Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Rehabilitationswissenschaften

Außerschulisches Pflichtpraktikum Mono-B.A. Rehabilitationspädagogik

Die Arbeit des Praktikumsbüros dient der ordnungsgemäßen Durchführung von außerschulischen Praktika im Studiengang Rehabilitationspädagogik (Mono-Bachelor).

Herzlich willkommen auf der Informationsseite zum außerschulischen Praktikum im Studiengang Mono-B.A. Rehabilitationspädagogik


Die Mitarbeiter:innen des Praktikumsbüros informieren Studierende über die Modalitäten der Praktika und unterstützen die Suche einer geeigneten Praktikumsstelle durch die Bereitstellung einer Praktikumsbörse.

Das Praktikumsbüro ist per E-Mail uneingeschränkt erreichbar und zu den Servicezeiten ohne Voranmeldung besuchbar.

Frau Dr. Nadja Melina Burgio koordiniert das Praktikum im Studiengang Mono-Bachelor Rehabilitationspädagogik und ist per E-Mail erreichbar.

Fehlen Informationen zum Praktikum? Dann einfach eine kurze E-Mail an das Praktikumsbüro schreiben oder zu den Öffnungszeiten im Praktikumsbüro vorbeikommen.

 

Praktikumsbörse


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 Informationen zum Moodlekurs

 

In der Praktikumsbörse können Praktikumsangebote sowie Kurzeinschätzungen ehemaliger Praktikant:innen eingesehen werden.

Die Praktikumsbörse ist als Moodlekurs eonline, um den Kurs aufzurufen bitte auf den folgenden Textlink klicken: Link zur Praktikumsbörse.

Der Moodle-Schlüssel für die Praktikumsbörse kann per E-Mail an praktikum.reha (at) hu-berlin.de erfragt werden.

 


 

Praktikumsbegleitendes/-nachbereitendes Seminar


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Informationen zum Praktikumsbegleitenden/-nachbereitenden Seminar

 

Die aktuelle Veranstaltung zur Vorbereitung, Begleitung oder Nachbereitung des außerschulischen Praktikums ist im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) im Modul 13 unter der Veranstaltungsnummer 13.2 zu finden.

 

 

Allgemeine Informationen zur Durchführung des Praktikums


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 Informationen zum Zeitpunkt des Praktikums

 

In der Regel kann das Praktikum ab dem dritten Fachsemester absolviert werden.

Grundlegende Lehrveranstaltungen, die nach idealtypischem Studienverlaufsplan empfohlen werden, sollten bereits besucht worden sein:
 
  • Modul 01 Studieneingangsphase
  • Modul 02 Einführung in die Fachrichtungen/Querschnittsdisziplinen
  • Modul 03 Medizinische Grundlagen
  • Modul 04 Psychologische Grundlagen
  • Modul 06 Soziologische Grundlagen
  • Modul 08 Rehabilitationspädagogik
  • Modul 11 Recht

 

  • 2 Semesterwochenstunden im überfachlichen Wahlpflichtbereich (nach idealtypischem Studienverlaufsplan ohne Auslandssemester)
  • Modul 7 Erziehungswissenschaft (nach idealtypischem Studienverlaufsplan mit Auslandssemester)

 

 Informationen zum Ort des Praktikums

 

Das Praktikum kann an außerschulische Einrichtungen, die sich mit der Rehabilitation von Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Menschen beschäftigen, durchgeführt werden.

Ein Praktikum sollte möglichst in einem neuen Arbeitsfeld erfolgen, da im Praktikum neue Handlungsfelder erschlossen werden sollen. Idealerweise wird das Praktikum in einem für einen selbst vollkommen neuen Bereich der Rehabilitation absolviert. Es ist aber auch möglich dabei auf (eine) Institution:en zurückzugreifen, bei der:denen bereits eine Tätigkeit ausgeübt wurde oder noch ausgeübt wird. Der Arbeitsschwerpunkt im Praktikum sollte jedoch nicht mit dem vergangenen oder bestehenden Arbeitsverhältnis deckungsgleich sein.

Das Praktikum kann weiterhin auch im Ausland oder in einem anderen Bundesland durchgeführt werden, sofern es sich um eine Praktikumseinrichtung handelt, die als Praxisfeld für Absolvent:innen der Rehabilitationspädagogik fachlich relevant ist.

