Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Rehabilitationswissenschaften

Häufig gestellte Fragen - FAQ


Dieses FAQ bietet Antworten auf zahlreiche immer wiederkehrende Fragen, die sich beim Studium am Institut für Rehabilitationswissenschaften ergeben können. Anmerkungen und Ergänzungen können gerne der studentischen Studienberatung mitgeteilt werden. 

Die Fragen haben wir sachlich nach den folgenden Themen geordnet. Die einzelnen Themen können über die Links direkt angesprungen werden. Konkrete Fragen können auch mit einer Volltextsuche auf der Seite gefunden werden. Verwenden Sie hierfür die entsprechende Funktion auf Ihrem Smartphone ("Suchen auf dieser Seite" oder ähnlich") oder die Tastenkombination STRG+F an Standgeräten. 

Wo finde ich Informationen zum Studium und Prüfungen während der pandemiebedingten Einschränkungen?
Da das Institut für Rehabilitationswissenschaften zur Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät (KSBF) der Humboldt-Universität zu Berlin gehört, finden Sie auf der Homepage der KSBF viele Informationen rund um das Studium, Prüfungen uvm.: FAQ's KSBF Pandemie.


AGNES & Studienplanerstellung | Fachrichtungswahl | Prüfungen und Abschlussarbeiten | Anrechnung und Anerkennung von Studienleistungen | Härtefallantrag | Nachteilsausgleich | Praktikum | Studienverlauf | Fächerwechsel | Weitere studiengangsspezifische Fragen


AGNES & Stundenplanerstellung


Wie kann ich mich bei AGNES anmelden?
Der Login bei AGNES erfolgt mit dem Kürzel aus Vor- und Nachnamen, das an der HU auch für Moodle und andere Dienste genutzt wird. Bei technischen Fragen zu AGNES kann die Seite des Computer- und Medienservice genutzt werden.

Wo finde ich meinen Studiengang im Vorlesungsverzeichnis? Alle Studiengänge, ausgenommen Bildung und Lehramt an Grundschulen:
AGNES → Vorlesungsverzeichnis → Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät → Institut für Rehabilitationswissenschaften

Wo finde ich meinen Studiengang im Vorlesungsverzeichnis? Für Bildung und Lehramt an Grundschulen:
AGNES → Vorlesungsverzeichnis → Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät → Institut für Erziehungswissenschaften

Auf AGNES werden mehrere Seminare angeboten. Muss ich alle belegen?

In der jeweiligen Studienordnung wird unter dem jeweiligen Modul festgelegt, welche und wie viele Veranstaltungen mit wie vielen Leistungspunkten belegt werden müssen. Bei der Stundenplanerstellung empfiehlt es sich, seine Studienordnung zur Hand zu nehmen. In den sonderpädagogischen Studiengängen kann jedoch in der Regel davon ausgegangen werden, dass aus dem Lehrveranstaltungsangebot frei gewählt werden kann, wenn mehrere Veranstaltungen für einen Modulteil angegeben sind. Bitte beachten Sie aber mögliche Teilnahmebegrenzungen!

Ich bin bei AGNES nach der Platzvergabe für eine teilnehmerbegrenzte Veranstaltung nicht zugelassen worden. Wie kann ich die Veranstaltung trotzdem belegen?

Für diese Problematik gibt es drei Lösungsvarianten:
Lösungsvariante A: Zum ersten Termin der Veranstaltung gehen und direkt beim Dozierenden nach einem Platz fragen.
Lösungsvariante B: Wenn Variante A scheitert, dann eben (über-)nächstes Semester! Der idealtypische Studienverlaufsplan muss nicht genau befolgt werden.
Lösungsvariante C: Falls ein Härtefall besteht, kann ein Härtefallantrag gestellt werden.

Fachrichtungswahl


Aus welchen Fachrichtungen kann ich wählen?

Gruppe 1: Sehen, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Körperliche und motorische Entwicklung

Gruppe 2: Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung

Welche Kombinationsvarianten gibt es?

Variante A:
Es können zwei Förderschwerpunkte aus Gruppe 1 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung. Die beiden Förderschwerpunkte werden dann als Fachrichtung I bzw. II bezeichnet.

