Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Pädagogik bei geistiger Behinderung

Modulabschlussprüfung im Modul 5/6 im BA (2011) - Grundlagen der Fachrichtung (GB)


Regelungen und Empfehlungen der Abteilung Geistigbehindertenpädagogik

 

Die nachfolgenden Regelungen entsprechen den Vorgaben der Prüfungsordnung (BA 2011) zum Modul 5/6 und treten zum Sommersemester 2012 in Kraft

 

I.       Rahmenbedingungen der Modulabschlussprüfung

 

  1. Die Modulabschlussprüfung kann erst nach Besuch aller zum Modul gehörigen Veranstaltungen (Einführung, medizinische Grundlagen,theoretische Grundlagen, aktuelle Fragestellungen) absolviert werden.Wir empfehlen Ihnen, zunächst die Einführung sowie die Medizinvorlesung, darauf aufbauend dann die Veranstaltungen zu „Aktuellen Fragestellungen“ und „Theoretischen Grundlagen“ zu besuchen.
  2. Zu allen besuchten Lehrveranstaltungen des Moduls führen die Studierenden ein Portfolio. Bitte beachten Sie zu Gestaltung und Umfang die  nachfolgenden Hinweise.
  3. Da es sich um eine Modulabschlussprüfung handelt, erstreckt sich die Prüfung über die Inhalte aller Veranstaltungen, die in diesem Modul besucht wurden.
    Alle Studierenden absolvieren eine mündliche Prüfung (30 min):
  • 15 min Prüfungsgespräch zu einem selbst gewählten Themenschwerpunkt, der einer der Lehrveranstaltungen des Moduls (nicht: Medizinische Grundlagen) entnommen sein kann,
  • 15 min Prüfungsgespräch zu Inhalten aus allen besuchten Lehrveranstaltungen des Moduls, die wir den Portfolios entnehmen werden.

 

II.    Sonderregelung für Studierende, die vor dem Sommersemester 2012 bereits die Veranstaltungen ‚medizinische Grundlagen’ und/odertheoretische Grundlagen’ und/oder ‚aktuelle Fragestellungen’ besucht haben.

  1. Zu allen Veranstaltungen aus dem Modul 5/6, die im Sommersemester 2012 oder zu einem späteren Zeitpunkt besucht werden, führen die Studierenden ein Portfolio.
  2. Aus jeder Veranstaltung aus dem Modul 5/6, die vor dem Sommersemester 2012 besucht wurde, wählen die Studierenden je zwei Themenfelder aus, die sie in der Modulabschlussprüfung behandeln wollen.
  3. Die Modulabschlussprüfung erstreckt sich auch hier  über die Inhalte aller Veranstaltungen, die in diesem Modul besucht wurden.
    • 15 min Prüfungsgespräch zu einem selbst gewählten Themenschwerpunkt, der einer der Lehrveranstaltungen des Moduls (nicht: Medizinische Grundlagen) entnommen sein kann,
    • 15 min Prüfungsgespräch zu Inhalten aus allen besuchten Lehrveranstaltungen des Moduls, die wir  entweder den Portfolios oder den selbstgewählten Themenfeldern (s. II.b) entnehmen werden.

 

III.        Gestaltung des Portfolios

a.    Das Portfolio soll den Studierenden

  • als Rahmen für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Themen und diskutierten Fragen der besuchten Lehrveranstaltungen,
  • zur Dokumentation des erworbenen Wissens, neuer Erkenntnisse und offen gebliebener Fragen und
  • als Vorbereitung für die Modulabschlussprüfung dienen.

Für die Prüfer/innen ist das Portfolio eine Orientierungsgrundlage für die Gestaltung des Prüfungsgesprächs.

b.    Folgende Aspekte sollten im Portfolio in jedem Fall berücksichtigt werden:

  • Mit welchen Themen haben Sie sich beschäftigt?
  • Was haben Sie dabei erfahren, gelernt, an Diskussionspunkten mitgenommen?
  • Was war Ihnen neu, was schon aus anderen Zusammenhängen bekannt?
  • Welche Themenaspekte bewerten Sie für Ihre spätere pädagogische Arbeit als besonders wichtig, in welcher Hinsicht und warum?
  • Welche Fragen sind offen geblieben? Welche Themenaspekte möchten Sie zukünftig noch vertiefen? Welche Kenntnisse und Fähigkeiten möchten Sie noch weiter ausbauen?

c.    Sie sollten für die Nachbereitung der einzelnen Seminarsitzungen jeweils ca. 30 min Zeit einplanen.

d.    Außer einem Deckblatt mit Angaben zur Person und zur Lehrveranstaltung, einem Inhalts- und ggf. einem Literaturverzeichnis gibt es keine Vorgaben für die äußere Form des Portfolios. Die Gestaltung liegt in Ihrer Hand als Studierende. Sie können Portfolios in Papierform (Ordner) oder elektronischer Form (z.B. Prezi) erstellen. Beispiele für Portfolios sowie ein Muster für ein Inhaltsverzeichnis und ein Portfolioformular, das sie verwenden können, können Sie während der Sprechzeiten bei den Studentischen Mitarbeiter/Innen (R 414) einsehen.

e.    Das Portfolio wird spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin im Sekretariat der Abteilung (R 412) abgegeben. Portfolios in elektronischer Form werden dem Prüfer eine Woche vor dem Prüfungstermin per E-Mail zugeschickt.