Lehrveranstaltungsevaluation
Evaluationskonzept Institut für Rehabilitationswissenschaften (IfR)
- Ziel der Lehrveranstaltungsevaluation (LVE)
Die LVE verfolgt das Ziel, inhaltlich gleiche Lehrveranstaltungen, die regelmäßig stattfinden, zu evaluieren. Die Ergebnisse sollen zum einen den Dialog zwischen Lehrenden und Studierenden über die Qualität der Lehre fördern, zum anderen der individuellen didaktischen Weiterentwicklung der Lehrpersonen dienen. Zudem sollen die Ergebnisse zur Weiterentwicklung struktureller Aspekte der Lehr- und Studienorganisation innerhalb der Institute, für die die anonymisierten und personenunabhängigen Evaluationsergebnisse institutsintern genutzt werden (Absatz 2 der fakultätsweiten Richtlinie zur Lehrveranstaltungsevaluation der KSBF vom 10. Juli 2019).
- Instrument
- Instrument: Evaluationsinstrument für Lehrveranstaltungen am IfR.
- Grundlage: Online-Abstimmung über 84 Fragen des modularen Fragenkataloges zur Lehrveranstaltungsevaluation mit Dozent:innen (n=25) und Studierenden (n=16).
- Verfahren
- Online über Moodle; Nutzung von Unizensus.
- Start der Evaluation: sechs Wochen vor Ende des Semesters.
- Alle Lehrveranstaltungen können evaluiert werden.
- Schalten Sie den Link Lehrveranstaltungsevaluation in Moodle frei (Schritt für Schritt-Anleitung)
- Rücklaufquote erhöhen: In den letzten Semestern zeigte sich, dass die Rücklaufquote in Veranstaltungen hoch war, wenn Lehrende im Rahmen einer Sitzung auf die LV-Evaluation hinwiesen und in der Sitzung etwas Zeit (z.B. in den letzten 5 bis 10 Minuten) zur Verfügung stellten, um die Fragen zu beantworten.
- Rücklauf einsehen unter folgendem Link.
- Auswertung und Kommunikation
- Auswertung mit Unizensus.
- Aus Datenschutzgründen können die Ergebnisse über Unizensus ab einer Teilnehmendenzahl von 5 erstellt und versendet werden.
- Versand der Ergebnisse via Unizensus automatisiert zu drei Terminen (2x im Evaluationszeitraum und 1x nach Semesterende).
- Lehrende werden gebeten, eine Diskussion der Ergebnisse noch im Semester und im Seminarkontext möglich zu machen (§ 8 Evaluationssatzung).
Den rechtlichen Rahmen der Lehrveranstaltungsevaluation bildet die Evaluationssatzung der Humboldt-Universität zu Berlin. Beachten Sie bitte auch die datenschutzrechtlichen Hinweise für Lehrende und Studierende.