Variante B:
Es kann ein Förderschwerpunkt aus Gruppe 1 mit einem Förderschwerpunkt aus Gruppe 2 kombiniert werden, z.B. Geistige Entwicklung und Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung. Der Förderschwerpunkt aus der Gruppe I ist immer als vertiefter Schwerpunkt zu studieren und wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.

Variante C:
Es können die Förderschwerpunkte aus Gruppe 2 kombiniert werden: Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache/Emotionale und soziale Entwicklung. Bei dieser Variante wird der Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung nicht doppelt studiert, sondern Sie können einen der drei Förderschwerpunkte bestimmen, den Sie in einem größeren Umfang studieren. Der Förderschwerpunkt, den Sie in größerem Umfang studieren, wird als Fachrichtung I ausgewiesen. Die im Förderschwerpunkt aus der Gruppe II zusammengefassten Fachrichtungen werden als Fachrichtung IIa bzw. IIb bezeichnet.

Welche Module mit den jeweiligen Varianten belegt werden müssen, kann man auf der Seite der Studiengangsbeschreibung durch Klicken auf die jeweilige Variante in Erfahrung bringen.

Welche medizinischen Grundlagenveranstaltungen muss ich mit meiner Fachrichtungswahl besuchen?

Welche medizinischen Grundlagenveranstaltungen besucht werden müssen, können Sie im Dokument zu den Medizinischen Grundlagen der Fachrichtungen nachlesen.

Muss ich im Master die gleichen Fachrichtungen weiterstudieren oder neue wählen?

Die Fachrichtungen aus dem BA werden fortgeführt! Das betrifft auch die Fachrichtungen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung mit der gewählten Gewichtung (Fachrichtung I, IIa, IIb). Es muss (und kann) keine neue Kombination gewählt werden.

Ist es wichtig, wie ich meine Fachrichtungen nummeriere (I,II, ggf. IIb)?

Ja, Sie sollten die Nummerierung beibehalten, besonders wichtig ist das für diejenigen, die 3 Fachrichtungen studieren, da hier die Fachrichtung I vertieft studiert wird. Die Zuordnung IIa und IIb können Sie beliebig vornehmen, weil die ‘kleinen’ Förderschwerpunkte gleichgewichtig studiert werden. Die Zuordnung sollte dann aber fortlaufend beibehalten werden. Letzteres gilt auch für die Fachrichtungen I und II.

Wenn ich drei Förderschwerpunkte studiere, studiere ich dann mehr als Studierende mit nur zwei Fachrichtungen?

Nein! Welche Module mit den jeweiligen Varianten belegt werden müssen, kann man auf der Seite der Studiengangsbeschreibung durch Klicken auf die jeweilige Variante in Erfahrung bringen. Dort wird, wie auch in der Studienordnung, ersichtlich, dass für die Studierenden mit 3 Förderschwerpunkten bestimmte Module zusammengeführt wurden oder ganz wegfallen. Die Gesamtzahl der Leistungspunkte unterscheidet sich nicht.

Was muss ich beachten, wenn ich meine gewählten Fachrichtungen im Laufe des Bachelorstudiums noch einmal wechseln möchte?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall möglichst zeitnah an die zuständigen Studienfachberatungen, um sich zu den notwendigen Schritte und zum Studienverlauf beraten zu lassen.

Prüfungen und Abschlussarbeiten


Wie melde ich mich für eine Modulabschlussprüfung an?

Modulabschlussprüfungen (MAP) müssen über AGNES mithilfe einer TAN angemeldet werden. Über die Anmeldezeiträume des jeweiligen Semesters können Sie sich auf der Seite des Prüfungsbüro Rehabilitationswissenschaften  bzw. Prüfungsbüro Grundschule informieren. 

Kann ich erst dann eine Modulabschlussprüfung ablegen, wenn ich alle Veranstaltungen eines Moduls abgeschlossen habe?

Am Institut für Rehabilitationswissenschaften beziehen sich die MAP in der Regel nur auf einen Modulteil. Dementsprechend muss das Modul nicht vollständig belegt worden sein, um die MAP zu machen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, z.B. Sonderpädagogik ISS/Gym Modul  9 (SOPO 2015) "Diagnostische Grundlagen". Man sollte sich also in der Studienordnung und/oder beim Dozierenden informieren.