 


 

Ablauf des Praktikums


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 Informationen zum Anmeldeprozess

 

Anmeldeprozess:

  • ggf. einen Antrag auf Anerkennung einschlägiger Tätigkeiten bei der Studienfachberatung stellen. Antragsprozedere: Mit den Unterlagen (im Original und in Kopie) sowie dem Studierendenausweis in die Präsenzsprechstunde der Studienfachberatung bei Frau Dr. Fickler-Stang gehen. Sie prüft die Unterlagen und kann dann eine Rückmeldung zur Anerkennung geben. Wichtig ist, dass aus den Dokumenten eine Stundenanzahl hervorgeht.
  • eigenständig eine Praktikumsstelle mit qualifizierter Mentor:innenbetreuung suchen 
  • bei Unsicherheiten hinsichtlich der Eignung der Praktikumseinrichtung im Praktikumsbüro nachfragen
  • eigenständig eine:n Dozent:in des Instituts für die wissenschaftliche Praktikumsbetreuung anfragen
  • die schriftliche Anmeldung des Praktikums spätestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn persönlich im Praktikumsbüro vorbeibringen
  • Absprachen bezüglich des Praktikumsberichts beziehungsweise der Reflexion in anderer Form (siehe Studien- und Prüfungsordnung) mit der:dem wissenschaftlichen Betreuer:in treffen

 

 Notwendige Schritten während des Praktikums & zum Abschluss des Moduls

 

Während des Praktikums/Nach dem Praktikum:

  • Seminar/Übung 13.2 Praktikumsvorbereitend, begleitend oder nachbereitend besuchen
  • die Modulabschlussprüfung im Modul 13 während des Anmeldezeitraums über Agnes anmelden (der Abgabezeitpunkt wird mit dem:der wissenschaftlichen Betreuung (IfR) vereinbart und ist unabhängig vom Semester)
  • die mit dem:der wiss. Betreuung (IfR) festgelegte Prüfungsform der MAP (Praktikumsbericht, Dokumentation, Poster oder Portfolio) anfertigen und mit dem:der wiss. Betreuung (IfR) nachbesprechen
  • das Formular „Praktikumsbescheinigung“ von der Praktikumsstelle und dem:der wiss. Betreuung (IfR) nach Benotung der MAP unterschreiben lassen und beim Praktikumsbüro zur Unterschrift persönlich oder digital einreichen
  • das Dokument „Kurzeinschätzung zur Praktikumseinrichtung“ digital ausfüllen und an das Praktikumsbüro per E-Mail senden
  • Lehrveranstaltungsnachweis für das Modul 13 unter dem Punkt "13.1 Praktikum" selbst unterschreiben und mit dem Teilnahmenachweis für das Seminar/die Übung "13.2 Begleitung/Nachbereitung" beim Prüfungsbüro zur Verrechnung der Leistungspunkte einreichen

 

 Informationen zu Fehlzeiten/Krankheit

 

Die Studierenden halten individuell Rücksprache mit dem:der Mentor:in ihrer Einrichtungen zur Nachholung von Stunden im Krankheitsfall.

 

 Informationen zum Unfallversicherungsschutz

 

Die Studierenden sind nicht über die Humboldt Universität zu Berlin unfallversichert, da kein unmittelbarer Einfluss auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika besteht. Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger. 

„Bei Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule oder der Fachhochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf ein und erfüllen somit die Voraussetzungen für abhängig Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Unerheblich ist für die unfallversicherungsrechtliche Bewertung der Praktika, ob diese in Studien- und Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden. Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 Abs. 1 SGB VII).

(Quelle: S.22-23 GUV Information - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen / GUV-SI 8083, April 2008)

 


 

Downloads


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FAQ


Bitte auf die Fragen klicken, um die jeweilige Antworten zu öffnen oder wieder zu schließen.
Fehlt euch eine Frage im FAQ Bereich? Dann einfach eine kurze E-Mail an das Praktikumsbüro schreiben.

 1. Bis wann muss ich mich zum Praktikum angemeldet haben?

 

Bis zwei Wochen vor Praktikumsbeginn muss das Anmeldeformular mit allen Unterschriften digital oder persönlich im Praktikumsbüro eingereicht werden.

