Praktikumsbüro B.A. Rehabilitationspädagogik
Informationen zum Pflichtpraktikum
Die Mitarbeiterinnen des Praktikumsbüros informieren die Studierenden über die Modalitäten der Praktika und helfen mit der Praktikumsbörse bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz. Auch die Kurzeinschätzungen ehemaliger Praktikant:innen zu ihren Praktikumsplätzen können im Moodlekurs "Praktikumsbörse" eingesehen werden.
Die aktuellen Veranstaltungen zur Begleitung und Nachbereitung des Praktikums sind im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter dem Modul 13 zu finden.
Praktikumsbörse
Die Praktikumsbörse ist als Moodlekurs online. Der Moodleschlüssel für die Praktikumsbörse kann per E-Mail erfragt werden.
Allgemeine Informationen zur Durchführung
Zeitpunkt des Praktikums
In der Regel kann das Praktikum ab dem 3. Fachsemester absolviert werden. Grundlegende Lehrveranstaltungen sollten schon besucht worden sein.
Ort des Praktikums
Das Praktikum kann an außerschulischen Einrichtungen, die sich mit der Rehabilitation beeinträchtigter Menschen beschäftigen, durchgeführt werden. Ein Praktikum in einer Institution, bei der bereits gearbeitet wurde oder noch gearbeitet wird, ist nicht möglich, da im Praktikum neue Handlungsfelder erschlossen werden sollen und die Rolle einer Praktikantin / eines Praktikanten zudem andere und vielfältigere Einblicke in verschiedene Handlungsfelder einer Einrichtung ermöglicht.
Das Praktikum kann weiterhin auch im Ausland oder in einem anderen Bundesland durchgeführt werden, sofern es sich um eine Praktikumseinrichtung handelt, die als Praxisfeld für Absolvent:innen der Rehabilitationspädagogik fachlich relevant ist.
Ablauf des Praktikums
Anmeldeprozess:
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ggf. einen Antrag auf Anerkennung einschlägiger Tätigkeiten bei der Studienfachberatung stellen. Antragsprozedere: Mit den Unterlagen (im Original und in Kopie) sowie dem Studierendenausweis in die Präsenzsprechstunde der Studienfachberatung bei Frau Dr. Fickler-Stang gehen. Sie prüft die Unterlagen und kann dann eine Rückmeldung zur Anerkennung geben. Wichtig ist, dass aus den Dokumenten eine Stundenanzahl hervorgeht.
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eigenständig eine Praktikumsstelle mit qualifizierter Mentor:innenbetreuung suchen
- bei Unsicherheiten hinsichtlich der Eignung der Praktikumseinrichtung im Praktikumsbüro nachfragen
- eigenständig eine:n Dozent:in des Instituts für die wissenschaftliche Praktikumsbetreuung anfragen
- die schriftliche Anmeldung des Praktikums spätestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn persönlich im Praktikumsbüro vorbeibringen (bei Bedarf können auch individuelle Termine, außerhalb der Sprechzeiten, vereinbart werden)
- Absprachen bezüglich des Praktikumsberichts beziehungsweise der Reflexion in anderer Form (siehe Studienordnung) mit der:dem wissenschaftlichen Betreuer:in treffen
Während des Praktikums / Nach dem Praktikum:
- Praktikumsbegleit- und Nachbereitungsseminar besuchen
- Praktikumsbericht als Prüfung anmelden (Abgabezeitpunkt wird mit dem:der Mentor:in vereinbart und ist unabhängig vom Semester)
- Praktikumsbericht o.ä. anfertigen, Nachbesprechung mit dem:der wiss. Betreuer:in
- das Dokument „Kurzeinschätzung zur Praktikumseinrichtung“ digital ausfüllen und an das Praktikumsbüro mailen
- Dokument „Praktikumsbescheinigung“ von der Praktikumsstelle, dem:der wiss. Betreuer:in und dem Praktikumsbüro unterschreiben lassen
- Lehrveranstaltungsnachweis unter dem Punkt "13.1 Praktikum" selbst unterschreiben
- Praktikumsbescheinigung beim Praktikumsbüro einreichen
- LV-Nachweis für das Modul 13 + Teilnahmenachweis für das Seminar/die Übung "13.2 Begleitung/Nachbereitung" beim Prüfungsbüro zur Verechnung der Leistungspunkte einreichen
Verlängerung des Praktikumzeitraums
Eine Ausdehnung des Praktikums auf einen längeren Zeitraum mit entsprechend weniger Wochenstunden ist möglich.
Fehlzeiten/Krankheit
Die Studierenden halten individuell Rücksprache mit den Mentor:innen ihrer Einrichtungen zur Nachholung von Stunden im Krankheitsfall.
Unfallversicherungsschutz
Die Studierenden sind nicht über die Humboldt Universität zu Berlin unfallversichert, da kein unmittelbarer Einfluss auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika besteht. Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger.
„Bei Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule oder der Fachhochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf ein und erfüllen somit die Voraussetzungen für abhängig Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Unerheblich ist für die unfallversicherungsrechtliche Bewertung der Praktika, ob diese in Studien- und Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden. Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 Abs. 1 SGB VII).“
(Quelle: S.22-23 GUV Information - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen / GUV-SI 8083, April 2008)
Downloads
Leitfaden zum Praktikum (Bachelor Rehabilitationspädagogik)
Informationen für leitende Personen und Mentor:innen (Bachelor)
Anmeldung zum Praktikum (Bachelor)
Praktikumsbescheinigung (Bachelor)
Kurzeinschätzung zur Praktikumseinrichtung (Diplom und Bachelor)
Praktikumsordnung (Bachelor 2014)
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