Welche Formalia muss ich beim Schreiben von schriftlichen Arbeiten (Hausarbeit, Abschlussarbeit) am Institut für Rehabilitationswissenschaften beachten?

Bitte entnehmen Sie die Regelungen zum wissenschaftlichen Arbeiten dem hierzu veröffentlichten Leitfaden des Instituts.

Welches Prüfungsbüro ist für meinen Studiengang zuständig?

Für die Studiengänge  BA Bildung und Grundschulen und M.Ed. Lehramt an Grundschulen ist das Prüfungsbüro Grundschule zuständig, für alle anderen Studiengänge des Instituts das Prüfungsbüro Rehabilitationswissenschaften.

Bitte entnehmen Sie die aktuellen Ansprechpartner*innen der Homepage der Prüfungsbüros: Prüfungsbüro Rehabilitationswissenschaften oder Prüfungsbüro Grundschule

Wo melde ich eine Bachelor-/Masterarbeit an?

Es ist eine schriftliche Anmeldung der Abschlussarbeit in Form eines Antrages notwendig, der von der Seite des Prüfungsbüros heruntergeladen werden kann. Dieser muss dort mit allen Unterschriften anschließend abgegeben werden. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Bachelor-/Master-Arbeit schreiben zu können?

Informationen zu den jeweiligen Abschlussarbeiten finden Sie in den Studiengangsbeschreibungen unter dem Punkt „Abschlussarbeit“ oder auch in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.

Wie melde ich mein Interesse an, dass ich in einer bestimmten Fachabteilung meine Abschlussarbeit schreiben möchte?

Es gibt ein institutsweit einheitliches Verfahren zur Verteilung der Betreuung von Abschlussarbeiten auf die Fachabteilungen. Alle Informationen zu diesem Verfahren finden Sie auf der entsprechenden Unterseite Abschlussarbeiten am IfR.

Jedes Semester gibt es eine Informationsveranstaltung zum Verteilungsverfahren. Der Termin dieser Veranstaltung wird auf der o.g. Unterseite sowie über Aushänge im Institut bekannt gegeben.

Muss ich meine Abschlussarbeit in dem Semester schreiben, in dem ich das Mini-Exposé eingereicht habe?

Nein, der Anmeldezeitpunkt der Bachelor-/Masterarbeit kann frei gewählt werden und muss nicht im gleichen Semester wie der Besuch des Kolloquiums oder der Einreichung des Mini-Exposés liegen.

Zu welchen Terminen kann ich meine Abschlussarbeit anmelden?

Für die Anmeldung einer Abschlussarbeit bei Ihrem zuständigen Prüfungsbüro gibt es keine Frist. jedoch gibt es für das institutsinterne Verteilverfahren zur Betreuung der Abschlussarbeiten jeweils Fristen zur Einreichung der Mini-Exposés. Bitte beachten Sie darüber hinaus bei Ihrer Zeitplanung, z.B. bei einer beabsichtigten Bewerbung zum Referendariat § 115 ZSP-HU: "Die Abschlussdokumente werden in Bachelorstudiengängen spätestens zwei Monate nach der letzten Prüfung, in Master- und anderen Studiengängen spätestens drei Monate nach der letzten Prüfung erteilt."

Ich habe noch kein Thema für meine Abschlussarbeit. Was schreibe ich in das Mini-Exposé?

Es gibt vor der Einreichung des Mini-Exposés die Möglichkeit, sich entweder in den Sprechstunden der Mitarbeiter:innen der Fachabteilungen oder bei der dafür zuständigen Ansprechperson Elisabeth Plate (elisabeth.plate@hu-berlin.de) zum Thema/zur Themenfindung der Abschlussarbeit beraten zu lassen. So kann das Themenfeld eingegrenzt werden. Der im Mini-Exposé angegebene Themenwunsch kann, darf und wird ggf. noch einmal im Kolloquium überarbeitet werden.

Ich habe die Frist zur Einreichung des Mini-Exposés verpasst. Muss ich nun bis zum Verfahren im nächsten Semester warten?

Nein. Sie können sich in diesem Fall an die Studiengangskoordinatorin Sophie Friedrich (koordination.reha@hu-berlin.de) wenden, um Ihre Situation zu besprechen.