 

 2. Kann ich mir Tätigkeiten auf mein Praktikum anrechnen lassen?

 

Ja, ggf. kann ein Antrag auf Anerkennung einschlägiger Tätigkeiten bei der Studienfachberatung gestellt werden.

Antragsprozedere:

Mit den Unterlagen (im Original und in Kopie) sowie dem Studierendenausweis in die Präsenzsprechstunde der Studienfachberatung bei Frau Dr. Fickler-Stang gehen. Sie prüft die Unterlagen und kann eine Rückmeldung zur Anerkennung geben. Wichtig ist, dass aus den Dokumenten eine Stundenanzahl hervorgeht.

 

 3. Kann ich den Praktikumszeitraum auch verlängern?

 

Ja, eine Ausdehnung des Praktikums auf einen längeren Zeitraum mit entsprechend weniger Wochenstunden ist möglich. Falls bereits ein Zeitraum für das Praktikum angemeldet wurde, muss für eine Verlängerung eine neue Praktikumsanmeldung beim Praktikumsbüro eingereicht werden.

 

 4. Kann ich mein Praktikum auch im Ausland/einem anderen Bundesland absolvieren?

 

Ja, das ist prinzipiell möglich, sofern es sich um eine Praktikumseinrichtung handelt, die als Praxisfeld für Absolvent:innen der Rehabilitationspädagogik fachlich relevant ist.

 

 5. Ab welchem Semester kann ich das Praktikum absolvieren?

 

In der Regel ab dem 3. Fachsemester.
 
Lehrveranstaltungen, die nach idealtypischem Studienverlaufsplan empfohlen werden, sollten bereits besucht worden sein:
  • Modul 01 Studieneingangsphase
  • Modul 02 Einführung in die Fachrichtungen/Querschnittsdisziplinen
  • Modul 03 Medizinische Grundlagen
  • Modul 04 Psychologische Grundlagen
  • Modul 06 Soziologische Grundlagen
  • Modul 08 Rehabilitationspädagogik
  • Modul 11 Recht

 

  • 2 Semesterwochenstunden im überfachlichen Wahlpflichtbereich (nach idealtypischem Studienverlaufsplan ohne Auslandssemester)
  • Modul 7 Erziehungswissenschaft (nach idealtypischem Studienverlaufsplan mit Auslandssemester)

 

 6. Welche Bedingungen muss eine Praktikumsstelle erfüllen?

 

  • außerschulische Einrichtungen, die sich mit der Rehabilitation von Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Menschen beschäftigen
  • ein Praktikum sollte möglichst in einem neuen Arbeitsfeld erfolgen, da im Praktikum neue Handlungsfelder erschlossen werden sollen. Idealerweise wird das Praktikum in einem für einen selbst vollkommen neuen Bereich der Rehabilitation absolviert. Es ist aber auch möglich dabei auf (eine) Institution:en zurückzugreifen, bei der:denen bereits eine Tätigkeit ausgeübt wurde oder noch ausgeübt wird. Der Arbeitsschwerpunkt im Praktikum sollte jedoch nicht mit dem vergangenen oder bestehenden Arbeitsverhältnis deckungsgleich sein.

 

 7. Gibt es Qualifikationsrichtlinien für Mentor:innen in Praktikumseinrichtungen?

 

Ja, für die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums im Mono-B.A. Rehabilitationspädagogik ist es unbedingt erforderlich, dass der:die Mentor:in der Praktikumseinrichtung mindestens über einen Bachelorabschluss verfügt, ob der Abschluss an einer Universität, Fachhochschule oder als Bachelor Professionell nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erworben wurde, ist für die ordnungsgemäße Durchführung nicht relevant.

 

 8. Muss ich die MAP im Modul 13 als Prüfung anmelden?

 

Ja, die MAP im Modul 13 wird ganz normal im Prüfungsanmeldungszeitraum angemeldet.
Der Abgabetermin der MAP wird jedoch individuell mit der wissenschaftlichen Betreuung vereinbart und ist unabhängig vom Semester.

 

 9. Wie lautet die genaue Postanschrift des Praktikumsbüros?

 

Humboldt-Universität zu Berlin
Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Institut für Rehabilitationswissenschaften
Praktikumsbüro
Unter den Linden 6
10099 Berlin