Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Pädagogik bei psychosozialen Beeinträchtigungen

Informationen zum Praktikum

1. Bewerbung um einen Praktikumsplatz

Eine Bewerbung um einen Praktikumsplatz ist im Prinzip fast genauso wie eine Bewerbung um einen Arbeitsplatz. Da inzwischen eine Flut von Studierenden nach Praktiumsplätzen sucht, ist es wichtig, eine ansprechende Bewerbung vorzubereiten, die dich von der Masse der anderen BewerberInnen abhebt. Auch kann der Adressat sich auf der Grundlage deiner Bewerbung ein umfassendes Bild von dir machen und erkennen, dass du in der Lage bist, eine anspruchsvolle Bewerbung auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig ist es eine gute Übung, schon während des Studiums eine Bewerbungsmappe zu erstellen, denn später wird dieses Wissen bestimmt benötigt.

Zu einer guten Bewerbung gehören:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf mit Foto
  • Zeugnisse

Lebenslauf und Zeugnisse können in einer Bewerbungsmappe zusammengestellt werden. Diese hat üblicherweise ein Deckblatt, auf dem Name, Anschrift, Telefonnummern, E-Mailadresse etc. vermerkt sind. Hier kann auch das Bewerbungsfoto besonders wirkungsvoll platziert werden.

Das Anschreiben wird lose auf die Bewerbung gelegt und nicht mit in eine Mappe geheftet oder in eine Folie gezogen.

Anschreiben und Lebenslauf werden mit Ort und Datum versehen und handschriftlich unterzeichnet. Das Bewerbungsfoto sollte ansprechend und möglichst aktuell sein.

Zu den Zeugnissen gehören: das letzte Schulzeugnis sowie einschlägige Nachweise oder Zertifikate und eine Übersicht über die bisherigen Studienleistungen.

Bevor du dich an die Erstellung deiner Bewerbung machst, solltest du unbedingt nachlesen, was in einem Anschreiben und in einem Lebenslauf enthalten sein sollte und welchen formalen Kriterien diese genügen sollten. Weitergehende nützliche Informationen zur Erstellung einer Bewerbung finden sich in diversen Bewerbungsratgebern in der Bibliothek oder im Internet:


2. Formalia

Im Sekretariat der Abteilung kannst du dir die "Richtlinien für die Durchführung des Grundpraktikums im Bachelorstudiengang Deaf Studies" sowie ein Formular des "Praktikumsvertrages" abholen. Beides liegt in deutscher und englischer Sprache (für Auslandspraktika) vor. In den Richtlinien sind die wichtigsten Informationen zum Praktikum zusammengefasst (Ziel, Dauer, Inhalte, Anforderungen an PraktikumsanleiterInnen, Praktikumsplan), sie dienen damit der Orientierung – sowohl deiner eigenen, als auch der der AnleiterInnen.

Für eine formale Anerkennung einer Praktikumsstelle müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Zum einen müssen die im Praktikumsvertrag genannten Bedingungen erfüllt sein (4 Wochen Länge, 30 h pro Woche...), zum anderen soll es sich um eine sinnvoll zu deinen Studieninhalten passende Einrichtung handeln, in der es um Themen der Gemeinschaft tauber Menschen geht und in der möglichst taube und hörende Menschen zusammen arbeiten. Also, es soll kein Praktikumsplatz sein, wo beispielsweise nur lauter Hörende über Gehörlosigkeit theoretisieren. Im Rahmen deines Praktikums solltest du regelmäßig (am besten täglich!) mit tauben Menschen zu tun haben. Sei es als Anleiter/in, sei es, dass in der Einrichtung taube MitarbeiterInnen sind, die in der Zeit deines Praktikums deine KollegInnen sind, sei es, dass taube Menschen als KlientInnen zu der Einrichtung kommen. Solltest du Zweifel haben, ob eine von dir ausgesuchte Praktikumsstelle sinnvoll ist, melde dich bitte! Damit die MitarbeiterInnen der Abteilung Gebärdensprachdolmetschen zu einer möglichen Praktikumsstelle etwas Qualifiziertes sagen können, musst du allerdings mit mehr als nur ein paar vagen Angaben darüber kommen.

Der Praktikumsvertrag sollte VOR Beginn des Praktikums unterzeichnet werden, eine Kopie davon geht ans Sekretariat.

Zum Praktikum gehört der Besuch des "Praktikumsvorbereitungsseminars" und des "Praktikumsbegleitseminars". In der Regel werden beide Seminare von ein und derselben Dozentin / demselben Dozenten angeboten. Diese/r Dozent/in ist Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Praktikum und erscheint als solcher auch im Praktikumsvertrag. Sie/er unterzeichnet im Studienbogen für die erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren sowie das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums und bewertet die als Modulabschlussprüfung zu erstellenden Praktikumsberichte.