An wen kann ich mich bei Fragen zum Verteilungs- und Anmeldeverfahren zur Verteilung der Abschlussarbeiten wenden?

Bei Fragen zum Verteilungs- und Anmeldeverfahren sowie zu allgemein organisatorischen Fragen können Sie sich an die Studiengangskoordinatorin Sophie Friedrich (koordination.reha@hu-berlin.de) wenden.

An wen kann ich mich bei inhaltlichen Fragen, Problemen zur Abschlussarbeit oder bei Beratungsangelegenheiten für Abschlussarbeiten im Zweitversuch wenden?

Bei inhaltlichen Fragen zur Abschlussarbeit (u.a. Themenwahl, Mini-Exposé, Abschlussarbeit im Zweitversuch) und bei Schwierigkeiten im Schreibprozess können Sie sich an Elisabeth Plate (elisabeth.plate@hu-berlin.de) wenden.

Anrechnung und Anerkennungen von Studienleistungen


Wo und wann kann ich Scheine eines vorherigen Studiums/einer Ausbildung anrechnen lassen?

Anrechnungen erfolgen durch die für den jeweiligen Studiengang zuständigen Studienfachberatungen bzw. Anrechnungsbeauftragten. Die zuständigen Personen unseres Instituts finden Sie auf den Überblicksseiten zu den einzelnen Studiengängen/-fächern, ausgehend von dieser Homepage zum Studienangebot. Die Anrechnung von Leistungen erfolgt grundsätzlich erst nach Ihrer Immatrikulation und ist zu jedem Zeitpunkt Ihres Studiums möglich.

Härtefallantrag


Wo finde ich Informationen zu priorisierter Platzvergabe in Lehrveranstaltungen/Härtefallanträgen?

Informationen zum Prozedere und den Härtefallanträgen finden Sie auf der folgenden Webseite. Die rechtliche Grundlage können Sie unter §89 und §90 der ZSP-HU nachlesen.

Nachteilsausgleich


Wo finde ich Informationen zum Nachteilsausgleich?

Informationen zur Awendung und Beantragung eines Nachteilsausgleichs finden Sie ausfühlich auf folgender Seite des Familienbüros.
 

Praktikum


Welche Voraussetzungen gibt es für Praktika?

Die Vorbereitungsseminare sind zu belegen und die Anmeldung ist fristgerecht einzureichen. Im Praxissemester des MA Sonderpädagogik ist außerdem darauf zu achten, dass die Vorbereitungskurse in allen Fächern belegt werden.

Wo finde ich Informationen zum berufsfelderschließendes Praktikum im BA Sonderpädagogik?

Informationen zum berufsfelderschließenden Praktikum (alle Schulformen) finden Sie auf der Seite der Professional School of Education.

Wo finde ich Informationen zum Praktikum im Mono-Bachelor Rehabilitationspädagogik?

Informationen zum Praktikum im Mono-Bachelor finden Sie auf der Seite des Praktikumsbüros.

Wo finde ich Informationen zum Praktikum im BA Deaf Studies?

Informationen zum Praktikum im BA Deaf Studies finden Sie auf der Seite des Studiengangs B.A. Deaf Studies.

Wo finde ich Informationen zum Praxissemester im M.Ed. Sonderpädagogik?

Informationen zum Praxissemester finden Sie auf der Seite der Professional School of Education.

*NEU* Wo bekomme ich Informationen zum Forschungspraktikum im Masterstudiengang Rehabilitationspädagogik (StPO2020)?

Bei Frau Dr. Nadja Melina Burgio (nadja.burgio@hu-berlin.de) bekommen Sie einen Moodleschlüssel. Im Moodlekurs Forschungspraktikum MonoMA finden Sie alle Informationen zum Forschungspraktikum. Zudem erhält man einen Überblick über die aktuellen Forschungsprojekte am Institut, in denen das Forschungspraktikum absolviert werden kann.

Studienverlauf


Muss ich mich an den idealtypischen Studienverlaufsplan halten?

