitsstunden von der Praxiseinrichtung auf der Praktikumsbescheinigung bestätigen lassen
- Praktikumsbescheinigung nach der Benotung der MAP von der wissenschaftlichen Betreuung (am IfR) unterschreiben lassen
- eine Kurzeinschätzung zum Praktikum für die Praktikumsbörse ausfüllen
- Praktikumsbescheinigung, LV-Nachweis für das Modul 13 und Kurzeinschätzung zum Praktikum beim Praktikumsbüro zur Bestätigung einreichen (auf der Praktikumsbescheinigung müssen die Unterschriften der Praxiseinrichtung sowie der wissenschaftlichen Betreuung vorhanden sein)
- LV-Nachweis für das Modul 13 & Teilnahmenachweis von AGNES für das Seminar/die Übung 13.2 (oder bestätigt durch die Unterschrift auf dem LV-Nachweis unter 13.2) beim Prüfungsbüro zur Verrechnung der Leistungspunkte einreichen
- Anerkennung einschlägiger Tätigkeiten (falls vorhanden) ebenso eigenständig beim Prüfungsbüro einreichen, die entsprechenden Leistungspunkte für die Äquivalenzleistung werden dann verbucht
Die Studierenden halten individuell Rücksprache mit dem:der Mentor:in ihrer Einrichtungen zur Nachholung von Stunden im Krankheitsfall.
Die Studierenden sind nicht über die Humboldt Universität zu Berlin unfallversichert, da kein unmittelbarer Einfluss auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika besteht. Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger.
„Bei Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule oder der Fachhochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf ein und erfüllen somit die Voraussetzungen für abhängig Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Unerheblich ist für die unfallversicherungsrechtliche Bewertung der Praktika, ob diese in Studien- und Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden. Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 Abs. 1 SGB VII).“
(Quelle: S.22-23 GUV Information - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen / GUV-SI 8083, April 2008)
Downloads
Es wird darum gebeten, PDF-Formulare für eine bessere Lesbarkeit digital auszufüllen. Für den vollen Funktionsumfang der Formulare empfehlen wir die Nutzung folgender Programme: Adobe Acrobat Reader (kostenlos)/Adobe Acrobat Pro.
- Hinweise zum Praktikum im Bachelorstudiengang Rehabilitationspädagogik (Modul 13, SPO 2014)
- Anmeldeformular zum Pflichtpraktikum (Mono-B.A.)
- Praktikumsbescheinigung (Mono-B.A.)
- Kurzeinschätzung zum Praktikum/ zur Praktikumseinrichtung (Mono-B.A.)
- Leitfaden zum Praktikum (Mono-B.A.)
- Informationen für leitende Personen und Mentor:innen (Mono-B.A)
FAQ
Bitte auf die Fragen klicken, um die jeweilige Antworten zu öffnen oder wieder zu schließen.
Fehlt eine Frage im FAQ Bereich? Dann einfach eine kurze E-Mail an das Praktikumsbüro schreiben.
Planung & Vorbereitung des außerschulischen Pflichtpraktikums
- Modul 01 Studieneingangsphase
- Modul 02 Einführung in die Fachrichtungen/Querschnittsdisziplinen
- Modul 03 Medizinische Grundlagen
- Modul 04 Psychologische Grundlagen
- Modul 06 Soziologische Grundlagen
- Modul 08 Rehabilitationspädagogik
- Modul 11 Recht
- 2 Semesterwochenstunden im überfachlichen Wahlpflichtbereich (nach idealtypischem Studienverlaufsplan ohne Auslandssemester)
- Modul 7 Erziehungswissenschaft (nach idealtypischem Studienverlaufsplan mit Auslandssemester)
Zu den zentralen Arbeitsfeldern der außerschulischen Rehabilitation nach der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Rehabilitationspädagogik zählen folgende: Frühförderung, Rehabilitation im Kinder- und Jugendbereich, Berufliche Rehabilitation und pädagogische Arbeit in der stationären und ambulanten medizinischen und psychosozialen Rehabilitation chronisch Kranker und Behinderter, Prävention und Gesundheitsförderung sowie geriatrische Rehabilitation und pädagogische Arbeit in den traditionellen Feldern der stationären, teilstationären und ambulanten Behindertenhilfe und pädagogische Arbeit und Integrationsförderung in interkulturellen Arbeitsfeldern.
