Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Rehabilitationswissenschaften

M.Ed. Lehramt an Grundschulen Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation


Studienaufbau | Inhalte | Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik |  Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung | Praxissemester AbschlussarbeitStudien- und Prüfungsordnung | Weitere Informationen 


Studienaufbau


Im M.Ed. Lehramt an Grundschulen wird das Studienfach Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation mit zwei weiteren Fächern kombiniert.

Der Studiengang besteht aus 7 Teilen:

  • 1. Studienfach: Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation (25 LP) Die Vertiefung und die Fach- oder professionsbezogene Ergänzung sind bereits enthalten !
  • 2. Studienfach: Mathe oder Deutsch (10 LP)
  • 3. Studienfach: Mathe, Deutsch, Sachunterricht oder Sport (10 LP)
  • Allgemeine Grundschulpädagogik (10 LP) Weitere 4 LP sind im Studienanteil Bildungswissenschaften und Sprachbildung integriert.
  • Fachpraktikum (24 LP)
  • Bildungswissenschaften und Sprachbildung (26 LP)
  • Abschlussmodul (15 LP)

Inhalte


Das Studium des Studienfaches Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation umfasst folgende Inhalte:

  • Vertiefung der Gebärdensprachpädagogik und Fachrichtung Hören + Kommunikation in den Bereichen Didaktik und Diagnostik
  • Inklusive Schulentwicklung und Unterrichtsforschung
  • Praxissemester (3. Fachsemester) - mehr Informationen zum Praxissemester

Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik


Der Anteil "Allgemeine Grundschulpädagogik" (10 LP) besteht aus zwei Modulen und beinhaltet zwei Seminare sowie ein Studienprojekt (Studienordnung ab S. 50).

Nach § 14 der Studienordnung werden weitere 4 LP im Studienanteil Bildungswissenschaften absolviert.

Die Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter "Module des Studienanteils Allgemeine Grundschulpädadgogik" dem Studiengang (MA Lehramt an Grundschulen) zugeordnet.

Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung


Das Studium beinhaltet Studienanteile im Bereich Bildungswissenschaften (17 LP[+4 LP aus dem Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik]) und Sprachbildung (5 LP).

Es sind die folgenden Module der Bildungswissenschaften (Studienordnung S. 47) zu absolvieren:

  • Modul 1 "Lernförderung und Lernmotivation"
  • Modul 2 "Evaluation, Diagnostik und Inklusion"
  • Modul 3 "Lehr- und Lernforschungsprojekt im Praxissemester"

Es empfiehlt sich, die Module 1 und 2 im 1. Fachsemester abzuschließen, um Überschneidungen mit dem Praxissemester (3. Fachsemester) zu vermeiden.

Modul 3 wird parallel zum Praxissemester absolviert.

Darüber hinaus ist folgendes Modul der Sprachbildung abzuschließen:

Die Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter "Module des Studienanteils Bildungswissenschaften" sowie "Module des Studienanteils Sprachbildung" dem Studiengang (MA Lehramt an Grundschulen) zugeordnet.

Praxissemester


Ergänzende Informationen zum Unterrichtspraktikum im Fach Sonderpädagogik im Rahmen des Praxissemesters

Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen und Anrechnung von Praxisleistungen für das Praxissemster finden Sie auf der web-site der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Grundschule - Prof. Dr. Bettina Rösken-Winter.

Bei Fragen zu Teilzeitregelungen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der für den Förderschwerpunkt zuständigen Fachabteilung, in dem Sie das Unterrichtspraktikum im Fach Sonderpädagogik absolvieren wollen, gerne zur Beratung zur Verfügung.

Wenn Sie Interesse daran haben, das Praxissemester als Ganzes oder einen Teil davon (z.B. ein Unterrichtspraktikum) im Ausland zu absolvieren, informieren Sie sich bitte zuerst auf der Website der PSE zu den Rahmenbedingungen. Als AnsprechpartnerInnen stehen Ihnen Kathinka Rosenkranz bzw. die studentischen BeraterInnen zur Verfügung (e-mail: pse.international@hu-berlin.de). Bitte bedenken Sie, dass Sie mit der Planung mindestens neun Monate im Voraus beginnen sollten. 

Beabsichtigen Sie, dass UP in Fach Sonderpädagogik im Ausland zu absolvieren, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der für den Förderschwerpunkt zuständigen Fachabteilung, in dem Sie das Unterrichtspraktikum absolvieren wollen,  ebenfalls als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. Sie stimmen mit diesen auch den entsprechenden Teil des Learning Agreement (für jeden Auslandsaufenthalt verbindlich), im Rahmen des Antragsverfahrens zum „Praxissemester im Ausland“ ab.

AnsprechpartnerInnen in den Fachabteilungen ist (Stand: 10.05.2018): Dr. Sylvia Wolf

Abschlussarbeit


(betrifft ausschließlich Studierende, die das Studienfach Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation studieren!)

Die Abschlussarbeit muss im Studienfach Sonderpädagogik in einer der zwei gewählten sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Gebärdensprachpädagogik oder Hören und Kommunikation absolviert werden. Sie wird im Rahmen des "Abschlussmoduls" angefertigt. Die Voraussetzung für die Teilnahme am "Abschlussmodul" ist der Nachweis von min. 60 absolvierten Leistungspunkten im M.Ed. Lehramt an Grundschulen. Es wird verlangt, im "Abschlussmodul" das Kolloquium der Fachrichtung zu besuchen, in der die Abschlussarbeit angefertigt wird. Die möglichen Erst- und ZweitgutacherInnen für die Abschlussarbeit ergeben sich aus der gewählten Fachrichtung und können auf den Seiten des Prüfungsbüros eingesehen werden. Es ist eine schriftliche Anmeldung der Abschlussarbeit in Form eines Antrages notwendig, der im Prüfungsbüro ausgehändigt und anschließend dort abgegeben werden muss. Nach der Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit 16 Wochen.

Das Thema der MA-Arbeit  im Fach Sonderpädagogik im Studiengang Lehramt an Grundschulen muss einen Bezug zu einem der studierten Förderschwerpunkte ausweisen (siehe Fachspezifische Prüfungsordnung für den MA "Lehramt an Grundschulen"). Die Betreuung kann durch alle für BA-Arbeiten zugelassenen Prüfungsberechtigten des Institutes erfolgen, also sowohl durch die Mitarbeiter/-innen der förderschwerpunktbezogenen Fachabteilungen als auch die der Querschnittsdisziplinen. Die Erstbegutachtung übernimmt immer ein Professor, eine Professorin oder ein Privatdozent, eine Privatdozentin.
Im Rahmen des Abschlussmoduls besuchen Sie das Colloquium in der Fachabteilung, der der Erstgutachter, die Erstgutachterin für die MA-Arbeit angehört.

Informationen zum Verteilverfahren der Abschlussarbeiten: Abschlussarbeiten am IfR

Studien- und Prüfungsordnung


Die Lehrveranstaltungsnachweise der Sonderpädagogik und der anderen Fächer sind auf der Seite des Prüfungsbüros zu finden.

Weitere Informationen