Am Ende jeder Studienordnung findet sich der idealtypische Studienverlaufsplan. Dieser sollte lediglich als eine Orientierung aufgefasst werden, denn die Module müssen nicht unbedingt in dieser Reihenfolge oder in diesem Zeitrahmen belegt werden. Jedoch sollte sich in der Studienordnung informiert werden, welche Zulassungsvoraussetzungen für die jeweiligen Module gelten, da es solche gibt, die nur nach erfolgreichem Abschluss eines oder mehrerer anderer Module belegt werden dürfen.

Ich bin im letzten Semester und muss unbedingt eine bestimmte Veranstaltung belegen, um mein Studium abzuschließen. Was tun?

Wenn ein zeitlicher Grund vorliegt und die entsprechende Veranstaltung teilnehmer*innenbegrenzt ist - es also die Möglichkeit gibt, ggf. keinen Platz in der Veranstaltung zu bekommen - stellen Sie bitte vorher einen Härtefallantrag. Bei bewilligtem Härtefallantrag werden Sie bei der Platzvergabe bevorzugt, sodass Sie ihr Studium wie geplant abschließen können. Stellen Sie nur dann einen Härtefallantrag, wenn es sich um eine teilnehmer*innenbegrenzte Veranstaltung handelt.

Achtung: Viele Veranstaltungen werden nur einmal im Jahr angeboten! Bitte informieren Sie sich vorher bei AGNES, in welchem Rhythmus die benötigten Veranstaltungen angeboten werden (siehe Eintragungen unter "Rhythmus").

Falls Ihnen nur noch eine Veranstaltung fehlt, diese aber nicht angeboten wird, fragen Sie bitte bei der entsprechenden Fachabteilung nach, wann diese wieder angeboten wird oder ob es eine Einzelfalllösung gibt.

*NEU* Kann ich mich als Zweitstudienabsolvent*in für den ‘vorläufigen Master’ bewerben?

Studierende die ein Zweitstudium absolvieren, also bereits einen akademischen Abschluss erworben haben (egal welches Fach), können sich nicht auf den vorläufigen Master bewerben. Für die Bewerbung zum Master of Education gelten besondere Voraussetzungen. Details dazu können Sie hier abrufen.

Fächerwechsel


Allgemeine Informationen zum Fachwechsel/Studiengangswechsel finden Sie auf der zentralen Homepage der Humboldt-Universität unter: Fachwechsel oder Studiengangswechsel.

Wechselt man beim Zweitfachwechsel gleichzeitig die Studienordnung?

Gibt es eine neue Studienordnung, bewirbt man sich bei einer Zweitfach-Neubewerbung für die neuste Studienordnung. Nach der Zulassung wird das Zweitfach also nach der neusten Studienordnung studiert. Das Erstfach bleibt dabei, sofern man sich in diesem nicht auch neu beworben hat, in der ursprünglichen Studienordnung bestehen.

Muss man sich bei einem Zweitfachwechsel offiziell bewerben?

Ja, um das Zweitfach wechseln zu können, ist eine offizielle Bewerbung und erfolgreiche Zulassung für das Zweitfach notwendig. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen!

Muss ich mich für ein höheres oder das erste Fachsemester bewerben?

Bitte setzen Sie sich zwecks unverbindlicher Vorab-Klärung mit den zuständigen Studienfachberatungen im IfR in Verbindung:

Eine rechtsverbindliche Einstufung erfolgt ausschließlich im Rahmen des offiziellen Bewerbungsverfahrens.

Wenn das Fach Sonderpädagogik von einem Wechsel nicht betroffen ist, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung des Faches, für das Sie sich neu bewerben wollen.

Wenn Sie nach erfolgreicher Bewerbung für ein höheres Fachsemester immatrikuliert sind, setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Studienfachberatungen möglichst zeitnah zwecks Anerkennung von Leistungen in Verbindung (s.o. oder verlinken).

Weitere studiengangsspezifische Fragen


Muss ich im BA Gebärdensprachpädagogik/Hören & Kommunikation das Propädeutikum belegen?

Nein, jedoch müssen alle Studierende die Prüfung am Ende des Propädeutikums absolvieren und bestehen, daher ist es dringend empfohlen das Propädeutikum zu belegen.

Wo finde ich Informationen zur Übergangsregelung vom BA Rehabilitationswissenschaften zum M.Ed. Lehramt an Grundschulen (SOPO 2015)?