- außerschulische Einrichtungen, die sich mit der Rehabilitation von Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Menschen beschäftigen
- ein Praktikum sollte möglichst in einem neuen Arbeitsfeld erfolgen, da im Praktikum neue Handlungsfelder erschlossen werden sollen. Idealerweise wird das Praktikum in einem für einen selbst vollkommen neuen Bereich der Rehabilitation absolviert. Es ist aber auch möglich dabei auf (eine) Institution:en zurückzugreifen, bei der:denen bereits eine Tätigkeit ausgeübt wurde oder noch ausgeübt wird. Der Arbeitsschwerpunkt im Praktikum sollte jedoch nicht mit dem vergangenen oder bestehenden Arbeitsverhältnis deckungsgleich sein.
Ja, für die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums im Mono-B.A. Rehabilitationspädagogik ist es unbedingt erforderlich, dass der:die Mentor:in der Praktikumseinrichtung mindestens über einen Bachelorabschluss verfügt, ob der Abschluss an einer Universität, Fachhochschule oder als Bachelor Professionell nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erworben wurde, ist für die ordnungsgemäße Durchführung nicht relevant.
Rehabilitationspädagogik sind für Studierende im Modul 13 "Professionalisierung und Praxis" folgende Lern- und Qualifikationsziele für das außerschulische Pflichtpraktikum vorgegeben:
- lernen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen kennen
- erarbeiten Ziele und Vorstellungen in Vorbereitung auf das Praktikum
- entwickeln eine rehabilitationsspezifische Arbeitsweise
- erhalten Einblick in ihre Rolle als Rehabilitationspädagogin bzw. Rehabilitationspädagoge
- erarbeiten verschiedene mögliche rehabilitationspädagogische Handlungsansätze und Konzepte
- erlernen die Bedeutung von Profession im Handlungsfeld und Arbeitsalltag
- reflektieren eigene Erfahrungen
- verstehen und reflektieren den Zusammenhang von Theorie und Praxis
Eine Praktikumsanmeldung kann von uns bestätigt werden, wenn die Praktikumsstelle den Vorgaben der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach
Rehabilitationspädagogik entspricht. Vor dem geplanten Praktikumsbeginn kann mit dem Praktikumsbüro per E-Mail abgeklärt werden, ob die Praktikumsstelle diesen Vorgaben entspricht. Da die Handlungsfelder, die für ein außerschulisches Praktikum infrage kommen, vielfältig sind, würde es uns helfen, wenn uns folgende Informationen dafür genannt werden:
- Name der favorisierten Praxisstelle
- Arbeitsbereich während des Praktikums
- Tätigkeiten, die während der Praktikumszeit kennengelernt werden können
- ein Link zu der Stellenausschreibung oder zu der Webseite und dem spezifischen Arbeitsbereich
Eine wissenschaftliche Betreuung für das Praktikum muss selbstständig gesucht werden und kann am Institut für Rehabilitationspädagogik frei gewählt werden, das ist die Person, bei der die MAP im Modul 13 angemeldet und abgelegt werden muss. Kontaktmöglichkeiten zu wissenschaftlichen Mitarbeitenden können z. B. über die Institutswebseite gefunden werden. Zu den Mitarbeiter:innen kann über deren angegebene Kontaktmöglichkeiten in Verbindung getreten werden, um nachzufragen, ob diese Kapazitäten haben eine Praktikumsbetreuung zu übernehmen.