3. Dauer / Aufteilung

Das Praktikum soll vier Wochen dauern und wöchentlich 30 h Arbeitszeit beinhalten. Bei den 30 Stunden handelt es sich um einen Richtwert, hier wird nichts auf die Goldwaage gelegt. Wichtig ist, dass DU am Ende etwas von deinem Praktikum hattest, deshalb ist es nicht sinnvoll, irgendwo ein Praktikum zu machen, wo man nur 5 h in der Woche etwas zu sehen bekommt. Natürlich ist es okay, wenn man 15 oder 20 h in einer Einrichtung ist und die restlichen 15 oder 10 h damit beschäftigt ist, an seinem eigenen Projekt zu arbeiten, beispielsweise ein Konzept oder Material oder was auch immer zu erstellen, was man später dann anwenden wird bzw. was die Einrichtung später nutzen wird. Es ist auch möglich, an eine Praktikumsstelle zu gehen, wo nur 15 h die Woche gearbeitet wird und dafür die Praktikumsdauer auf acht Wochen zu verdoppeln.

Es ist übrigens unsere generelle Empfehlung, ein Praktikum von MEHR als vier Wochen Länge zu absolvieren, denn oft genug sind vier Wochen sehr kurz und vergehen wie im Fluge (das werden dir die Studierenden höherer Semester bestätigen können): Eine Woche braucht man zum Ankommen und Sich-Kennen-Lernen, dann steigt man langsam in die Thematik ein, und für ein eigenes Projekt sind zwei Wochen dann oft gar nicht lang genug.

Einige PraktikantInnen möchten ihr Praktikum gern splitten und in zwei unterschiedliche Einrichtungen hineinschnuppern. Dies ist prinzipiell möglich, wir empfehlen in diesem Fall jedoch, nicht zwei Mal zwei Wochen in die verschiedenen Einrichtungen zu gehen, denn zwei Wochen sind einfach zu kurz, um richtig irgendwo richtig einzusteigen. Wenn du unbedingt splitten willst, weil es zwei sehr spannende Einrichtungen gibt, dann solltest du wenigstens zwei Mal drei Wochen praktizieren. Ansonsten steht freiwilligen zusätzlichen Praktika nichts im Wege – im Gegenteil: Wir befürworten sie sehr!


4. Versicherungsschutz bei Auslandspraktika

Bei Auslandspraktika sind Studierende grundsätzlich NICHT über die Universität versichert. Sie sollten unbedingt für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine private Auslands-Krankenversicherung sowie eine Haftpflicht-und Unfallversicherung abschließen. Es empfiehlt sich, nicht in Regionen zu reisen, die das Auswärtige Amt als gefährlich einstuft (siehe unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Sicherheitshinweise-Laenderauswahlseite.jsp). Über den für das jeweilige Land benötigten Impfschutz musst du dich selbst informieren.


5. Mögliche Praktikumsstellen

Praktikumsstellen können in Berlin/Brandenburg, bundesweit, aber auch im Ausland gesucht werden. Als geeignete Stellen kommt alles in Frage, was sich mit tauben Menschen und dem Thema Taubheit/Gebärdensprache beschäftigt (siehe oben). Du bist aufgefordert, dir entsprechend deiner eigenen Fähigkeiten, Neigungen und Vorlieben eine passende Praktikumsstelle zu suchen. Eine Übersicht über mögliche Themen- und Einsatzbereiche findest du unter 6. Hier sind bewusst keine Institutionen mit Namen bzw. bestimmte Träger für Angebote aufgeführt, damit du eine offene Recherche betreiben und vielleicht auf eine interessante Stelle stoßen kannst, von der niemand in der Abteilung etwas wusste. Um die Suche zu erweitern oder leichter zu gestalten ist es natürlich auch sinnvoll, die Studierenden höherer Semester nach ihren Erfahrungen zu befragen.


6. Vorschläge für mögliche Praktikumsstellen im Studiengang Deaf Studies

Beratungsstellen für taube, schwerhörige, ertaubte Menschen

  • Hörberatungsstellen
  • Integrationsfachdienst
  • Sozialberatungsstellen

Einrichtungen/Angebote für spezielles Klientel

  • für psychisch kranke Gehörlose
  • für taubblinde Menschen
  • für mehrfachbehinderte Gehörlose (z. B. betreutes Wohnen)
  • für süchtige Gehörlose
  • für gehörlose Migranten
  • für gehörlose Analphabeten
  • für gehörlose Senioren
  • für Jugendliche
  • für Familien und oder Kinder

Reha-Einrichtungen für taube, schwerhörige, ertaubte Menschen

Institutionen

  • Forschungsstellen (Gebärdensprache) oder sonstige einschlägige Hochschulprojekte
  • Gehörlosen-Gemeinden sowie Angebote freikirchlicher Glaubensrichtungen

Vereine /Verbände

  • Gehörlosenverbände/Gehörlosenvereine
  • Gesellschaften zur Förderung Gehörloser
  • Kunst- und Kulturvereine von/für Gehörlose

Vorschulische Förderung und Erziehung, Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildungseinrichtungen

  • Frühförderung
  • Kindergarten / Integrationskita
  • Gehörlosen- und Schwerhörigen-Schulen / Förderzentren "Hören"
  • Berufsschulen, BBW's, BFW's, Einrichtungen zur beruflichen Orientierung

Gebärdensprachschulen und weitere privatwirtschaftliche Unternehmen in Sachen Gebärdensprache

  • Gebärdensprachschulen
  • Internetfilm-Produktionsstätten / IT-Bereich für Gehörlose

Einrichtungen / Vereine / Verbände / Institutionen ähnlicher Art auf nationaler oder internationaler Ebene