Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Rehabilitationssoziologie

Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts

Projektleitung: Prof. Dr. Gudrun Wansing

Kooperationspartner*innen: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V., Prof. Dr. Katja Nebe (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel), Prof. Dr. Wolfhard Kohte (Zentrum für Sozialforschung Halle)

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (HU): Dr. Tonia Rambausek-Haß, Dr. Mario Schreiner

Projektförderung: Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben)

Projektlaufzeit: 09.2015 - 08.2018

Hintergrund

Menschen mit Beeinträchtigungen stoßen in ihrem Alltag häufig auf Barrieren, die sie an der Teilhabe in wichtigen Lebensbereichen hindern und gegenüber Menschen ohne Beeinträchtigungen benachteiligen. Diese Benachteiligungen – z. B. im Arbeitsleben – reichen von häufigerer und längerer Erwerbslosigkeit, über niedrigere Entlohnung bis hin zur nicht gelingenden Vermittlung aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in den ersten Arbeitsmarkt (vgl. BMAS 2016, Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017). Mit der Einführung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde 2009 ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Teilhabe beeinträchtigter Menschen am Leben in der Gesellschaft unternommen. Durch sie wurde ein groß angelegter Reformprozess des Rehabilitations- und Teilhaberechts, vor allem in Gestalt des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), in Gang gesetzt. Mit dem BTHG sollen u. a. die abschließenden Bemerkungen des Ausschusses für die Rechte behinderter Menschen (Committee on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) zum ersten Staatenbericht Deutschlands umgesetzt werden (vgl. CRPD/C/DEU/CO/1, CRPD/C/DEU/1, BT-Drs. 18/9522). Deutschland wurde in der Empfehlung der Vereinten Nationen u. a. nahe gelegt, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu reformieren und einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen. Das BTHG wurde am 23. Dezember 2016 verabschiedet und tritt stufenweise in Kraft. Erste Regelungen sind seit 1. Januar 2017 in Kraft, die letzte Stufe beginnt am 1. Januar 2023. Maßnahmen im Rehabilitations- und Teilhaberecht umfassen bspw. die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Budget für Arbeit, Mitwirkung in den WfbM, Stärkung der Schwerbehindertenvertretung), die Reform der Eingliederungshilfe oder die Neuregelung der Kooperation und Koordination der Rehabilitationsträger.

Ziel des Projektes

Vor dem skizzierten Hintergrund, haben es sich die Kooperationspartner*innen des Monitoring-Projekts zur Aufgabe gemacht, den durch die UN-BRK angeregten Reformprozess wissenschaftlich zu begleiten. Auf der projekteigenen Internetplattform (www.reha-recht.de) werden in barrierefreien und interdisziplinären Fachbeiträgen die wichtigsten Neuerungen für verschiedene Zielgruppen verständlich erläutert, analysiert und kommentiert. Interessierte Leser*innen sind zudem ausdrücklich aufgefordert, sich an der Diskussion zum Reformprozess zu beteiligen. Zum einen kann jeder Fachbeitrag kommentiert werden, zum anderen finden in regelmäßigen Abständen moderierte Online-Diskussionen und eigene Fachtagungen statt. Die so gewonnenen Forschungsergebnisse sollen einerseits den Prozess begleiten und unterstützen, indem sie von verschiedenen Akteur*innen rezipiert und multipliziert werden. Andererseits leisten sie einen wichtigen Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs über (berufliche) Rehabilitation und Teilhabe (am Arbeitsleben).

Forschungsdesign

Zu Beginn des Projektes in 2015 wurde der politische Entstehungsprozess des Bundesteilhabegesetzes beobachtet und kommentiert. In diesem Zusammenhang wurden Beiträge über Verbändeanhörungen, Lesungen des Gesetzentwurfes im Bundestag und Stellungnahmen verschiedener Akteur*innen zu den verschiedenen Entwürfen veröffentlicht und kommentiert. Mit Inkrafttreten des BTHG fokussieren sich die Fachbeiträge nunmehr auf die Implementation des Gesetzes in das Verwaltungshandeln und die Rehabilitationspraxis. Durch das stufenweise Inkrafttreten kann dies nur schrittweise erfolgen. Über Regelungen, die erst nach Projektende (im August 2018) in Kraft treten, können bislang nur Prognosen abgegeben werden. Im Projekt verbinden sich durch die Kooperationspartner*innen juristische, sozial- und rehabilitations- sowie erziehungswissenschaftliche Expertise wie auch die zugehörigen Forschungsmethoden. Dies sorgt durch die Vernetzung mit Akteur*innen aus der Praxis dafür, dass der Reformprozess umfassend beobachtet, analysiert und fundiert kommentiert werden kann.

Am Projektstandort HU Berlin unter der Leitung von Prof. Dr. Gudrun Wansing wird vor allem an konzeptionellen Beiträgen zum Behinderungs- und Teilhabebegriff und der Aufarbeitung des empirischen Forschungsstandes in diesem Themenfeld gearbeitet. Des Weiteren sollen demnächst eigene empirische Projekte durchgeführt werden.

 

Laufzeit: bis 08/2018 (Verlängerung beantragt)

 

Kontakt:

Humboldt-Universität zu Berlin

Fakultät für Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaften

Institut für Rehabilitationswissenschaften

Dr. Rambausek-Haß/Dr. Schreiner

Georgenstraße 36, 10099 Berlin

 

Dr. Tonia Rambausek-Haß

Tel.: 030 2093-66693

tonia.rambausek@hu-berlin.de

 

Dr. Mario Schreiner

Tel.: 030 2093-66693

mario.schreiner@hu-berlin.de