Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Rehabilitationswissenschaften

Priorisierte Platzvergabe bei Gründen außergewöhnlicher Härte (Härtefallantragsstellung)

 

Verfahren für priorisierte Platzvergabe (Auswahlverfahren) für Lehrveranstaltungen am Institut für Rehabilitationswissenschaften

 

Voraussetzungen:
  • Lehrveranstatlung des IfR
  • Teilnahmebegrenzung
  • Grund/Gründe für eine außergewöhnliche Härte gemäß § 89 ZSP-HU

 

Folgende Gründe außergewöhnlicher Härte sind zulässig:
  • Studierende, die auf einen barrierefreien Zugang angewiesen sind, haben Vorrang, wenn nur einer der Parallelveranstaltungsorte einen barrierefreien Zugang hat (Satz 6). Die Berücksichtigung steht nicht im Ermessen („ist"). Sie ist jedoch nur zulässig, wenn der Studierende dies ausdrücklich wünscht. 
  • Studierende, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, sollen Vorrang haben, wenn nur einer der Veranstaltungstermine oder -orte eine angemessene Betreuung ermöglicht („familiäre Umstände"). Es kann sein, dass der angebotene Abendtermin besser ist, zum Beispiel wenn ein Kind noch keinen Kitaplatz hat und der mitbetreuende Partner nur abends zur Verfügung steht. Es kann jedoch auch sein, dass der alternativ angebotene Vormittagstermin günstiger ist, weil ein Kind einen Kitaplatz hat und der Studierende alleinerziehend ist.
  • Gleiches gilt bei krankheitsbedingten Einschränkungen („gesundheitliche Umstände"). Es kann sein, dass der angebotene Dienstagstermin besser ist, weil der Studierende dialysepflichtig ist und nur donnerstags zur Dialyse kann. Es kann jedoch auch sein, dass die Parallelveranstaltung am Donnerstag günstiger ist, weil er nur dienstags zur Dialyse kann. Die Berücksichtigung familiärer und gesundheitlicher Belange steht im eingeschränkten Ermessen („soll"). Dies bedeutet, dass die Berücksichtigung grundsätzlich erfolgen muss. Sie darf nur unterbleiben, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.
  • Darüber hinaus kann es Gründe geben, die weder familiärer noch gesundheitlicher Natur sind (sonstige Gruppen von Studierenden). Es kann zum Beispiel sein, dass Studierende eine weitere Pflichtveranstaltung besuchen müssen und dies nur können, wenn sie einen bestimmten Veranstaltungstermin oder -ort zugewiesen bekommen. Auch hier steht die Entscheidung im eingeschränkten Ermessen.

 

Beantragung für das Sommersemester 2024:

 

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Sophie Friedrich (koordination.reha@hu-berlin.de).