Die Übergangsregelung vom BA Rehabilitationswissenschaften zum M.Ed. Lehramt an Grundschulen finden Sie im folgenden Dokument.

 

*NEU* Wo finde ich Informationen zur Fach- oder professionsbezogene Ergänzung (überfachlicher Wahlpflichtbereich) im MA Sonderpädagogik ISG?

In der fach- oder professionsbezogenen Ergänzung wird ein komplettes Modul im Umfang von 5 LP absolviert. D.h., dass Sie keine "losen" Lehrveranstaltungen besuchen, wie es beispielsweise im Studium Generale üblich ist, sondern tatsächlich ein vollständiges Modul (möglicherweise mit unbenoteter Modulabschlussprüfung) abschließen müssen. Als MA-Studierende dürfen Sie sowohl BA- als auch MA-Angebote wählen.

 

Das Modul kann aus den folgenden Bereichen kommen:

  • Überfachlicher Wahlpflichtbereich anderer Studienfächer, das Lehrangebot für den ÜWP ist in AGNES extra ausgewiesen und hier zu finden (Die Verbuchung der üWP-Module übernimmt das Prüfungsbüro des anbietenden Fachs).
  • Module zentraler Einrichtungen (z.B. das Sprachenzentrum oder Career Center)
  • Module des eigenen Studienfaches, es empfiehlt sich, Veranstaltungen aus nicht bereits gewählten Förderschwerpunkten zu besuchen.

Den Leistungsnachweis zur Einrichtung der Leistung beim Prüfungsbüro finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros Rehabilitationswissenschaften.

Wo finde ich Informationen zum überfachlichen Wahlpflichtbereich im BA und MA Rehabilitationspädagogik?

Im überfachlichen Wahlpflichtbereich (ÜWP) müssen Module im Umfang von 20 LP absolviert werden. 

Allgemeine Informationen zu den ÜWP-Modulen:
Es werden komplette Module absolviert, die von anderen Fächern oder Einrichtungen der HU im ÜWP angeboten werden. D.h., dass Sie keine "losen" Lehrveranstaltungen besuchen, wie es beispielsweise im Studium generale üblich ist, sondern tatsächlich vollständige Module abschließen müssen.

Als BA-Studierende dürfen Sie ausschließlich BA-Angebote des ÜWPs wählen. Als MA-Studierende dürfen Sie im ÜWP sowohl BA- als auch MA-Angebote wählen, die für den ÜWP geöffnet sind. Sie können im MA außerdem durch das Absolvieren eines nicht bereits gewählten Moduls aus dem Fachlichen Wahlpflichtbereich des MA Rehabilitationspädagogik 10 LP für den ÜWP erwerben.

Die Module werden ggf. mit einer Modulabschlussprüfung (MAP) abgeschlossen, aber ohne Note berücksichtigt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die entsprechenden Prüfungsmodalitäten bei den "Anbietern" der Lehrangebote, die Sie im ÜWP belegen möchten.

Es können auch Module zentraler Einrichtungen (z.B. das Sprachenzentrum oder Career Center)

Informationen zum ÜWP in AGNES:
Das Lehrangebot für den ÜWP ist in AGNES extra ausgewiesen. Bitte belegen Sie nur Module, die explizit für den ÜWP geöffnet sind. Eine Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen über AGNES ist zwingend notwendig. Da die Plätze für den ÜWP in allen Lehrveranstaltungen, die dafür geöffnet sind, begrenzt sind, können Sie nur an den Lehrveranstaltungen teilnehmen, wenn Sie einen Platz bekommen.

Alle LV-Nachweise für ÜWP-Module an unserer Fakultät finden sich hier: Link zu LV-Nachweisen ÜWP.

Die Verbuchung der ÜWP-Module übernimmt das Prüfungsbüro des anbietenden Fachs.

*NEU* Zusatzausbildung für Personen mit einer ausländischen Lehrbefähigung am Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin.

Sie haben vom Berliner Senat einen schriftlichen Bescheid über das Vorgehen zur Gleichstellung Ihrer im Ausland erworbenen Lehrbefähigung erhalten. Eine Möglichkeit stellt das Absolvieren eines Anpassungslehrgangs im Fach Sonderpädagogik dar. Weiterführend können Sie sich hier informieren.


(letzte Aktualisierung: 23.06.2021)