Leistungsanerkennung und -anrechnung Sonderpädagogik ISG/ Berufsschule
Leistungsanerkennung und -anrechnung im Bachelor- und Masterstudium Sonderpädagogik (ISS, Gymnasium, Berufliche Schulen).
Anerkennung von Studienleistungen
Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt auf Grundlage der geltenden Studien- und Prüfungsordnungen des Faches Sonderpädagogik an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Für die Anerkennung werden die Leistungspunkte (LP) berücksichtigt, die für die jeweilige äquivalente Lehrveranstaltung bzw. das entsprechende Modul am Institut für Rehabilitationswissenschaften vorgesehen sind. Wurden an der bisherigen Hochschule für eine äquivalente Leistung mehr Leistungspunkte vergeben, können diese zusätzlichen Leistungspunkte nicht übernommen werden.
Anrechnung praktischer Tätigkeiten im Bachelorstudium
Praktische Tätigkeiten (z. B. Berufserfahrung, Ausbildungen, Praktika oder Freiwilligendienste) in integrativen bzw. sonderpädagogischen Arbeitsfeldern können in begrenztem Umfang angerechnet werden:
- im Modul „Freie Vertiefung in der Sonderpädagogik“ (maximal 5 LP),
- unter bestimmten Voraussetzungen im Modul „Schule als pädagogisches Handlungsfeld“ (BA-BW-SP).
Ein Leistungspunkt entspricht dabei mindestens 30 Arbeitsstunden.
Für Anerkennungen und Anrechnungen im Bereich der Bildungswissenschaften ist grundsätzlich das Institut für Erziehungswissenschaften zuständig. Ausgenommen hiervon ist das Modul „Schule als pädagogisches Handlungsfeld“ (BA-BW-SP), dessen Anerkennung bzw. Anrechnung über das Institut für Rehabilitationswissenschaften erfolgt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu allen anderen Modulen der Bildungswissenschaften an die Studienfachberatung der Professional School of Education (PSE):
https://pse.hu-berlin.de/de/studium/bildungswissenschaften
Anrechnung praktischer Tätigkeiten im Masterstudium
Praktische Tätigkeiten in (rehabilitations-)pädagogischen Arbeitsfeldern können im Modul „Fach- und professionsbezogene Ergänzung“ angerechnet werden (maximal 5 LP; 1 LP entspricht mindestens 30 Arbeitsstunden).
Darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen Anrechnungen für das Praxissemester möglich. Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren finden Sie auf der Seite der Professional School of Education (PSE) zur Anrechnung von Tätigkeiten auf das Praxissemester:
https://pse.hu-berlin.de/de/studium/praktika/praxissemester/praxissemester-wiki/anrechnung
Nutzen Sie bitte die dort zur Verfügung gestellten Formulare zur Bestätigung einer praktischen Tätigkeit an einer Schule.
Einzureichende Unterlagen
Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail an anerkennung.sopaed@hu-berlin.de ein:
Für die Anerkennung von Studienleistungen
- Antrag auf Leistungsanrechnung - Vorlage bitte runterladen und ausfüllen
- Leistungsübersicht (Transcript of Records) oder Zeugnisse mit Angaben zu den erworbenen Leistungspunkten
- Modulbeschreibungen, Modulhandbücher sowie Studien- und Prüfungsordnungen der bisherigen Hochschule
- Teilnahmebescheinigungen von den anzurechnenden Lehrveranstaltungen
Für die Anrechnung praktischer Tätigkeiten
- Antrag auf Leistungsanrechnung - Vorlage bitte runterladen und ausfüllen
- Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsnachweise, Praktikumsbescheinigungen oder vergleichbare Dokumente
- Gegebenenfalls Ausbildungsnachweise und Curricula
Wichtig: Aus den Nachweisen praktischer Tätigkeiten müssen Art und Umfang der Tätigkeit eindeutig hervorgehen. Insbesondere sind Angaben zur Dauer der Tätigkeit sowie zur wöchentlichen bzw. monatlichen Arbeitszeit erforderlich.
Bearbeitungszeit
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund einer hohen Anzahl von Anfragen derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und Beantwortung von E-Mails kommen kann.
Planen Sie für den Anerkennungs- bzw. Anrechnungsprozess bitte eine Bearbeitungszeit von mindestens acht Wochen ein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.