Es empfiehlt sich rechtzeitig mit der Suche einer wissenschaftlichen Betreuung zu beginnen, dies kann auch geschehen, bevor eine konkrete Zusage für eine Praktikumsstelle besteht. Hier folgt der Link zu den Abteilungen und wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen am IfR.
Ja, das ist prinzipiell möglich, sofern es sich um eine Praktikumseinrichtung handelt, die als Praxisfeld für Absolvent:innen der Rehabilitationspädagogik fachlich relevant ist.
Ja, ggf. kann ein Antrag auf Anerkennung einschlägiger Tätigkeiten, die vor dem Studium geleistet wurden, bei der Studienfachberatung gestellt werden.
Antragsprozedere:
Mit den Unterlagen (im Original und in Kopie) sowie dem Studierendenausweis in die Präsenzsprechstunde der zuständigen Studienfachberatung für den Studiengang BA Rehabilitationspädagogik gehen. Dort werden die Unterlagen geprüft und es kann eine Rückmeldung zur Anerkennung gegeben. Wichtig ist, dass aus den Dokumenten eine Stundenanzahl hervorgeht.
Es wird empfohlen acht Wochen vor Praktikumsbeginn das Anmeldeformular mit allen Unterschriften digital oder persönlich im Praktikumsbüro einzureichen.
Ja, eine Ausdehnung des Praktikums auf einen längeren Zeitraum mit entsprechend weniger Wochenstunden ist möglich.
Falls bereits ein Zeitraum für das Praktikum angemeldet wurde, muss für eine Verlängerung eine neue Praktikumsanmeldung beim Praktikumsbüro eingereicht werden.
Nein, mit der Praktikumseinrichtung müssen sowohl versicherungstechnische Angelegenheiten als auch Vereinbarungen, wie z. B. der Abschluss eines Praktikumsvertrags abgeklärt werden. Die Humboldt-Universität zu Berlin stellt dafür keine Vorlagen zur Verfügung.
Durchführung des Praktikums und notwendige Schritte zum Modulabschluss
Ja, die MAP im Modul 13 wird ganz normal im Prüfungsanmeldungszeitraum angemeldet.
Der Abgabetermin der MAP wird jedoch individuell mit der wissenschaftlichen Betreuung vereinbart und ist unabhängig vom Semester.
Folgende Schritte sind zum Abschluss des Modul 13 notwendig:
- Seminar/Übung 13.2 praktikumsvorbereitend/begleitend/nachbereitend besuchen;
- Modulabschlussprüfung für das Modul 13 während des Prüfungs- & Anmeldezeitraums über AGNES anmelden
- absolvierte Arbeitsstunden von der Praxiseinrichtung auf der Praktikumsbescheinigung bestätigen lassen
- Praktikumsbescheinigung nach der Benotung der MAP von der wissenschaftlichen Betreuung (am IfR) unterschreiben lassen
- eine Kurzeinschätzung zum Praktikum für die Praktikumsbörse ausfüllen
- Praktikumsbescheinigung, LV-Nachweis für das Modul 13 und Kurzeinschätzung zum Praktikum beim Praktikumsbüro zur Bestätigung einreichen (auf der Praktikumsbescheinigung müssen die Unterschriften der Praxiseinrichtung sowie der wissenschaftlichen Betreuung vorhanden sein)
- LV-Nachweis für das Modul 13 & Teilnahmenachweis von AGNES für das Seminar/die Übung 13.2 (oder bestätigt durch die Unterschrift auf dem LV-Nachweis unter 13.2) beim Prüfungsbüro zur Verrechnung der Leistungspunkte einreichen
- Anerkennung einschlägiger Tätigkeiten (falls vorhanden) ebenso eigenständig beim Prüfungsbüro einreichen, die entsprechenden Leistungspunkte für die Äquivalenzleistung werden dann verbucht
Sonstiges
Humboldt-Universität zu Berlin
Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Institut für Rehabilitationswissenschaften
Praktikumsbüro
Unter den Linden 6
10099 Berlin