Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Rehabilitationswissenschaften

B.A. Bildung an Grundschulen, Studienfach Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation


Studienaufbau |  Inhalte | Fachrichtungen und DGS-Propädeutikum | Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik | Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung | Berufsfelderschließendes Praktikum | Abschlussarbeit | Studien- und Prüfungsordnung | Weitere Informationen


Studienaufbau


Im BA Bildung an Grundschulen wird das Studienfach "Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation" mit zwei weiteren Fächern kombiniert.

Der Studiengang besteht aus 6 Teilen:

  • 1. Studienfach: Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation (62 LP), beinhaltet bereits die Vertiefung und die Fach- oder professionsbezogene Ergänzung !
  • 2. Studienfach: Mathe oder Deutsch (42 LP)
  • 3. Studienfach: Mathe, Deutsch, Sachunterricht oder Sport (42 LP)
  • Allgemeine Grundschulpädagogik (8 LP)
  • Bildungswissenschaften und Sprachbildung (16 LP)
  • Abschlussmodul (10 LP)

Inhalte


Das Studium umfasst Inhalte aus den folgenden Fachgebieten:

  • Grundlagen der Gebärdensprach- und Audiopädagogik
  • Grundlagen, Vertiefung und Anwendung der Deutschen Gebärdensprache (DGS)
  • Medizinische und pädaudiologische Grundlagen
  • Spracherwerb und Sprachbildung im Kontext von Hörschädigungen
  • Psychologische, soziologische und historische Grundlagen
  • Grundlagen inklusiver Didaktik
  • Lern- und Förderkonzepte für Menschen mit Hörschädigungen
  • Allgemeine Grundschulpädagogik
  • Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung

Fachrichtungen und DGS-Propädeutikum


Die bereits festgelegten Fachrichtungen der Sonderpädagogik sind Gebärdensprachpädagogik sowie Hören und Kommunikation.

Um am "Basismodul Deutsche Gebärdensprache" teilnehmen zu können, muss der Spracheingangstest bestanden werden. Dieser wird immer zum Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters durchgeführt. Der Besuch des Propädeutikums (10 LP) im 1. Semester bereitet darauf vor.

Die Veranstaltungen des Propädeutikums finden Sie in der Studienordnung ab S. 79.

Studienanteil Allgemeine Grundschulpädagogik


Der Bereich "Allgemeine Grundschulpädagogik" besteht aus einem Modul und beinhaltet zwei Vorlesungen und ein Seminar (Studienordnung ab S. 92).

Die Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter "Module des Studienanteils Allgemeine Grundschulpädadgogik" dem Studiengang (BA Bildung an Grundschulen) zugeordnet.

Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung


Das Studium beinhaltet Studienanteile im Bereich Bildungswissenschaften (11 LP, inkl. Praktikum) und Sprachbildung (5 LP).

Hierbei belegen die Studierenden des Fachs Sonderpädagogik

  • Modul 2 "Schule als pädagogisches Handlungsfeld (Sonderpädagogik)" (Studienordnung S. 90)
  • Modul 1 "Sprachbildung" (Studienordnung S. 94)

Die Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (AGNES) unter "Module des Studienanteils Bildungswissenschaften" sowie "Module des Studienanteils Sprachbildung" dem Studiengang (BA Bildung an Grundschulen) zugeordnet.

Berufsfelderschließendes Praktikum


Das Berufsfelderschließende Praktikum (BPR) setzt sich aus einer Vorbereitungs- und einer Nachbereitungsveranstaltung sowie dem Praktikum selbst zusammen. Es ist Bestandteil des Modul 2 der Bildungswissenschaften und wird im Bereich der Sonderpädagogik absolviert.

Das Berufsfelderschließende Praktikum wird in einem der Förderschwerpunkte durchgeführt.

Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt ab dem Wintersemester 2023/24 über die Lehrveranstaltungsbelegung in Agnes und die Zuordnung zu einem Vorbereitungsseminar.

Da die Veranstaltungen nicht jedes Semester angeboten werden, empfiehlt sich folgender Ablauf:

  • Belegung der Vorbereitungsveranstaltung im 3. Semester
  • Absolvieren des Praktikums in der vorlesungsfreien Zeit zwischen 3. und 4. Semester
  • Belegung der Nachbereitungsveranstaltung im 4. Semester

Praktische Tätigkeiten werden in den lehramtsbezogenen Studiengängen des Instituts für Rehabilitationswissenschaften für Modul 2 Bildungswissenschaften "Schule als pädagogisches Handlungsfeld (Sonderpädagogik)" - Berufsfelderschließendes Praktikum – nicht angerechnet. Das Modul muss vollständig – Vorlesung, Vorbereitungsseminar Praktikum, sechswöchiges Praktikum, Nachbereitungsseminar Praktikum - absolviert werden.

Die Möglichkeit der Anrechnung von Praktika, die im Kontext anderer pädagogischer Studiengänge, verbunden mit einer universitäreren Begleitung, absolviert wurden, wird auf Antrag bei der jeweils zuständigen Studienfachberatung des Institutes für Rehabilitationswissenschaften im Rahmen einer Einzelfallentscheidung geprüft. Bitte wenden Sie sich an Frau Prof. Dr. Becker.

 

Abschlussarbeit


(betrifft ausschließlich Studierende, die das Studienfach Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation studieren!)

Die Abschlussarbeit muss im Studienfach Sonderpädagogik in einer der zwei gewählten sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Gebärdensprachpädagogik oder Hören und Kommunikation absolviert werden. Sie wird im Rahmen des "Abschlussmoduls" angefertigt. Die Voraussetzung für die Teilnahme am "Abschlussmodul" ist der Nachweis von min. 120 absolvierten Leistungspunkten im BA Bildung an Grundschulen. Es wird ausdrücklich empfohlen (und teilweise auch verlangt), im "Abschlussmodul" das Kolloquium der Fachrichtung zu besuchen, in der die Abschlussarbeit angefertigt wird. Die möglichen Erst- und ZweitgutacherInnen für die Abschlussarbeit ergeben sich aus der gewählten Fachrichtung und können auf den Seiten des Prüfungsbüros eingesehen werden. Es ist eine schriftliche Anmeldung der Abschlussarbeit in Form eines Antrages notwendig, der im Prüfungsbüro ausgehändigt und anschließend dort abgegeben werden muss. Nach der Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit 8 Wochen.

Das Thema der BA-Arbeit im Fach Sonderpädagogik im Studiengang Bildung an Grundschulen muss einen Bezug zu einem der studierten Förderschwerpunkte aufweisen (siehe Fachspezifische Prüfungsordnung für den BA "Bildung an Grundschulen" § 5 ). Die Betreuung kann durch alle für BA-Arbeiten zugelassenen Prüfungsberechtigten des Institutes erfolgen, also sowohl durch die Mitarbeiter/-innen der förderschwerpunktbezogenen Fachabteilungen als auch die der Querschnittsdisziplinen. Die Erstbegutachtung übernimmt immer ein Professor, eine Professorin oder ein Privatdozent, eine Privatdozentin.
Im Rahmen des Abschlussmoduls besuchen Sie das Colloquium in der Fachabteilung, der der Erstgutachter, die Erstgutachterin für die BA-Arbeit angehört.

Studien- und Prüfungsordnung


Die Lehrveranstaltungsnachweise der Sonderpädagogik und der anderen Nebenfächer sind auf der Seite des Prüfungsbüros zu finden.

Weitere Informationen