Leistungsanerkennung und -anrechnung Sonderpädagogik ISG/ Berufsschule
Leistungsanerkennung und -anrechnung im Bachelor- und Masterstudium Sonderpädagogik (ISS, Gymnasium, Berufliche Schulen).
Anerkennung von Studienleistungen
Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt auf Grundlage der geltenden Studien- und Prüfungsordnungen des Faches Sonderpädagogik an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Für die Anerkennung werden die Leistungspunkte (LP) berücksichtigt, die für die jeweilige äquivalente Lehrveranstaltung bzw. das entsprechende Modul am Institut für Rehabilitationswissenschaften vorgesehen sind. Wurden an der bisherigen Hochschule für eine äquivalente Leistung mehr Leistungspunkte vergeben, können diese zusätzlichen Leistungspunkte nicht übernommen werden.
Anrechnung praktischer Tätigkeiten im Bachelorstudium
Praktische Tätigkeiten (z. B. Berufserfahrung, Ausbildungen, Praktika oder Freiwilligendienste) in integrativen bzw. sonderpädagogischen Arbeitsfeldern können in begrenztem Umfang angerechnet werden. Ein Leistungspunkt entspricht dabei mindestens 30 Arbeitsstunden.:
- im Modul „Freie Vertiefung in der Sonderpädagogik“ (maximal 5 LP),
- unter den nachfolgenden Voraussetzungen im Modul „Schule als pädagogisches Handlungsfeld“ (BA-BW-SP).
Voraussetzungen für eine Anrechnung im Modul „Schule als pädagogisches Handlungsfeld“ (BA-BW-SP)
Eine Anrechnung ist ausschließlich im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich.
Voraussetzung ist in der Regel
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eine abgeschlossene fachaffine Ausbildung oder ein fachaffines Studium (z. B. Erzieher*in, Heilpädagogik, Heilerziehungspflege, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Rehabilitationspädagogik oder vergleichbare Fachrichtungen) sowie
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eine daran anschließende berufspraktische pädagogische Tätigkeit an einer allgemeinbildenden oder beruflichen Schule oder einem Förderzentrum.
Die praktische Tätigkeit muss
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sich an Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung oder drohender Beeinträchtigung im Schulalter richten,
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nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums erfolgt sein und
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mindestens 75 Stunden innerhalb von sechs Wochen umfassen.
Nicht angerechnet werden insbesondere Tätigkeiten mit Erwachsenen oder Kindern im Vorschulalter, private Nachhilfe, Schülerpraktika, die Begleitung von Arbeitsgemeinschaften an Schulen sowie vergleichbare Tätigkeiten.
Umfang der Anrechnung
Im Rahmen einer Anrechnung für das Modul „Schule als pädagogisches Handlungsfeld“ (BA-BW-SP) können folgende Studienleistungen ersetzt werden:
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die Lehrveranstaltung zur Vorbereitung des berufsfelderschließenden Praktikums (BFP),
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das berufsfelderschließende Praktikum (BFP),
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die Lehrveranstaltung zur Nachbereitung des BFP sowie
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die unbenotete Modulabschlussprüfung.
Erforderliche Unterlagen
Für die Prüfung einer Anrechnung reichen Sie bitte einen schriftlichen Antrag per E-Mail ein. Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
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Name, Vorname und Matrikelnummer,
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studierte Fachrichtung(en),
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eine Kopie des Abschlusszeugnisses der fachaffinen Ausbildung bzw. des fachaffinen Studiums sowie
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einen Nachweis über die berufspraktische Tätigkeit (z. B. Arbeitszeugnis oder Bestätigung der Schule) nach Abschluss der Ausbildung.
Aus dem Tätigkeitsnachweis müssen die Schulform bzw. Einrichtung, der Beschäftigungszeitraum, der Stundenumfang sowie die Inhalte der Tätigkeit und die Zielgruppe (z. B. Alter bzw. Klassenstufe der betreuten Kinder und Jugendlichen sowie Förderbedarfe) eindeutig hervorgehen. Ein Arbeitsvertrag allein ist als Nachweis nicht ausreichend.
Zuständigkeit für Bildungswissenschaften
Für Anerkennungen und Anrechnungen im Bereich der Bildungswissenschaften ist grundsätzlich das Institut für Erziehungswissenschaften zuständig. Ausgenommen hiervon ist das Modul „Schule als pädagogisches Handlungsfeld“ (BA-BW-SP), dessen Anerkennung bzw. Anrechnung über das Institut für Rehabilitationswissenschaften erfolgt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu allen anderen Modulen der Bildungswissenschaften an die Studienfachberatung der Professional School of Education (PSE):
https://pse.hu-berlin.de/de/studium/bildungswissenschaften
Anrechnung praktischer Tätigkeiten im Masterstudium
Praktische Tätigkeiten in (rehabilitations-)pädagogischen Arbeitsfeldern können im Modul „Fach- und professionsbezogene Ergänzung“ angerechnet werden (maximal 5 LP; 1 LP entspricht mindestens 30 Arbeitsstunden).
Darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen Anrechnungen für das Praxissemester möglich. Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren finden Sie auf der Seite der Professional School of Education (PSE) zur Anrechnung von Tätigkeiten auf das Praxissemester:
https://pse.hu-berlin.de/de/studium/praktika/praxissemester/praxissemester-wiki/anrechnung
Nutzen Sie bitte die dort zur Verfügung gestellten Formulare zur Bestätigung einer praktischen Tätigkeit an einer Schule.
Einzureichende Unterlagen
Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail an anerkennung.sopaed@hu-berlin.de ein:
Für die Anerkennung von Studienleistungen
- Antrag auf Leistungsanrechnung - Vorlage bitte runterladen und ausfüllen
- Leistungsübersicht (Transcript of Records) oder Zeugnisse mit Angaben zu den erworbenen Leistungspunkten
- Modulbeschreibungen, Modulhandbücher sowie Studien- und Prüfungsordnungen der bisherigen Hochschule
- Teilnahmebescheinigungen von den anzurechnenden Lehrveranstaltungen
Für die Anrechnung praktischer Tätigkeiten
- Antrag auf Leistungsanrechnung - Vorlage bitte runterladen und ausfüllen
- Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsnachweise, Praktikumsbescheinigungen oder vergleichbare Dokumente
- Gegebenenfalls Ausbildungsnachweise und Curricula
Wichtig: Aus den Nachweisen praktischer Tätigkeiten müssen Art und Umfang der Tätigkeit eindeutig hervorgehen. Insbesondere sind Angaben zur Dauer der Tätigkeit sowie zur wöchentlichen bzw. monatlichen Arbeitszeit erforderlich.
Bearbeitungszeit
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund einer hohen Anzahl von Anfragen derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und Beantwortung von E-Mails kommen kann.
Planen Sie für den Anerkennungs- bzw. Anrechnungsprozess bitte eine Bearbeitungszeit von mindestens acht Wochen ein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.