Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Pädagogik bei geistiger Behinderung

Prüfungen des Studienfachs Sonderpädagogik (GB) im Bachelorstudiengang (2015) Bildung an Grundschulen

Regelungen und Empfehlungen der Abteilung Pädagogik bei geistiger Behinderung

 

Die nachfolgenden Regelungen entsprechen den Vorgaben der Prüfungsordnung BA Bildung an Grundschulen (2015) zu den Modulen des Studienfachs Sonderpädagogik und treten zum Wintersemester 2015 in Kraft.

 

Wir empfehlen Ihnen, zunächst die Einführung sowie die Medizinvorlesung, darauf aufbauend dann die Veranstaltungen zu „Aktuellen Fragestellungen“ und „Theoretischen Grundlagen“ zu besuchen.

Für die Fachrichtung Pädagogik bei geistiger Behinderung gelten die Module 3/4 sowie 5/6 aus der aktuellen Studienordnung.


Studierende nach den Studienordnungen BA  (2015)  Grundschule, ISS, Gymnasium, Berufsschule müssen – abweichend von Studierenden nach der Studienordnung BA Rehabilitationswissenschaften 2011 –  in der Fachrichtung Pädagogik bei geistiger Behinderung kein Portfolio anfertigen.

 


Modulabschlussprüfung im Modul 3/4 im BA Grundschule (2015) – Einführung in die  Fachrichtung (GB)

  1. Die Modulabschlussprüfung kann erst nach Besuch beider zum Modul gehörigen Veranstaltungen (Einführung & medizinische Grundlagen) absolviert werden.
  2. Die Modulabschlussprüfung wird bei Herrn Prof. Dr. Lamers absolviert. Dieser legt auch die Prüfungsform fest.

 

Modulabschlussprüfung im Modul 5/6 im BA Grundschule (2015) – Theoretische Grundlagen und aktuelle Fragestellungen der Fachrichtung (GB)

  1. In welcher Veranstaltung die Prüfungsleistung organisatorisch angebunden wird können die Student*innen selbst entscheiden.
  2. Über die Form der Prüfungsleistung (Hausarbeit, Klausur oder mündliche Prüfung) entscheiden die jeweiligen Dozent*innen.